Neue Regelungen für das Bio-Importverfahren durch das Inkrafttreten der neuen EU- Öko Verordnung 2018/848


Um einen reibungslosen Übergang in das neue Bio-Import- Kontrollverfahren mit neuer Zuständigkeit der Länderbehörden zu gewährleisten, bitten wir die bereitgestellten Dokumente unter "Downloads" sorgfältig zu lesen, sowie die ständig aktualisierten Information der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.
Die Zuständige Landesbehörde für Bio-Importkontrollen in Brandenburg ist derzeit das:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-neuordnung (LELF)
Pflanzengesundheitskontrolle
Grenzkontrollstelle Flughafen Berlin Brandenburg
AirCargo Center Berlin
Georg-Wulf-Straße 1
E-Mail: ber-pgk@lelf.brandenburg.de
Tel.: +49 33201 4588 200
Fax: +49 331 275484 279
Um einen reibungslosen Übergang in das neue Bio-Import- Kontrollverfahren mit neuer Zuständigkeit der Länderbehörden zu gewährleisten, bitten wir die bereitgestellten Dokumente unter "Downloads" sorgfältig zu lesen, sowie die ständig aktualisierten Information der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.
Die Zuständige Landesbehörde für Bio-Importkontrollen in Brandenburg ist derzeit das:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-neuordnung (LELF)
Pflanzengesundheitskontrolle
Grenzkontrollstelle Flughafen Berlin Brandenburg
AirCargo Center Berlin
Georg-Wulf-Straße 1
E-Mail: ber-pgk@lelf.brandenburg.de
Tel.: +49 33201 4588 200
Fax: +49 331 275484 279