Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Förderung


Das Bundesumweltministerium unterstützt Maßnahmen/ Initiativen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gegenstand dieser Förderung sind Vorhaben zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog- und Beteiligungsprozessen sowie zur Vernetzung und Kooperation verschiedener regionaler und lokaler Akteure.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Anpassungskonzepten für Unternehmen,
- Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung,
- Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen.
Es wird in diesem Förderprogramm ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antrags- und Förderverfahren ist zweistufig. Projektideen können ab dem 1. August bis zum 30. November 2020 bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm sind über den Internet-Seiten des Bundesumweltministeriums sowie der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht.
Mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das Bundesumweltministerium Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bis Ende 2023. Das Spektrum der Antragsberechtigten ist breit angelegt, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize, aber auch Kindergärten, Schulen, Kieztreffs, Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen, Frauenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Breitensportvereine und öffentliche Sportstätten, et cetera.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Beratung und Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
- Investive Maßnahmen an und in Gebäuden sowie in dessen Umfeld,
- Kampagnen und Weiterbildungen.
Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antragsverfahren ist an bestimmte Zeitfenster gebunden. Anträge können bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, Antragsunterlagen, Bekanntgabe der Zeitfenster, Ansprechpartner sind auf den Internet-Seiten der ZUG und des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
Das Land Brandenburg fördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss drei Ansätze zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels über das Programm „RENplus 2014-2020“. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Förderfähige Maßnahmen sind ausschließlich für juristische Personen des öffentlichen Rechts:
- Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
- Einstiegsberatung zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels für Kommunen,
- Kommunale/regionale Klimaschutzkonzepte sowie Konzepte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels.
Das Antrags- und Förderverfahren ist einstufig und erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Weitergehende Informationen zum Förderprogramm "RENplus 2014-2020“ sind auf der Internet-Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu finden.
Das Bundesumweltministerium unterstützt Maßnahmen/ Initiativen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Gegenstand dieser Förderung sind Vorhaben zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog- und Beteiligungsprozessen sowie zur Vernetzung und Kooperation verschiedener regionaler und lokaler Akteure.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Anpassungskonzepten für Unternehmen,
- Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung,
- Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen.
Es wird in diesem Förderprogramm ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antrags- und Förderverfahren ist zweistufig. Projektideen können ab dem 1. August bis zum 30. November 2020 bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm sind über den Internet-Seiten des Bundesumweltministeriums sowie der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht.
Mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das Bundesumweltministerium Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bis Ende 2023. Das Spektrum der Antragsberechtigten ist breit angelegt, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize, aber auch Kindergärten, Schulen, Kieztreffs, Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen, Frauenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Breitensportvereine und öffentliche Sportstätten, et cetera.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Beratung und Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
- Investive Maßnahmen an und in Gebäuden sowie in dessen Umfeld,
- Kampagnen und Weiterbildungen.
Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Antragsverfahren ist an bestimmte Zeitfenster gebunden. Anträge können bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, Antragsunterlagen, Bekanntgabe der Zeitfenster, Ansprechpartner sind auf den Internet-Seiten der ZUG und des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
Das Land Brandenburg fördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss drei Ansätze zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels über das Programm „RENplus 2014-2020“. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Förderfähige Maßnahmen sind ausschließlich für juristische Personen des öffentlichen Rechts:
- Informations- und Kommunikationsmaßnahmen,
- Einstiegsberatung zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels für Kommunen,
- Kommunale/regionale Klimaschutzkonzepte sowie Konzepte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels.
Das Antrags- und Förderverfahren ist einstufig und erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Weitergehende Informationen zum Förderprogramm "RENplus 2014-2020“ sind auf der Internet-Seite der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu finden.