Förderung Synergien für den Landtourismus schaffen


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
Die Richtlinie ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Aufruf zur Antragstellung
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) formgebunden zu stellen.
Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 14. April 2023. Für dieses Antragsverfahren steht ein Budget in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum der zu fördernden Vorhaben endet spätestens am 31. Dezemer 2024. Verwendungsnachweise der Vorhaben sind bis zum 31. März 2025 einzureichen.
Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben kommen gemäß Richtlinie Ziffer 7.2 die festgelegten Projektauswahlkriterien zur Anwendung.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
Die Richtlinie ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Aufruf zur Antragstellung
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) formgebunden zu stellen.
Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 14. April 2023. Für dieses Antragsverfahren steht ein Budget in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. Der Durchführungszeitraum der zu fördernden Vorhaben endet spätestens am 31. Dezemer 2024. Verwendungsnachweise der Vorhaben sind bis zum 31. März 2025 einzureichen.
Für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben kommen gemäß Richtlinie Ziffer 7.2 die festgelegten Projektauswahlkriterien zur Anwendung.
Kurzinformation
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Ziel der Förderung
Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.
Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:
- Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
- Stärkung der Direktvermarktung
- Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
- Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen
Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.
Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:
- Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
- Stärkung der Direktvermarktung
- Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
- Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen
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Was wird gefördert?
- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
- Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
- Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
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Wer wird gefördert?
- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände
- Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.
Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.
Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
- Zuwendungsart: Projektförderung
- Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
- Form der Zuwendung:b Zuschuss
Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
- Zuwendungsart: Projektförderung
- Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
- Form der Zuwendung:b Zuschuss
Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde formgebunden zu stellen.
Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde formgebunden zu stellen.
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Kirsten
- Nachname:
- Straube
- Organisationsname:
- Bewilligungsbehörde
- Abteilung:
- Referat F2 - Bewilligung
- E-Mail:
- kirsten.straube@ lelf.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 4588-110