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Kleinförderprogramm: Die Aktion 'Gesunde Umwelt - unsere Zukunft im Land Brandenburg'

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Kurzinformation

  • Zielsetzung

    Entwicklung der Umweltbildung, -erziehung und –information, Förderung des Umweltbewusstseins

    Entwicklung der Umweltbildung, -erziehung und –information, Förderung des Umweltbewusstseins

  • Wer kann gefördert werden?

    Ausschließlich natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie jede Kindertagesstätte (KITA), die ihren Wohn-, Vereins-, beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben.

    Ausschließlich natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie jede Kindertagesstätte (KITA), die ihren Wohn-, Vereins-, beziehungsweise Unternehmenssitz im Land Brandenburg haben.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    • Projektstandort muss im Land Brandenburg liegen
    • Dem Antrag liegt ein umweltpädagogisches Konzept sowie ein Fortführungs- beziehungsweise längerfristiges Nutzungskonzept bei.
    • Es werden möglichst viele Partner in die Planung und Durchführung des Projektes einbezogen. Die Kooperationsformen sind verbindlich nachzuweisen.
    • Die Zulässigkeit des Vorhabens ist unabdingbar. Erforderliche Genehmigungen sind dem Antrag beizufügen.
    • Projektstandort muss im Land Brandenburg liegen
    • Dem Antrag liegt ein umweltpädagogisches Konzept sowie ein Fortführungs- beziehungsweise längerfristiges Nutzungskonzept bei.
    • Es werden möglichst viele Partner in die Planung und Durchführung des Projektes einbezogen. Die Kooperationsformen sind verbindlich nachzuweisen.
    • Die Zulässigkeit des Vorhabens ist unabdingbar. Erforderliche Genehmigungen sind dem Antrag beizufügen.
  • Was wird gefördert?

    Ehrenamtliche Projekte im außerschulischen Bereich, für die ein Zuwendung aus regulären Förderrichtlinien nicht möglich ist.

    Die Projekte müssen der Umweltbildung und –erziehung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein sowie der Entwicklung von Umwelt- und Naturschutz dienen und sollen sich an den Kriterien der Bildung für Nachhaltigkeit orientieren.

    Dies können unter anderem Maßnahmen mit den Zielen Klimaschutz, Ernährung sowie Ressourcenschutz sein.

    Ehrenamtliche Projekte im außerschulischen Bereich, für die ein Zuwendung aus regulären Förderrichtlinien nicht möglich ist.

    Die Projekte müssen der Umweltbildung und –erziehung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein sowie der Entwicklung von Umwelt- und Naturschutz dienen und sollen sich an den Kriterien der Bildung für Nachhaltigkeit orientieren.

    Dies können unter anderem Maßnahmen mit den Zielen Klimaschutz, Ernährung sowie Ressourcenschutz sein.

  • Welche Einschränkungen gibt es?

    Es darf keine Doppelförderung derselben Fördertatbestände erfolgen.

    Nicht gefördert werden können:

    • Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen
    • Jährlich wiederkehrende Maßnahmen derselben Förderinhalte
    • Sportgeräte, Geräte für die Gestaltung von Kinderspielplätzen
    • Landkäufe, Lohn- und Honorarkosten, Seminarkosten, Raummiete, Verwaltungskosten
    • Druckkosten für periodisch erscheinende Fachliteratur beziehungsweise Druckerzeugnisse zur Selbstdarstellung des Antragstellers
    • Anschaffung von Großgeräten und Ausstattungsgegenständen (Einrichtungsgegenstände/Mobiliar von Wohn-, Vereins- oder Unternehmenssitz des Antragstellers, Ausstattung von Arbeitsplätzen, Büroausstattung (zum Beispiel Computer, Drucker).
    • Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten.

    Es darf keine Doppelförderung derselben Fördertatbestände erfolgen.

    Nicht gefördert werden können:

    • Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen
    • Jährlich wiederkehrende Maßnahmen derselben Förderinhalte
    • Sportgeräte, Geräte für die Gestaltung von Kinderspielplätzen
    • Landkäufe, Lohn- und Honorarkosten, Seminarkosten, Raummiete, Verwaltungskosten
    • Druckkosten für periodisch erscheinende Fachliteratur beziehungsweise Druckerzeugnisse zur Selbstdarstellung des Antragstellers
    • Anschaffung von Großgeräten und Ausstattungsgegenständen (Einrichtungsgegenstände/Mobiliar von Wohn-, Vereins- oder Unternehmenssitz des Antragstellers, Ausstattung von Arbeitsplätzen, Büroausstattung (zum Beispiel Computer, Drucker).
    • Eingeschränkte Förderung von Verpflegungskosten.
  • Was bekommt der Antragsteller?

    Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro.

    Kindertagesstätten werden mit maximal 1.750 Euro unterstützt und benötigen vorab eine schriftliche Zustimmungserklärung des Trägers ihrer Einrichtung.

    Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro.

    Kindertagesstätten werden mit maximal 1.750 Euro unterstützt und benötigen vorab eine schriftliche Zustimmungserklärung des Trägers ihrer Einrichtung.

  • Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

    Der Antrag ist schriftlich bei der

    agrathaer GmbH
    Eberswalder Straße 84
    15373 Müncheberg

    als Antragsprüfungs- und Bewilligungsstelle (im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) einzureichen.

    Zur Fristwahrung ist die Antragseinreichung per E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de vorab möglich.

    Weiterführende Informationen sowie Termine für die Antragsfrist unter https://www.aktion-brandenburg.de/.

    Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Der Antrag ist schriftlich bei der

    agrathaer GmbH
    Eberswalder Straße 84
    15373 Müncheberg

    als Antragsprüfungs- und Bewilligungsstelle (im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) einzureichen.

    Zur Fristwahrung ist die Antragseinreichung per E-Mail an buero@aktion-brandenburg.de vorab möglich.

    Weiterführende Informationen sowie Termine für die Antragsfrist unter https://www.aktion-brandenburg.de/.

    Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Weiterführende Informationen

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