Informationsangebot des Agrar- und Umweltministeriums zur Corona-Situation


Pressemitteilungen
FAQs und Informationen aus den Fachbereichen
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Bereich Abfallwirtschaft
Kann ich Gesichtsmasken einfach im Hausmüll entsorgen?
Stand: 29. April 2020
Die Masken für die Bevölkerung dienen in erster Linie dazu, dass die Trägerin oder der Träger niemanden ansteckt. Einwegmundschutze können das nur leisten, wenn sie konsequent nach einmaligem Tragen im Restmüll entsorgt werden. Allerdings entstehen dadurch große Mengen Abfall. Deshalb empfiehlt das Umweltministerium, geeignete Mehrweg-Mundschutzmasken zu verwenden.
Diese lassen sich nach jedem Tragen problemlos bei Temperaturen von über 70 Grad Celsius reinigen, sodass sämtliche Keime abgetötet werden und die Mehrweg-Mundschutze längere Zeit genutzt werden können.
Bitte beachten Sie auch die Entsorgungshinweise zur "Entsorgung von Abfällen aus Haushalten mit Personen in häuslicher Quarantäne".
Kann ich Gesichtsmasken einfach im Hausmüll entsorgen?
Stand: 29. April 2020
Die Masken für die Bevölkerung dienen in erster Linie dazu, dass die Trägerin oder der Träger niemanden ansteckt. Einwegmundschutze können das nur leisten, wenn sie konsequent nach einmaligem Tragen im Restmüll entsorgt werden. Allerdings entstehen dadurch große Mengen Abfall. Deshalb empfiehlt das Umweltministerium, geeignete Mehrweg-Mundschutzmasken zu verwenden.
Diese lassen sich nach jedem Tragen problemlos bei Temperaturen von über 70 Grad Celsius reinigen, sodass sämtliche Keime abgetötet werden und die Mehrweg-Mundschutze längere Zeit genutzt werden können.
Bitte beachten Sie auch die Entsorgungshinweise zur "Entsorgung von Abfällen aus Haushalten mit Personen in häuslicher Quarantäne".
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Bereich Fischerei und Angeln
- Bereich Jagd
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Bereich Ländliche Entwicklung
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Bereich Landwirtschaft
Stand: 8. Mai 2020
Ist das Reiten im Pferdesport möglich?
Ab 15. Mai dürfen öffentliche und private Außen-Sportanlagen des Breiten- und Freizeitsports wieder öffnen. Das gilt auch für den Pferdesport, beziehungsweise Pferdehöfe, wenn ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb gewährleistet ist. Auch die Nutzung von WC-Anlagen und Umkleidekabinen oder –räumen, das Betreten von Ställen zum Holen und Bringen der Tiere und für deren Versorgung ist erlaubt. Reiten in Reithallen schließt das nicht ein. Die Nutzung anderer Sanitäranlagen ist untersagt.
Stand: 8. Mai 2020
Ist das Reiten im Pferdesport möglich?
Ab 15. Mai dürfen öffentliche und private Außen-Sportanlagen des Breiten- und Freizeitsports wieder öffnen. Das gilt auch für den Pferdesport, beziehungsweise Pferdehöfe, wenn ein kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb gewährleistet ist. Auch die Nutzung von WC-Anlagen und Umkleidekabinen oder –räumen, das Betreten von Ställen zum Holen und Bringen der Tiere und für deren Versorgung ist erlaubt. Reiten in Reithallen schließt das nicht ein. Die Nutzung anderer Sanitäranlagen ist untersagt.
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Bereich Landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte
Stand: 7. April 2020
Online-Plattform zur Anmeldung von Saisonarbeitskräften
Die Bundesregierung hat die Organisation der Einreise von Saisonarbeitskräften an den Deutschen Bauernverband (DBV) übertragen. Der DBV hat daher die Online-Plattform zur Anmeldung von Saisonarbeitskräften freigeschaltet.
Unter https://saisonarbeit2020.bauernverband.de werden Informationen zum Verfahren, Fragen und Antworten (FAQ), notwendige Dokumente, Merkblätter und Formulare sowie Hinweisblätter anderer Organisationen bereitgestellt und laufend nach der jeweiligen Nachrichtenlage aktualisiert.
Das Online-Portal kann von allen Betrieben genutzt werden - der Betrieb muss nicht Mitgliedsbetrieb des DBV sein.
Stand: 7. April 2020
Online-Plattform zur Anmeldung von Saisonarbeitskräften
Die Bundesregierung hat die Organisation der Einreise von Saisonarbeitskräften an den Deutschen Bauernverband (DBV) übertragen. Der DBV hat daher die Online-Plattform zur Anmeldung von Saisonarbeitskräften freigeschaltet.
Unter https://saisonarbeit2020.bauernverband.de werden Informationen zum Verfahren, Fragen und Antworten (FAQ), notwendige Dokumente, Merkblätter und Formulare sowie Hinweisblätter anderer Organisationen bereitgestellt und laufend nach der jeweiligen Nachrichtenlage aktualisiert.
Das Online-Portal kann von allen Betrieben genutzt werden - der Betrieb muss nicht Mitgliedsbetrieb des DBV sein.
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Bereich Naturschutz
Stand: 10. November 2020
Ist in Brandenburg der Besuch von Zoos beziehungsweise Wildgehegen erlaubt?
Tierparks und Wildgehege dürfen aktuell nicht öffnen.
Kann ich mich durch den Kontakt mit Wildtieren mit COVID-19 infizieren?
