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Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Förderung

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Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Das Bundesumweltministerium hat die bisherige Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" novelliert. Angesprochen wird vorrangig die kommunale Ebene als Betroffene und Akteur zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu zählen lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen.

Es gibt zwei große Förderpakete, wie der "Einstieg in ein Anpassungsmanagement" und "Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)".

Im ersten Modul "Einstieg in ein Anpassungsmanagement" wird die strategische Ausrichtung durch die Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch eine geförderte Anpassungsmanagerin/einen geförderten Anpassungsmanager sowie einzelne Umsetzungsmaßnahmen aus diesen Anpassungskonzepten finanziell unterstützt.

Förderanträge können nur in bestimmten Zeitfenstern gestellt werden für:

Förderfähige Maßnahmen

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Mit dem zweiten Modul werden „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)“ über ein zweistufiges Verfahren gefördert. Das Förderfenster ist noch nicht geöffnet.

Förderfähige Maßnahmen

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Es wird in diesem Förderprogramm ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ausführliche Informationen, Antragsunterlagen zum Förderprogramm und Zeitfenster für Antragstellungen sind auf der Internet-Seite der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht.

Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das Bundesumweltministerium Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bis Ende 2023. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  • Förderschwerpunkt 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus Schwerpunkt 1 entsprechen (maximale Fördersumme 500.000 Euro),
  • Förderschwerpunkt 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des Förderschwerpunkte 1 "Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel" der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20. Oktober 2020 (maximale Fördersumme 500.000 Euro),
  • Nur nachrichtlich Förderschwerpunkt 3: Übergeordnete Unterstützung durch Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (Personalausgabenförderung).

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Anträge können nur in einem bestimmten Zeitfenster gestellt werden. Das aktuelle Zeitfenster läuft vom 15. Mai 2023 bis 15. August 2023. Anträge können bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, Antragsunterlagen, Ansprechpartner sind auf den Internet-Seiten der Internet-Seite der ZUG veröffentlicht.

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Zuschüssen Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Dazu zählen beispielsweise

  • der Austausch von Fenstern und Türen,
  • die Dämmung der Außenwände oder des Daches,
  • aber auch Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz.

Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm BEG-EM, Antragsunterlagen, Ansprechpartner sind auf der Internet-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlicht.

Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Das Bundesumweltministerium hat die bisherige Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" novelliert. Angesprochen wird vorrangig die kommunale Ebene als Betroffene und Akteur zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu zählen lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen.

Es gibt zwei große Förderpakete, wie der "Einstieg in ein Anpassungsmanagement" und "Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)".

Im ersten Modul "Einstieg in ein Anpassungsmanagement" wird die strategische Ausrichtung durch die Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch eine geförderte Anpassungsmanagerin/einen geförderten Anpassungsmanager sowie einzelne Umsetzungsmaßnahmen aus diesen Anpassungskonzepten finanziell unterstützt.

Förderanträge können nur in bestimmten Zeitfenstern gestellt werden für:

Förderfähige Maßnahmen

  • A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

Mit dem zweiten Modul werden „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)“ über ein zweistufiges Verfahren gefördert. Das Förderfenster ist noch nicht geöffnet.

Förderfähige Maßnahmen

  • B I. Erstellung eines Konzeptes
  • B II. Umsetzung eines Konzeptes

Es wird in diesem Förderprogramm ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ausführliche Informationen, Antragsunterlagen zum Förderprogramm und Zeitfenster für Antragstellungen sind auf der Internet-Seite der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht.

Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das Bundesumweltministerium Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bis Ende 2023. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  • Förderschwerpunkt 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus Schwerpunkt 1 entsprechen (maximale Fördersumme 500.000 Euro),
  • Förderschwerpunkt 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des Förderschwerpunkte 1 "Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel" der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20. Oktober 2020 (maximale Fördersumme 500.000 Euro),
  • Nur nachrichtlich Förderschwerpunkt 3: Übergeordnete Unterstützung durch Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft (Personalausgabenförderung).

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Anträge können nur in einem bestimmten Zeitfenster gestellt werden. Das aktuelle Zeitfenster läuft vom 15. Mai 2023 bis 15. August 2023. Anträge können bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, Antragsunterlagen, Ansprechpartner sind auf den Internet-Seiten der Internet-Seite der ZUG veröffentlicht.

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Zuschüssen Energieeffizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Dazu zählen beispielsweise

  • der Austausch von Fenstern und Türen,
  • die Dämmung der Außenwände oder des Daches,
  • aber auch Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz.

Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm BEG-EM, Antragsunterlagen, Ansprechpartner sind auf der Internet-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

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