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Neue Regelungen für das Bio-Importverfahren durch das Inkrafttreten der neuen EU- Öko Verordnung 2018/848

Kontrolle von Süßkartoffeln
© Offergeld/MLUK
Kontrolle von Süßkartoffeln
© Offergeld/MLUK

Um einen reibungslosen Übergang in das neue Bio-Import-Kontrollverfahren mit neuer Zuständigkeit der Länderbehörden zu gewährleisten, bitten wir die unter "Weiterführende Informationen" bereitgestellten Dokumente sorgfältig zu lesen sowie die ständig aktualisierten Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.

Die Zuständige Landesbehörde für Bio-Importkontrollen in Brandenburg ist derzeit das:

Um einen reibungslosen Übergang in das neue Bio-Import-Kontrollverfahren mit neuer Zuständigkeit der Länderbehörden zu gewährleisten, bitten wir die unter "Weiterführende Informationen" bereitgestellten Dokumente sorgfältig zu lesen sowie die ständig aktualisierten Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu berücksichtigen.

Die Zuständige Landesbehörde für Bio-Importkontrollen in Brandenburg ist derzeit das:


Organisation
Organisation:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Standort
Straße:
Georg-Wulf-Straße 1
Büro/Einheit:
AirCargo Center Berlin
PLZ Ort:
12529 Schönefeld
Ansprechpartner:
Organisationsname:
Pflanzengesundheitskontrolle
Abteilung:
Grenzkontrollstelle Flughafen Berlin Brandenburg
E-Mail:
ber-pgk@­lelf.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 4588-200
Fax:
+49 331 275484-279

Weiterführende Informationen

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