Eine Übertragung von SARS-CoV-ähnlichen Viren von Wildtieren direkt auf Menschen ist sehr unwahrscheinlich. Bisher gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass einheimische Wildtiere, wie Säugetiere und Vögel, mit SARS-CoV 2 infiziert sein könnten. Wildtiere wegen einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr zu bekämpfen, ist völlig unbegründet und zudem strafbar.
Stand: 10. November 2020
Ist in Brandenburg der Besuch von Zoos beziehungsweise Wildgehegen erlaubt?
Tierparks und Wildgehege dürfen aktuell nicht öffnen.
Kann ich mich durch den Kontakt mit Wildtieren mit COVID-19 infizieren?
Eine Übertragung von SARS-CoV-ähnlichen Viren von Wildtieren direkt auf Menschen ist sehr unwahrscheinlich. Bisher gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass einheimische Wildtiere, wie Säugetiere und Vögel, mit SARS-CoV 2 infiziert sein könnten. Wildtiere wegen einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr zu bekämpfen, ist völlig unbegründet und zudem strafbar.
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Finanzielle Unterstützung
Stand: 26. Mai 2020
Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden für von der Coronakrise 2020 geschädigte Träger von Wildparks, Wildgehegen, Zoos, zoologischen Einrichtungen, Aquarien und Bildungseinrichtungen im Agrar- und Umweltbereich
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden auch im Land Brandenburg Maßnahmen erforderlich, um die sozialen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Maßnahmen treffen Träger von Wildparks, Wildgehegen, Zoos, zoologischen Einrichtungen, Aquarien etc. sowie Bildungseinrichtungen im Agrar- und Umweltbereich, die existenzbedrohend sein können sowie die Versorgung der Tiere in diesen Einrichtungen mehr als unerheblich gefährden.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg erlässt zur Überwindung von solchen Notlagen bei durch die Coronakrise 2020 besonders geschädigten Trägern eine Soforthilfe.
Die Richtlinie Corona 2020 Wildparks und Bildungseinrichtungen tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2020.
- Richtlinie tritt in Kraft – Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich ab sofort möglich - Presseinformation vom 26. Mai 2020
Stand: 26. Mai 2020
Richtlinie für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden für von der Coronakrise 2020 geschädigte Träger von Wildparks, Wildgehegen, Zoos, zoologischen Einrichtungen, Aquarien und Bildungseinrichtungen im Agrar- und Umweltbereich
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden auch im Land Brandenburg Maßnahmen erforderlich, um die sozialen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Maßnahmen treffen Träger von Wildparks, Wildgehegen, Zoos, zoologischen Einrichtungen, Aquarien etc. sowie Bildungseinrichtungen im Agrar- und Umweltbereich, die existenzbedrohend sein können sowie die Versorgung der Tiere in diesen Einrichtungen mehr als unerheblich gefährden.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg erlässt zur Überwindung von solchen Notlagen bei durch die Coronakrise 2020 besonders geschädigten Trägern eine Soforthilfe.
Die Richtlinie Corona 2020 Wildparks und Bildungseinrichtungen tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2020.
- Richtlinie tritt in Kraft – Förderung für Wildparks und Bildungseinrichtungen im Umwelt- und Agrarbereich ab sofort möglich - Presseinformation vom 26. Mai 2020
Stand 27. März 2020
Das Brandenburger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie bietet auf seinen Internetseiten einen Überblick, wo Unternehmen und Beschäftigte die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick finden.
- Pressemittelung: Corona-Folgen: Soforthilfeprogramm angelaufen
- Pressemittelung: Polnische Berufspendler erhalten Unterstützung
Sozialversicherungsbeiträge
Stand 27. März 2020
Das Brandenburger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie bietet auf seinen Internetseiten einen Überblick, wo Unternehmen und Beschäftigte die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten im Überblick finden.
- Pressemittelung: Corona-Folgen: Soforthilfeprogramm angelaufen
- Pressemittelung: Polnische Berufspendler erhalten Unterstützung
Sozialversicherungsbeiträge

Informationen des Koordinierungszentrums
Bürgertelefon: 0331 866-5050
Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr
Bitte beachten: Keine medizinische Beratung

Informationen des Koordinierungszentrums
Bürgertelefon: 0331 866-5050
Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr
Bitte beachten: Keine medizinische Beratung

Hilfsprogramme Land Brandenburg
- Corona-Krise: Soforthilfe startet
(Presseinformation des Minsteriums der Finanzen und für Europa) - Soforthilfe Corona Brandenburg
- Weitere Unterstützungsangebote

Hilfsprogramme Land Brandenburg
- Corona-Krise: Soforthilfe startet
(Presseinformation des Minsteriums der Finanzen und für Europa) - Soforthilfe Corona Brandenburg
- Weitere Unterstützungsangebote

