Laut Seuchenverordnung gibt es verschiedene Zonen. Was bedeutet das für mich als Besucher?
Grundsätzlich gibt es in Brandenburg im Rahmen der ASP-Bekämpfung vier Zonen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Maßnahmen:
- Kerngebiete,
- Weißen Zonen,
- Gefährdetes Gebiet (Sperrzone II) und,
- Pufferzone (Sperrzone I).
Die größten Einschränkungen für den Besuch in Wald und Flur gelten in den Kerngebieten. Ein Kerngebiet umfasst eine Fläche von etwa drei Kilometern rund um jedes gefundene beziehungsweise erlegte Wildschwein, bei dem ASP amtlich bestätigt wurde. Dieser Bereich wird eingezäunt und das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft verboten. Zur offenen Landschaft zählen Felder, Wiesen und Ackerflächen sowie alle Bereiche außerhalb geschlossener Ortslagen oder außerhalb von Bebauungszusammenhängen.
Die Kerngebiete werden von sogenannten weißen Zonen umgeben und befinden sich innerhalb des gefährdeten Gebietes. Der Radius des gefährdeten Gebietes beträgt etwa 15 Kilometer um den Fund- beziehungsweise Erlegungsort. Außerhalb der Kerngebiete dürfen sich Besucher hier frei bewegen, für Hunde gilt Leinenzwang.
Das gefährdete Gebiet wird wiederum von einer Pufferzone umgeben. Hier gelten für Besucher keine weiteren Einschränkungen. Jäger und Landwirte müssen besondere Hygieneregeln beachten. Personen, die mit einem Wildschwein in Kontakt gekommen sind, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, müssen sowohl sich und ihre Kleidung, als auch das betroffene Fahrzeug gründlich reinigen und desinfizieren.
Was tue ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?
Melden Sie ein totes Wildschwein bitte den zuständigen Veterinärbehörden und wenn möglich, dem zuständigen Jäger. Fassen Sie das Tier auf keinen Fall an.
Welche allgemeinen Dinge muss ich beachten?
Werfen Sie keine Lebensmittel, insbesondere keine Wurstbrote, oder deren Verpackungen fort. Nehmen Sie Ihren Abfall unbedingt wieder mit nach Hause.
Darf ich mit meinem Hund noch spazieren gehen?
Ja, Hunde dürfen weiterhin mit zum Spaziergang. Allerdings gilt jetzt auch in der offenen Landschaft, was im Wald selbstverständlich sein sollte: Hunde müssen angeleint werden, sie dürfen nicht frei herumlaufen. Bitte beachten Sie, dass das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft in Kerngebieten grundsätzlich verboten ist.
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, verhindern Sie unbedingt, dass der Hund mit dem Tier in Berührung kommt.
Wo melde ich ein gefundenes Wildschwein?
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, melden Sie es unbedingt dem zuständigen Veterinäramt. Kontaktdaten finden Sie im Internet auf den Seiten der betroffenen Landkreise und des Verbraucherschutzministeriums. Sie können Wildschweinfunde aber auch bei den Ordnungsämtern, den örtlichen Jägern oder in den Forstdienststellen melden.
Darf ich im ASP-Gebiet Pilze und Beeren sammeln?
Ja, außerhalb der Kerngebiete, in denen das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft verboten ist, bleibt das Sammeln von Pilzen und Beeren weiterhin gestattet. Bitte beachten Sie dabei, dass lediglich geringe Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Da die Tierseuche für Menschen ungefährlich ist, können Sie Pilze und Beeren bedenkenlos essen.