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Tesla erhält Zulassung des vorzeitigen Beginns für den Einbau einer Lackieranlage

- Erschienen am 02.12.2020

Potsdam – Das Landesamt für Umwelt hat in seiner jüngsten Entscheidung zugelassen, dass Tesla die Lackieranlage im geplanten Fahrzeugwerk einbauen darf. Dies geschieht auf der Grundlage einer Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird auf eigenes Risiko des Vorhabenträgers durchgeführt. Die Lackieranlage soll vor allem Wasser und Lösemittel sparsam einsetzen.

Die Prüfung des Ende August gestellten Antrags war umfang- und detailreich, weil er die im Wasserschutzgebiet befindliche Betriebseinheit betrifft, in der mit Chemikalien umgegangen wird. Deshalb müssen alle Behälter entweder doppelwandig ausgeführt oder in einem ausreichen großen Auffangraum aufgestellt sein.

Die Errichtung der Anlage findet in den schon vorhandenen baulichen Anlagen statt. Da keine neuen Flächen in Anspruch genommen werden, sind keine weiteren Auflagen zum Naturschutz erforderlich. Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot zugelassen, damit die Arbeiten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneanforderungen durchgeführt werden können. Dies war bei der Festlegung von Auflagen zum Lärmschutz zu beachten.