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Allgemeines zu Wild und Jagd

Damwild auf einer großen Lichtung
© Offergeld/MLUK
Damwild auf einer großen Lichtung
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Bejagbare Flächen in Brandenburg

Die bejagbare Fläche im Land Brandenburg beträgt rund 2.570.000 Hektar (Stand 2020). Davon entfallen etwa 52 Prozent auf landwirtschaftliche Flächen, 40 Prozent auf Waldflächen, 3 Prozent auf Wasserflächen und 2 Prozent auf Ödlandflächen. Etwa 400.000 Hektar der Landesfläche wird nicht bejagt, 83 Prozent davon sind Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Verwaltungsjagdbezirke

10,5 Prozent der bejagbaren Fläche in Brandenburg stellen sogenannte  Verwaltungsjagdbezirke dar. Der überwiegende Teil dieser Flächen – im Wesentlichen handelt es sich dabei um Wald - wird durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg bejagt.

Vertretung der Jägerschaft auf Landesebene

Die Brandenburgische Jägerschaft wird auf Landesebene von zwei Interessenvertretungen repräsentiert:

Jagdgenossenschaften

Gegenwärtig beträgt die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes in Brandenburg 150 Hektar. Eine Verringerung bis auf 75 Hektar kann im Einzelfall beantragt werden. Alle kleineren bejagbaren Flächen einer Gemeinde beziehungsweise Gemarkung werden zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst. Die Eigentümer der Flächen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks werden kraft Gesetz (Paragraph 9 Bundesjagdgesetz) zu einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen. Mitglieder von Jagdgenossenschaften verfügen zwar über das an ihren Grund und Boden gekoppelte Jagdrecht, jedoch nicht über das an die Mindestflächengröße gebundene Jagdausübungsrecht, also das Recht, selbst auf dem eigenen Grund und Boden auf die Jagd zu gehen. Dieses Jagdausübungsrecht geht aufgrund des zu geringen Flächenbesitzes der einzelnen Mitglieder auf die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts als Gesamtheit über. Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und eine Bejagung ihrer Flächen sicherzustellen. In der Regel erfolgt dies über eine Verpachtung des Jagdausübungsrechts an Jägerinnen und Jäger. Die Jagdgenossenschaft besteht aus einem gewählten, geschäftsführenden Vorstand und der Mitgliederversammlung.

Bejagbare Flächen in Brandenburg

Die bejagbare Fläche im Land Brandenburg beträgt rund 2.570.000 Hektar (Stand 2020). Davon entfallen etwa 52 Prozent auf landwirtschaftliche Flächen, 40 Prozent auf Waldflächen, 3 Prozent auf Wasserflächen und 2 Prozent auf Ödlandflächen. Etwa 400.000 Hektar der Landesfläche wird nicht bejagt, 83 Prozent davon sind Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Verwaltungsjagdbezirke

10,5 Prozent der bejagbaren Fläche in Brandenburg stellen sogenannte  Verwaltungsjagdbezirke dar. Der überwiegende Teil dieser Flächen – im Wesentlichen handelt es sich dabei um Wald - wird durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg bejagt.

Vertretung der Jägerschaft auf Landesebene

Die Brandenburgische Jägerschaft wird auf Landesebene von zwei Interessenvertretungen repräsentiert:

Jagdgenossenschaften

Gegenwärtig beträgt die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes in Brandenburg 150 Hektar. Eine Verringerung bis auf 75 Hektar kann im Einzelfall beantragt werden. Alle kleineren bejagbaren Flächen einer Gemeinde beziehungsweise Gemarkung werden zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst. Die Eigentümer der Flächen innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks werden kraft Gesetz (Paragraph 9 Bundesjagdgesetz) zu einer Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen. Mitglieder von Jagdgenossenschaften verfügen zwar über das an ihren Grund und Boden gekoppelte Jagdrecht, jedoch nicht über das an die Mindestflächengröße gebundene Jagdausübungsrecht, also das Recht, selbst auf dem eigenen Grund und Boden auf die Jagd zu gehen. Dieses Jagdausübungsrecht geht aufgrund des zu geringen Flächenbesitzes der einzelnen Mitglieder auf die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts als Gesamtheit über. Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und eine Bejagung ihrer Flächen sicherzustellen. In der Regel erfolgt dies über eine Verpachtung des Jagdausübungsrechts an Jägerinnen und Jäger. Die Jagdgenossenschaft besteht aus einem gewählten, geschäftsführenden Vorstand und der Mitgliederversammlung.

Ausgewählte Einzelthemen

  • Wildverbiss und die Folgen

    Die Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur machen die Problematik für den Wald besonders deutlich: Brandenburg hat bei der geringsten Anzahl an Jungpflanzen (Bäume bis 130 Zentimeter Wuchshöhe) gleichzeitig den höchsten Verbiss durch Rehe und Hirsche zu verzeichnen.

    Bundesland Anzahl Jungpflanzen / Hektar Anteil Jungpflanzen ohne Wildverbiss
    Brandenburg + Berlin 2.871 49 Prozent (± 5 Prozent)
    Mecklenburg-Vorpommern 3.803 54 Prozent (± 4 Prozent)
    Niedersachsen 5.595 64 Prozent (± 4 Prozent)
    Sachsen-Anhalt 4.594 63 Prozent (± 3 Prozent)
    Sachsen 5.692 75 Prozent (± 4 Prozent)
    Deutschland 6.008 72 Prozent (± 2 Prozent)

    Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, dass bereits bei einem Verbissprozent von über 11 die selteneren Baumarten vom Wild herausselektiert werden. Dies verhindert die Entstehung von klimaresilienten Mischwäldern. Werden mehr als 20 bis 30 Prozent der Jungpflanzen verbissen, wird das Aufwachsen der Waldverjüngung in Gänze verhindert.

    Weitere Informationen finden sie unter den Links:

    Die Ergebnisse der 3. Bundeswaldinventur machen die Problematik für den Wald besonders deutlich: Brandenburg hat bei der geringsten Anzahl an Jungpflanzen (Bäume bis 130 Zentimeter Wuchshöhe) gleichzeitig den höchsten Verbiss durch Rehe und Hirsche zu verzeichnen.

    Bundesland Anzahl Jungpflanzen / Hektar Anteil Jungpflanzen ohne Wildverbiss
    Brandenburg + Berlin 2.871 49 Prozent (± 5 Prozent)
    Mecklenburg-Vorpommern 3.803 54 Prozent (± 4 Prozent)
    Niedersachsen 5.595 64 Prozent (± 4 Prozent)
    Sachsen-Anhalt 4.594 63 Prozent (± 3 Prozent)
    Sachsen 5.692 75 Prozent (± 4 Prozent)
    Deutschland 6.008 72 Prozent (± 2 Prozent)

    Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, dass bereits bei einem Verbissprozent von über 11 die selteneren Baumarten vom Wild herausselektiert werden. Dies verhindert die Entstehung von klimaresilienten Mischwäldern. Werden mehr als 20 bis 30 Prozent der Jungpflanzen verbissen, wird das Aufwachsen der Waldverjüngung in Gänze verhindert.

    Weitere Informationen finden sie unter den Links:

  • Waschbär und Marderhund als invasive Arten

    Beim Management von Waschbär und Marderhund bestehen für das Land Brandenburg keine konkreten Verpflichtungen zur Umsetzung von europäischen und bundesrechtlichen Regelungen, da es sich um bereits weit verbreitete invasive Arten handelt. Entsprechend der bundesweit abgestimmten Maßnahmenpläne für Waschbär und Marderhund werden in Brandenburg folgende Maßnahmen umgesetzt:

    • Information der Öffentlichkeit über die Invasivität, insbesondere über das entsprechende Web-Angebot des MLUK (Veröffentlichung Managementmaßnahmen)
    • Bejagung im Rahmen der normalen Jagdausübung (ohne Schonzeit, aber mit Elterntierschutz gemäß Paragraph 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz)
    • Gezielte und koordinierte Bejagung zum Schutz bestimmter geschützter Arten in Projektgebieten
    • Passive Maßnahmen zum Schutz bestimmter geschützter Arten vor Prädation (zum Beispiel Einzäunungen zum Schutz der Brut von Großtrappen, Kletterschutz an Brutbäumen des Schreiadlers)
    • Halte- und Zuchtverbot

