Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf Deponien
Diese Richtlinie trat am 13. Juni 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf Deponien
Diese Richtlinie trat am 13. Juni 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Zuwendungsempfänger können kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände oder Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. Unternehmen, an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat, sein.
Zuwendungsempfänger können kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände oder Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. Unternehmen, an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat, sein.
Gefördert werden kann die Neuerrichtung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, einschließlich erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme. Förderfähig sind auch die Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation sowie Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden kann die Neuerrichtung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas, einschließlich erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme. Förderfähig sind auch die Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation sowie Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Zuwendungsvoraussetzungen sind:
Zuwendungsvoraussetzungen sind:
Die Zuwendungsart entspricht einer Projektförderung mit einer anteiligen Finanzierung in Form von Zuschüssen.
Die Zuwendungsart entspricht einer Projektförderung mit einer anteiligen Finanzierung in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Zuwendung ist unter anderem abhängig vom Fördergegenstand sowie einer wirtschaftlichen oder nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers und liegt zwischen 10 Prozent und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Höhe der Zuwendung ist unter anderem abhängig vom Fördergegenstand sowie einer wirtschaftlichen oder nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers und liegt zwischen 10 Prozent und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Antrag ist bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen und kann online über das Kundenportal der ILB erfolgen.
Der Antrag ist bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen und kann online über das Kundenportal der ILB erfolgen.