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„Große Hölle“ in Zichow:

Der Teufel steckte im Detail, aber nun kann die größte Altlast der Uckermark saniert werden

- Erschienen am 08.05.2015

Zichow – Zur Hölle auf Erden kann werden, wenn eine kleine Gemeinde eine große Altlast erbt. So geschehen im uckermärkischen Zichow: Hier wurden in  einer 10 bis 15 Meter tiefen, abflusslosen Geländesenke von 1964 bis 1990 Abfälle jeglicher Art, unter anderem ölhaltige Böden, Farben, Lacke, Reste aus der erdölverarbeitenden und chemischen Industrie, hineingekippt. Was angesichts der hier dennoch lebenden Tiere und Pflanzen auf dem ersten Blick wie heile Natur erscheint, ist in Wahrheit der größte Giftsee der Uckermark - die „Große Hölle“, wie die Einheimischen die insgesamt drei Hektar große Deponie nennen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine in alten Karten vermerkte Landschaftsbezeichnung, die in keinem Zusammenhang mit der heutigen Altlast steht.“

Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Ich bin froh, dass nunmehr die Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln steht. Seit Jahren wurden mit dem Landkreis Uckermark die schwerwiegenden Probleme der Beräumung verhandelt und untersucht. Der Teufel steckt bekanntlich immer im Detail – wie hier. Doch jetzt kann auf der Grundlage eines für verbindlich erklärten Sanierungsplans an der ,Großen Hölle‘ mit der Gefahrenabwehr begonnen werden.“

Die Sanierung beginnt am 18. Mai mit dem Abpumpen kontaminierter Wasser und soll bis zum 31. Mai 2016 abgeschlossen sein.

Ziel der Sanierung ist, eine „signifikante Verminderung des Schadstoffnachlieferungspotentials und der Schadstoffverfrachtung in unterlagernde Sedimente und das Grundwasser zur nachhaltigen Gefahrenabwehr durch Teildekontamination (Teichwasser, wässriger/stichfester Schlamm, belastetet Sedimente, punktuell hochbelastete Auffüllungen)“ zu erreichen.

Allein für die Erkundung des von der Altablagerung ausgehenden Grundwasserschadens sowie für die Sanierungsplanung fielen bisher Kosten von mehr als 1,5 Millionen Euro an. Für die eigentliche Sanierung werden weitere zehn Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten für die Durchführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen an der „Großen Hölle“ werden vom Bund und Land im Verhältnis 60 zu 40 getragen.

Für die Bau-, Transport- und Entsorgungsleistungen erhielt eine aus drei Firmen bestehende Arbeitsgemeinschaft den Zuschlag.

Zweck der gemäß Angebot bestellten Sanierungsleistung ist die Bergung und ordnungsgemäße Entsorgung der Altablagerung und die vollständige Beseitigung aller Abfälle. Anschließend ist das Gelände in Anlehnung an die ursprüngliche Geländemorphologie des Toteislochs zu profilieren.

Da es sich bei der Sanierungsmaßnahme um Arbeiten im kontaminierten Bereich handelt, sind spezielle Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Dazu zählen die Einrichtung eines so genannten Schwarz-Weiss-Bereichs, einer Reifenwäsche, der Einsatz spezieller Berge- und Messtechnik und nicht zuletzt auch die Schutzausrüstung für die Mitarbeiter.

Laut Vertrag müssen die annähernd 25.000 Kubikmeter kontaminiertes Wasser innerhalb von 60 Tagen geborgen sein. Danach schließt sich Bergung der diversen Störstoffe an. Bei einigen der Fässer weiß bis heute niemand genau, was sie enthielten beziehungsweise enthalten. Klar ist, dass Betriebe zwischen Frankfurt (Oder) und Schwedt hier allerlei öl- und lösungsmittelhaltige Verbindungen sowie einzelne Schwermetalle hinterlassen haben. Allein für die Bergung der zirka 25.000 Tonnen kontaminiertes Depotmaterial, das auf Grund seines hohen Wassergehalts vor der Entsorgung entwässert werden muss, werden bei geplanten Tagesleistungen von täglich bis zu 260 Tonnen vier Monate veranschlagt. Dazu kommen 4.000 Tonnen belasteter Boden aus der Kontaktzone zwischen Deponat und liegendem Sediment sowie 3.000 Tonnen an ölhaltigem Auffüllungsmaterial aus lokalen, oberflächennahen Bereichen der Altablagerung.

Alle kontaminierten Materialien sind ordnungsgemäß und nachweispflichtig zu entsorgen. Dafür hat die Arbeitsgemeinschaft mehrere Entsorgungsanlagen zur Verfügung.

Den Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bilden die Arbeiten zur Böschungs- und Geländeprofilierung mit dem Ziel, ein renaturiertes, naturnahes Toteisloch zu gestalten.

Die Sonderschadstoffdeponie „Große Hölle“ ist eine von aktuell annähernd 600 Altlastenstandorten im Land, für den eine Freistellung von der Kostenverantwortung für nachweislich vor dem 1. Juli 1990 entstandene Umweltschäden im Boden und Grundwasser erfolgt ist.

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Datum
08.05.2015
Rubrik
Boden