Förderprogramme für den Klimaschutz


Vorhaben des Klimaschutzes werden über eine Vielzahl von Förderprogrammen auf Europa-, Bundes- und Landesebene in verschiedensten Bereichen – wie zum Beispiel
- Energieerzeugung und -bereitstellung,
- Energieeffizienz,
- Erneuerbare Energien,
- Mobilität,
- Gebäude,
- Deponien
unterstützt.
Einen guten Gesamtüberblick erhält man von der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Brandenburger Förderprogramme wie zum Beispiel das RENplus 2014-2020, die Mobilitäts-- und Deponierichtlinien können über die InvestitionsBank bis zum Jahr 2020 in Anspruch genommen werden.
Das Bundesumweltministerium fördert über ihre Kommunalrichtlinie entsprechende Projekte im kommunalen Umfeld. Das Förderspektrum umfasst strategische – nicht investive - und investive Vorhaben, wie zum Bespiel Straßen- und Hallenbeleuchtung, nachhaltige Mobilität, Abfallentsorgung, Abwasser, Trinkwasserversorgung, et cetera
Wichtig!!! Zusätzliches Konjunkturprogramm mit verbesserten Förderkonditionen vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021
Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozent für jeden Fördergegenstand und Senkung des Eigenanteils für finanzschwache Kommunen auf 5 bis 0 Prozent (dadurch Finanzierung zuwendungsfähiger Ausgaben von finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent möglich).
- Ausführliche Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Vorhaben des Klimaschutzes werden über eine Vielzahl von Förderprogrammen auf Europa-, Bundes- und Landesebene in verschiedensten Bereichen – wie zum Beispiel
- Energieerzeugung und -bereitstellung,
- Energieeffizienz,
- Erneuerbare Energien,
- Mobilität,
- Gebäude,
- Deponien
unterstützt.
Einen guten Gesamtüberblick erhält man von der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Brandenburger Förderprogramme wie zum Beispiel das RENplus 2014-2020, die Mobilitäts-- und Deponierichtlinien können über die InvestitionsBank bis zum Jahr 2020 in Anspruch genommen werden.
Das Bundesumweltministerium fördert über ihre Kommunalrichtlinie entsprechende Projekte im kommunalen Umfeld. Das Förderspektrum umfasst strategische – nicht investive - und investive Vorhaben, wie zum Bespiel Straßen- und Hallenbeleuchtung, nachhaltige Mobilität, Abfallentsorgung, Abwasser, Trinkwasserversorgung, et cetera
Wichtig!!! Zusätzliches Konjunkturprogramm mit verbesserten Förderkonditionen vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021
Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozent für jeden Fördergegenstand und Senkung des Eigenanteils für finanzschwache Kommunen auf 5 bis 0 Prozent (dadurch Finanzierung zuwendungsfähiger Ausgaben von finanzschwachen Kommunen bis zu 100 Prozent möglich).
- Ausführliche Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld