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Pressestatement zur Erörterung im Genehmigungsverfahren zur geplanten Tesla-Fabrik Grünheide (Mark)

- Erschienen am 27.08.2021

Die Genehmigungsbehörde Landesamt für Umwelt hat in ihrer Zuständigkeit entschieden, dass aufgrund von Einwendungen unter anderem bezüglich des Störfallrechts, des Baus der Batteriefabrik im Wasserschutzgebiet und des Bereichs Wasser/Abwasser eine Erörterung geboten ist. Die Erörterung muss aufgrund der hohen Zahl an Einwenderinnen und Einwendern und vor dem Hintergrund der Corona-Beschränkungen als Online-Konsultation durchgeführt werden. Grundlage dafür ist Paragraph 5 Planungssicherstellungsgesetz.

Zu einem Präsenz-Erörterungstermin muss allen Einwenderinnen und Einwendern der Zugang ermöglicht werden, damit diese ihre Rechte wahrnehmen und ihre Einwendung vortragen können. Der Ort einer Präsenzerörterung muss in der Nähe des Anlagenstandorts liegen und angemessen für die Einwendenden erreichbar sein.

Das Landesamt für Umwelt hat in seiner Bekanntmachung zur 3. Öffentlichkeitsbeteiligung vorsorglich einen Erörterungstermin in Präsenz in der Stadthalle Erkner, dem größten Veranstaltungsort der Region, vorgesehen. Die Vorbereitungen für den Vor-Ort-Termin ab 13. September 2021 waren nahezu abgeschlossen. In den letzten 48 Stunden der Einwendungsfrist erhöhte sich die Zahl der einwendenden Personen von 643 am 17.08.2021 auf 809 am 19.08.2021. Aktuell beträgt die Zahl der Einwendenden 814.

Da im Tesla-Genehmigungsverfahren alle Einwendungen aus allen drei Beteiligungen (und nicht nur die mehr als 500 aus der 3. Beteiligung) berücksichtigt werden müssen, muss 814 Personen der Zugang zur Erörterung gewährt werden, um das Verfahren rechtssicher durchzuführen. Selbst wenn nur ein Teil der Einwenderinnen und Einwender persönlich teilnehmen wird, ist das Interesse am Verfahren so hoch einzuschätzen, dass die Raumkapazitäten in Erkner nicht ausreichen. Eine vorherige Anmeldung der Einwenderpersonen zum Termin sowie eine Splittung des Erörterungstermins sieht das Gesetz nicht vor und ist deshalb rechtlich nicht möglich.

Dabei bietet eine Online-Konsultation eine mindestens so hohe öffentliche Transparenz wie eine Erörterung vor Ort. Die nach fachlichen Themen gebündelten Einwendungen werden zusammen mit einer Stellungnahme der Behörde und des Vorhabenträgers für drei Wochen im Internet – auch für die Öffentlichkeit – zur Einsicht veröffentlicht.

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können dann nochmals zu ihren Einwendungen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen ergänzen. Die Online-Konsultation bietet auch Einwendenden, die nicht zu einem Termin erscheinen könnten oder wollen, so die Möglichkeit der Teilnahme an der Erörterung. Auf diese Weise können sogar mehr Einwendende zu Wort kommen als auf einem Präsenztermin.

Die Genehmigungsbehörde wird nachfolgend unter Berücksichtigung der ergänzenden Argumente über den Antrag entscheiden.

 

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