Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und hat eine Laufzeitgilt bis zum 31. Dezember 2022.
Ein Effizienznachweis ist der Verwaltungsbehörde EMFF jährlich vorzulegen.
Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und hat eine Laufzeitgilt bis zum 31. Dezember 2022.
Ein Effizienznachweis ist der Verwaltungsbehörde EMFF jährlich vorzulegen.
Stabilisierung und Entwicklung des binnenfischereilichen Sektors im Land Brandenburg.
Stabilisierung und Entwicklung des binnenfischereilichen Sektors im Land Brandenburg.
Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei im Haupt- oder Nebenerwerb als natürliche und juristische Personen aller Rechtsformen sowie andere, vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft für spezielle Maßnahmen benannte Einrichtungen.
Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei im Haupt- oder Nebenerwerb als natürliche und juristische Personen aller Rechtsformen sowie andere, vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft für spezielle Maßnahmen benannte Einrichtungen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.
Die Höhe der Zuwendung kann je nach Fördergegenstand bis zu 50 oder bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, dass die angestrebte Strukturverbesserung dauerhaft wirtschaftliche Auswirkungen hat, ausreichende Garantien für die Durchführbarkeit und Rentabilität bietet sowie die Schaffung überschüssiger Produktionskapazitäten ausschließt. Die Betriebsstätte des Begünstigten sowie das zu fördernde Vorhaben müssen im Land Brandenburg liegen. Es ist eine formgebundene schriftliche Antragstellung notwendig.
Die Höhe der Zuwendung kann je nach Fördergegenstand bis zu 50 oder bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Bewilligungsbehörde (LELF)
Anträge sind schriftlich zu stellen an das:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Referat 44, Müllroser Chaussee 54,
15236 Frankfurt (Oder)
Korinna Radzimanowski
E-Mail: korinna.radzimanowski@lelf.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676-2134
Bewilligungsbehörde (LELF)
Anträge sind schriftlich zu stellen an das:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Referat 44, Müllroser Chaussee 54,
15236 Frankfurt (Oder)
Korinna Radzimanowski
E-Mail: korinna.radzimanowski@lelf.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676-2134