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Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei

Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und hat eine Laufzeitgilt bis zum 31. Dezember 2022.

Ein Effizienznachweis ist der Verwaltungsbehörde EMFF jährlich vorzulegen.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei

Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und hat eine Laufzeitgilt bis zum 31. Dezember 2022.

Ein Effizienznachweis ist der Verwaltungsbehörde EMFF jährlich vorzulegen.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Stabilisierung und Entwicklung des binnenfischereilichen Sektors im Land Brandenburg.

    Stabilisierung und Entwicklung des binnenfischereilichen Sektors im Land Brandenburg.

  • Was wird gefördert?

    • Produktive Investitionen in der Aquakultur für Bau, Ausrüstung, Erweiterung und Modernisierung von Produktionsanlagen
    • Umweltleistungen und Teichpflegemaßnahmen in Form eines Ausgleiches für Mehrkosten und/oder Einkommensverluste
    • Investitionen in Ausrüstungen der Binnenfischerei
    • Investitionen für Bau, Erweiterung, Ausrüstung, und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Direktvermarktung von Fisch und Fischerzeugnissen zur Steigerung der Wertschöpfung
    • Innovationen in Aquakultur und Binnenfischerei zur Entwicklung technischer, wissenschaftlicher oder organisatorischer Erkenntnisse, Entwicklung oder Markteinführung von neuen Zuchtarten mit guten Marktaussichten oder Beratungsdienste
    • Produktive Investitionen in der Aquakultur für Bau, Ausrüstung, Erweiterung und Modernisierung von Produktionsanlagen
    • Umweltleistungen und Teichpflegemaßnahmen in Form eines Ausgleiches für Mehrkosten und/oder Einkommensverluste
    • Investitionen in Ausrüstungen der Binnenfischerei
    • Investitionen für Bau, Erweiterung, Ausrüstung, und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Direktvermarktung von Fisch und Fischerzeugnissen zur Steigerung der Wertschöpfung
    • Innovationen in Aquakultur und Binnenfischerei zur Entwicklung technischer, wissenschaftlicher oder organisatorischer Erkenntnisse, Entwicklung oder Markteinführung von neuen Zuchtarten mit guten Marktaussichten oder Beratungsdienste
  • Wer wird gefördert?

    Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei im Haupt- oder Nebenerwerb als natürliche und juristische Personen aller Rechtsformen sowie andere, vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft für spezielle Maßnahmen benannte Einrichtungen.

    Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei im Haupt- oder Nebenerwerb als natürliche und juristische Personen aller Rechtsformen sowie andere, vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft für spezielle Maßnahmen benannte Einrichtungen.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.

    Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.

    Die Höhe der Zuwendung kann je nach Fördergegenstand bis zu 50 oder bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

    Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.

    Die Höhe der Zuwendung kann je nach Fördergegenstand bis zu 50 oder bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Bewilligungsbehörde (LELF)

    Anträge sind schriftlich zu stellen an das:

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

    Referat 44, Müllroser Chaussee 54,

    15236 Frankfurt (Oder)

    Korinna Radzimanowski

    E-Mail: korinna.radzimanowski@lelf.brandenburg.de

    Telefon: +49 335 60676-2134

    Bewilligungsbehörde (LELF)

    Anträge sind schriftlich zu stellen an das:

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

    Referat 44, Müllroser Chaussee 54,

    15236 Frankfurt (Oder)

    Korinna Radzimanowski

    E-Mail: korinna.radzimanowski@lelf.brandenburg.de

    Telefon: +49 335 60676-2134