Investitionen in eine klimagerechte Landnutzung und Entwicklung von organischen Böden - Klima-/Moorschutz - investiv


Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben.
Die Richtlinie ist am 23. November 2022 in Kraft gesetzt worden und hat aus beihilferechtlichen Gründen eine vorläufige Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Eine Laufzeitverlängerung der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 ist geplant.
Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben.
Die Richtlinie ist am 23. November 2022 in Kraft gesetzt worden und hat aus beihilferechtlichen Gründen eine vorläufige Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Eine Laufzeitverlängerung der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026 ist geplant.
Kurzinformation
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Zielsetzung
Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses. Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:
- Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
- Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
- Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten
Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses. Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:
- Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
- Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
- Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten
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Was wird gefördert?
Die Förderziele und –schwerpunkte werden durch folgende Fördergegenstände untersetzt:
- II.1. Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
- II.2. Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
- II.3. Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
- II.4. Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
- II.5. Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung
Die Förderziele und –schwerpunkte werden durch folgende Fördergegenstände untersetzt:
- II.1. Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
- II.2. Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
- II.3. Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
- II.4. Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
- II.5. Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung
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Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen (weiterführende Informationen in den spezifischen Richtlinienteilen)
Grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen (weiterführende Informationen in den spezifischen Richtlinienteilen)
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Die wesentlichen allgemein geltenden Fördervoraussetzungen sind unter anderem:
- Projektflächen in Brandenburg
- Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
- Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
- Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
- Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.
Die wesentlichen allgemein geltenden Fördervoraussetzungen sind unter anderem:
- Projektflächen in Brandenburg
- Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
- Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
- Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
- Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung beziehungsweise für Renaturierung und Anpassung des Staumanagements als Vollfinanzierung gewährt.
Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Förderhöhen und Fördersätze. Die spezifischen maximalen Förderhöhen/Fördersätze finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie und detailliert in der Förderrichtinie.
Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung beziehungsweise für Renaturierung und Anpassung des Staumanagements als Vollfinanzierung gewährt.
Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Förderhöhen und Fördersätze. Die spezifischen maximalen Förderhöhen/Fördersätze finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie und detailliert in der Förderrichtinie.
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Wann und wo ist der Antrag einzureichen?
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde - dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) - formgebunden zu stellen.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde - dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) - formgebunden zu stellen.
Hausanschrift
- Organisation
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- Organisation:
- Landesamt für Umwelt
- Organisationsname:
- Abteilung W2
- Abteilung:
- Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement
- Standort
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- Straße:
- Seeburger Chaussee 2
- PLZ Ort:
- 14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
- Ansprechpartner:
-
Postanschrift
- Organisation
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- Organisation:
- Landesamt für Umwelt
- Organisationsname:
- Abteilung W2
- Abteilung:
- Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement
- Standort
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- Postfach:
- 60 10 61
- PLZ Ort:
- 14410 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
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Weiterführende Beratung zur Antragstellung
- Organisation
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- Organisation:
- Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Berlin/Brandenburg
- Standort
-
- Straße:
- Saarmunder Straße 7-9
- PLZ Ort:
- 14552 Michendorf
- Ansprechpartner:
-
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Christin
- Nachname:
- Dammann
- Position:
- Teamleitung
- E-Mail:
- c.dammann@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 46518588
Beratung für Nordwestbrandenburg
Beratung für Nordwestbrandenburg
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Juliane
- Nachname:
- Petri
- E-Mail:
- j.petri@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 20182330
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Gerhard
- Nachname:
- Richter
- E-Mail:
- g.richter@ dvl.org
- Telefon:
- +49 157 58092021
Beratung für Nordostbrandenburg
Beratung für Nordostbrandenburg
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Carolin
- Nachname:
- Priefert
- E-Mail:
- c.priefert@ dvl.org
- Telefon:
- +49 159 01209306
Beratung für Südbrandenburg
Beratung für Südbrandenburg
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Johanna
- Nachname:
- Henkel
- E-Mail:
- j.henkel@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 85644833
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kristin
- Nachname:
- Klass
- E-Mail:
- k.klass@ dvl.org
- Telefon:
- +49 176 46580664