    Beim Management von Waschbär und Marderhund bestehen für das Land Brandenburg keine konkreten Verpflichtungen zur Umsetzung von europäischen und bundesrechtlichen Regelungen, da es sich um bereits weit verbreitete invasive Arten handelt. Entsprechend der bundesweit abgestimmten Maßnahmenpläne für Waschbär und Marderhund werden in Brandenburg folgende Maßnahmen umgesetzt:

    • Information der Öffentlichkeit über die Invasivität, insbesondere über das entsprechende Web-Angebot des MLUK (Veröffentlichung Managementmaßnahmen)
    • Bejagung im Rahmen der normalen Jagdausübung (ohne Schonzeit, aber mit Elterntierschutz gemäß Paragraph 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz)
    • Gezielte und koordinierte Bejagung zum Schutz bestimmter geschützter Arten in Projektgebieten
    • Passive Maßnahmen zum Schutz bestimmter geschützter Arten vor Prädation (zum Beispiel Einzäunungen zum Schutz der Brut von Großtrappen, Kletterschutz an Brutbäumen des Schreiadlers)
    • Halte- und Zuchtverbot
  • Kirrungen

    Unter einer Kirrung versteht man einen bestimmten Ort, an dem Futter in kleinen Mengen ausgelegt wird, um Wildschweine anzulocken und zu bejagen. Es handelt sich also um eine reine Bejagungshilfe. Die Kirrung soll weder der Fütterung der Tiere, noch der Verhinderung ihres Eindringens in landwirtschaftlich genutzte Bereiche dienen. Eine Kontrolle der in einer Region insgesamt ausgebrachten Futtermengen ist kaum möglich. Daher können Kirrungen zu einer übermäßigen Fütterung von Wild führen, wodurch die Reproduktion und das Überleben des Wildes begünstigt wird. Dies wiederum kann zu einem Anstieg der Bestände führen, da natürliche Flaschenhalseffekte (Phasen mit geringer Nahrungsverfügbarkeit) durch die künstliche Fütterung kompensiert werden können. Im Fall von Wildschweinen ist davon auszugehen, dass nur ein relativ geringer Teil der Tiere, die an einer Kirrung Nahrung aufnehmen, auch dort geschossen wird.

    Es existieren mehrere wissenschaftliche Arbeiten, die den Mageninhalt von Wildschweinen auf den Anteil an Kirrmaterial untersucht haben. So ist bekannt, dass bis Ende der 1960er Jahre im östlichen Deutschland noch kein Fütterungsgetreide, sondern nur frisches Feldgetreide in den Mägen von Wildschweinen nachweisbar war. Mit der Etablierung der Kirrjagd mehren sich Hinweise, dass der Anteil von Kirrgetreide in der Nahrung ansteigt. In Südwestfrankreich konnte nachgewiesen werden, dass Körnermais bei Wildschweinen einen Anteil von 32 Prozent an der jährlichen Nahrung einnahm (Fournier-Chambrillon et al. 1993). Die umfangreichste Studie zur Thematik führte Sandra Cellina (2008) in Luxemburg durch. Die Beprobung von Wildschweinmägen ergab, dass zugefüttertes Getreide (überwiegend Körnermais) im Mittel etwa 40 Prozent des Mageninhaltes ausmachte. Eine von Eisfeld & Hahn (1998) in Baden-Württemberg (BW) durchgeführte Studie kam mit 37 Prozent auf einen vergleichbaren Wert. Eine landesweite Befragung der Jägerschaft in Baden-Württemberg durch die dortige Wildforschungsstelle ergab, dass dort landesweit durchschnittlich 136 Kilogramm Futter eingesetzt wurden, um ein Wildschwein an der Kirrung zu erlegen (Elliger et al. 2001). Der Futterinput pro erlegtem Stück Schwarzwild war demnach etwa dreimal so hoch wie das durchschnittliche Wildbretgewicht der Tiere. Die Menge an ausgebrachtem Kirrmaterial betrug den Angaben zufolge im Landeswald 147 Kilogramm Mais pro 100 Hektar Waldfläche und Jahr, in den privaten Jagdrevieren waren es 406 Kilogramm Mais. Im Rahmen einer Befragung von Jagdpächtern in Mecklenburg-Vorpommern gaben diese an, etwa 1.000 Kilogramm Kirrmais pro 100 Hektar Jagdfläche und Jahr auszubringen (Keuling 2006).

