Die Förderung ist auf die Unterstützung von Projekten gerichtet, die im weitesten Sinne auf ein dem Gemeinwohl dienliches Handeln zielen und die in diesem Zusammenhang beispielgebend sowie identitäts- und sinnstiftend wirken.
Die Förderung ist auf die Unterstützung von Projekten gerichtet, die im weitesten Sinne auf ein dem Gemeinwohl dienliches Handeln zielen und die in diesem Zusammenhang beispielgebend sowie identitäts- und sinnstiftend wirken.
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (zum Beispiel Kommunen) und des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragene Vereine, Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen wie GmbH und GbR, Stiftungen, Privatpersonen).
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (zum Beispiel Kommunen) und des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragene Vereine, Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen wie GmbH und GbR, Stiftungen, Privatpersonen).
In erster Linie können Sachkosten zur Durchführung eines Vorhabens beantragt werden. Die Förderung von Honorarkosten kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Reisekosten sind entsprechend den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes förderfähig.
In erster Linie können Sachkosten zur Durchführung eines Vorhabens beantragt werden. Die Förderung von Honorarkosten kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Reisekosten sind entsprechend den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes förderfähig.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung, wobei grundsätzlich Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch den Antragsteller zu erbringen sind. Ausnahmen hiervon sind zu begründen.
Gefördert werden ausschließlich in sich abgeschlossene Projekte.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung, wobei grundsätzlich Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch den Antragsteller zu erbringen sind. Ausnahmen hiervon sind zu begründen.
Gefördert werden ausschließlich in sich abgeschlossene Projekte.
Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars und der dort geforderten Anlagen rechtszeitig, spätestens jedoch zwei Monate vor beabsichtigtem Projektbeginn, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September eines Jahres beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Referat 13, Postfach 60 11 50, 14411 Potsdam schriftlich einzureichen.
Der Antrag ist unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars und der dort geforderten Anlagen rechtszeitig, spätestens jedoch zwei Monate vor beabsichtigtem Projektbeginn, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September eines Jahres beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Referat 13, Postfach 60 11 50, 14411 Potsdam schriftlich einzureichen.