Um angeln zu dürfen, benötigen Sie ab dem 1. August 2006 drei Dokumente, die beim Fischfang stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen sind:
- eine ausgefüllte Nachweiskarte mit eingeklebter Fischereiabgabenmarke
- eine Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis)
- ein Reisepass/ Personalausweis.
Die Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken erteilen die Unteren Fischereibehörden sowie autorisierte Ausgabestellen von Angelkarten. Die Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr kostet für Kinder/ Jugendliche 2,50 Euro und für Erwachsene 12,00 Euro.
Angelkarten können beim Bewirtschafter des Gewässers, in Angelfachgeschäften oder beim Zeltplatzwart käuflich erworben werden. Angelkarten berechtigen zum Angeln an bestimmten Gewässerabschnitten. Mitunter enthalten sie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Angaben, welche unbedingt einzuhalten sind.