    18 führende europäische Schwarzwildforscherinnen und –forscher sprachen sich in der Abschlusserklärung ( und in englisch)  des 13. Internationalen Wildschweinsymposiums 2022 für ein Verbot der künstlichen Fütterung von Wildschweinen aus. Das Anlocken von Wildschweinen mit Futter soll auf Forschung, Populations- und Seuchenkontrolle beschränkt und streng geregelt sein.

    Unter einer Kirrung versteht man einen bestimmten Ort, an dem Futter in kleinen Mengen ausgelegt wird, um Wildschweine anzulocken und zu bejagen. Es handelt sich also um eine reine Bejagungshilfe. Die Kirrung soll weder der Fütterung der Tiere, noch der Verhinderung ihres Eindringens in landwirtschaftlich genutzte Bereiche dienen. Eine Kontrolle der in einer Region insgesamt ausgebrachten Futtermengen ist kaum möglich. Daher können Kirrungen zu einer übermäßigen Fütterung von Wild führen, wodurch die Reproduktion und das Überleben des Wildes begünstigt wird. Dies wiederum kann zu einem Anstieg der Bestände führen, da natürliche Flaschenhalseffekte (Phasen mit geringer Nahrungsverfügbarkeit) durch die künstliche Fütterung kompensiert werden können. Im Fall von Wildschweinen ist davon auszugehen, dass nur ein relativ geringer Teil der Tiere, die an einer Kirrung Nahrung aufnehmen, auch dort geschossen wird.

    Es existieren mehrere wissenschaftliche Arbeiten, die den Mageninhalt von Wildschweinen auf den Anteil an Kirrmaterial untersucht haben. So ist bekannt, dass bis Ende der 1960er Jahre im östlichen Deutschland noch kein Fütterungsgetreide, sondern nur frisches Feldgetreide in den Mägen von Wildschweinen nachweisbar war. Mit der Etablierung der Kirrjagd mehren sich Hinweise, dass der Anteil von Kirrgetreide in der Nahrung ansteigt. In Südwestfrankreich konnte nachgewiesen werden, dass Körnermais bei Wildschweinen einen Anteil von 32 Prozent an der jährlichen Nahrung einnahm (Fournier-Chambrillon et al. 1993). Die umfangreichste Studie zur Thematik führte Sandra Cellina (2008) in Luxemburg durch. Die Beprobung von Wildschweinmägen ergab, dass zugefüttertes Getreide (überwiegend Körnermais) im Mittel etwa 40 Prozent des Mageninhaltes ausmachte. Eine von Eisfeld & Hahn (1998) in Baden-Württemberg (BW) durchgeführte Studie kam mit 37 Prozent auf einen vergleichbaren Wert. Eine landesweite Befragung der Jägerschaft in Baden-Württemberg durch die dortige Wildforschungsstelle ergab, dass dort landesweit durchschnittlich 136 Kilogramm Futter eingesetzt wurden, um ein Wildschwein an der Kirrung zu erlegen (Elliger et al. 2001). Der Futterinput pro erlegtem Stück Schwarzwild war demnach etwa dreimal so hoch wie das durchschnittliche Wildbretgewicht der Tiere. Die Menge an ausgebrachtem Kirrmaterial betrug den Angaben zufolge im Landeswald 147 Kilogramm Mais pro 100 Hektar Waldfläche und Jahr, in den privaten Jagdrevieren waren es 406 Kilogramm Mais. Im Rahmen einer Befragung von Jagdpächtern in Mecklenburg-Vorpommern gaben diese an, etwa 1.000 Kilogramm Kirrmais pro 100 Hektar Jagdfläche und Jahr auszubringen (Keuling 2006).

    18 führende europäische Schwarzwildforscherinnen und –forscher sprachen sich in der Abschlusserklärung ( und in englisch)  des 13. Internationalen Wildschweinsymposiums 2022 für ein Verbot der künstlichen Fütterung von Wildschweinen aus. Das Anlocken von Wildschweinen mit Futter soll auf Forschung, Populations- und Seuchenkontrolle beschränkt und streng geregelt sein.

