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Brandenburger Qualitätszeichen

Brandenburger Qualitätszeichen
© MLUK
Brandenburger Qualitätszeichen
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Der Wunsch nach regionalen Lebensmitteln und einer nachhaltigeren Versorgung wächst in der Brandenburger Bevölkerung kontinuierlich. Das Land Brandenburg bedient dieses Interesse und ermöglicht Verarbeitern und Vermarktern ihre Produkte mit den Zeichen „Gesicherte Qualität Brandenburg“ zu kennzeichnen.

Das Zeichen „Gesicherte Qualität Brandenburg“ tragen nur landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nachweislich in Brandenburg erzeugt und verarbeitet wurden. Monoprodukte wie zum Beispiel Kartoffeln, Kürbis, Spargel und Fleisch müssen in Brandenburg nach speziellen Anforderungen erzeugt werden.

Der Wunsch nach regionalen Lebensmitteln und einer nachhaltigeren Versorgung wächst in der Brandenburger Bevölkerung kontinuierlich. Das Land Brandenburg bedient dieses Interesse und ermöglicht Verarbeitern und Vermarktern ihre Produkte mit den Zeichen „Gesicherte Qualität Brandenburg“ zu kennzeichnen.

Das Zeichen „Gesicherte Qualität Brandenburg“ tragen nur landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die nachweislich in Brandenburg erzeugt und verarbeitet wurden. Monoprodukte wie zum Beispiel Kartoffeln, Kürbis, Spargel und Fleisch müssen in Brandenburg nach speziellen Anforderungen erzeugt werden.

Bei verarbeiteten Produkten gilt das für 90 Prozent der in der Zutatenliste gekennzeichneten Zutatenmenge. Zusätzlich müssen Qualitätskriterien über den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Erzeugungsprozess und die Produkteigenschaften erfüllt werden.

So gekennzeichnete Produkte garantieren den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie am Zeichen interessierte verarbeitende Unternehmen wie zum Beispiel Großküchen und Restaurants, dass sie nachhaltiger produzierte Lebensmittel mit besonderen Eigenschaften erhalten.

Bei verarbeiteten Produkten gilt das für 90 Prozent der in der Zutatenliste gekennzeichneten Zutatenmenge. Zusätzlich müssen Qualitätskriterien über den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Erzeugungsprozess und die Produkteigenschaften erfüllt werden.

So gekennzeichnete Produkte garantieren den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie am Zeichen interessierte verarbeitende Unternehmen wie zum Beispiel Großküchen und Restaurants, dass sie nachhaltiger produzierte Lebensmittel mit besonderen Eigenschaften erhalten.

  • Zusätzliche Qualitätsanforderungen

    Ergänzend zu den gesetzlichen Mindestanforderungen müssen beispielsweise auch die nachfolgenden Kriterien eingehalten werden:

    • Umsetzung der Anforderungen an eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“
    • Verbot der Fütterung mit Fischmehl
    • Maximale Tiertransportzeiten von vier Stunden für Tiere zum Schlachthof
    • Verbot der Klärschlammdüngung

    Ergänzend zu den gesetzlichen Mindestanforderungen müssen beispielsweise auch die nachfolgenden Kriterien eingehalten werden:

    • Umsetzung der Anforderungen an eine Kennzeichnung „ohne Gentechnik“
    • Verbot der Fütterung mit Fischmehl
    • Maximale Tiertransportzeiten von vier Stunden für Tiere zum Schlachthof
    • Verbot der Klärschlammdüngung
  • Akteure

    Im Umgang mit dem Qualitätszeichen wird zwischen den folgenden Akteuren unterschieden:

    Zeichenträger: Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist Zeichenträger des Qualitätszeichens.

    Ansprechpartner:

    Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten
    Referat 31
    Jens Luther

    Lizenznehmer: Sie haben auf Grundlage eines Lizenzvertrages das Recht zur Nutzung des Zeichens und gewährleisten die Überwachung der mit dem Qualitätszeichen geltenden Programmbestimmungen.

    Ansprechpartnerin:

    pro agro GmbH
    Dagmar Niemczyk

     

    Kontrollstellen: Sie überprüfen die Zeichennutzer und Erzeuger zur Einhaltung der Qualitätskriterien.

    Zeichennutzer: Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Qualitätszeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen.

    Erzeuger: Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Qualitätszeichens produzieren.

    Im Umgang mit dem Qualitätszeichen wird zwischen den folgenden Akteuren unterschieden:

    Zeichenträger: Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ist Zeichenträger des Qualitätszeichens.

    Ansprechpartner:

    Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten
    Referat 31
    Jens Luther

    Lizenznehmer: Sie haben auf Grundlage eines Lizenzvertrages das Recht zur Nutzung des Zeichens und gewährleisten die Überwachung der mit dem Qualitätszeichen geltenden Programmbestimmungen.

    Ansprechpartnerin:

    pro agro GmbH
    Dagmar Niemczyk

     

    Kontrollstellen: Sie überprüfen die Zeichennutzer und Erzeuger zur Einhaltung der Qualitätskriterien.

    Zeichennutzer: Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Qualitätszeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen.

    Erzeuger: Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Qualitätszeichens produzieren.

  • Kontrollsystem

    Die Qualitätssicherung erfolgt über ein dreistufiges Kontrollsystem.

    1. Eigenkontrolle: Zeichennutzer und Erzeuger kontrollieren sich eigenverantwortlich nach den Vorgaben des Qualitätsprogramms.
    2. Neutrale Kontrollen: Unabhängige Kontrolleinrichtungen überprüfen regelmäßig und stichprobenartig die Zeichennutzer und Erzeuger. Sie nutzen dafür ein vorgegebenes Kontrollschema und verfügen über einen Nachweis ihrer Fachkompetenz.
    3. Kontrollüberwachung: Die Kontrolle der Kontrolle erfolgt bei den neutralen Kontrollstellen und Lizenznehmer. Sie wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

    Die Qualitätssicherung erfolgt über ein dreistufiges Kontrollsystem.

    1. Eigenkontrolle: Zeichennutzer und Erzeuger kontrollieren sich eigenverantwortlich nach den Vorgaben des Qualitätsprogramms.
    2. Neutrale Kontrollen: Unabhängige Kontrolleinrichtungen überprüfen regelmäßig und stichprobenartig die Zeichennutzer und Erzeuger. Sie nutzen dafür ein vorgegebenes Kontrollschema und verfügen über einen Nachweis ihrer Fachkompetenz.
    3. Kontrollüberwachung: Die Kontrolle der Kontrolle erfolgt bei den neutralen Kontrollstellen und Lizenznehmer. Sie wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).