  • Wildfleisch Marktanalyse

    Ein Wildbratengericht auf einem Teller.
    © K. Müller

    Der Koalitionsvertrag des Landes Brandenburg sieht für den Jagdbereich unter anderem die Stärkung der regionalen Wildvermarktung vor. Dazu wurde von der obersten Jagdbehörde eine Studie beauftragt, die von der Firma AFC Public Services GmbH erarbeitet wurde.

    Ziel der Studie war es, Wege zur Stärkung der regionalen Wildvermarktung in Brandenburg zu finden. Dazu sollen Kooperationen der Jägerschaft mit Landwirtinnen/Landwirten und Waldbesitzenden genutzt und diese gefördert werden.

    Im Ergebnis wurde unter anderem festgestellt:

    • 90 Prozent des Wildfleisches wird von der Jägerschaft direkt und persönlich an Freunde und Bekannte vermarktet wird. Dieser Kundenkreis ist zufrieden.
    • Kundinnen und Kunden ohne persönliche Kontakte zur Jägerschaft sind mehrheitlich unzufrieden, weil sie nur schwierig Wildbret erwerben können.
    • Die 10 Prozent des Wildbrets, das nicht direkt und persönlich vermarktet wird, machen etwa 15.800 Stück Schalenwild pro Jagdjahr aus. Es handelt sich dabei vornehmlich um Wildbret, das bei großen Jagden anfällt.
    • Im Land Brandenburg bestehen 4.000 Jagdbezirke mit circa 7.500 Jagdausübungsberechtigten.
    • Im Ergebnis der Studie kann der Markt deutlich mehr Wildbret aufnehmen, als derzeit angeboten wird. Ein Vermarktungsproblem und damit nicht absetzbare Wildmengen können die Gutachter nicht erkennen.

    Das Gutachten enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung, die den jeweiligen Akteuren zugeordnet wurden. So kann die gegenwärtige Situation noch weiter optimiert werden.

    Die Ergebnisse im Detail finden Sie im Downloadbereich dieses Beitrags.

    Ein Wildbratengericht auf einem Teller.
    © K. Müller

    Der Koalitionsvertrag des Landes Brandenburg sieht für den Jagdbereich unter anderem die Stärkung der regionalen Wildvermarktung vor. Dazu wurde von der obersten Jagdbehörde eine Studie beauftragt, die von der Firma AFC Public Services GmbH erarbeitet wurde.

    Ziel der Studie war es, Wege zur Stärkung der regionalen Wildvermarktung in Brandenburg zu finden. Dazu sollen Kooperationen der Jägerschaft mit Landwirtinnen/Landwirten und Waldbesitzenden genutzt und diese gefördert werden.

    Im Ergebnis wurde unter anderem festgestellt:

    • 90 Prozent des Wildfleisches wird von der Jägerschaft direkt und persönlich an Freunde und Bekannte vermarktet wird. Dieser Kundenkreis ist zufrieden.
    • Kundinnen und Kunden ohne persönliche Kontakte zur Jägerschaft sind mehrheitlich unzufrieden, weil sie nur schwierig Wildbret erwerben können.
    • Die 10 Prozent des Wildbrets, das nicht direkt und persönlich vermarktet wird, machen etwa 15.800 Stück Schalenwild pro Jagdjahr aus. Es handelt sich dabei vornehmlich um Wildbret, das bei großen Jagden anfällt.
    • Im Land Brandenburg bestehen 4.000 Jagdbezirke mit circa 7.500 Jagdausübungsberechtigten.
    • Im Ergebnis der Studie kann der Markt deutlich mehr Wildbret aufnehmen, als derzeit angeboten wird. Ein Vermarktungsproblem und damit nicht absetzbare Wildmengen können die Gutachter nicht erkennen.

    Das Gutachten enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung, die den jeweiligen Akteuren zugeordnet wurden. So kann die gegenwärtige Situation noch weiter optimiert werden.

    Die Ergebnisse im Detail finden Sie im Downloadbereich dieses Beitrags.

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