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Förderung Synergien für den Landtourismus schaffen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Die Richtlinie ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen

Die Richtlinie ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.

    Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:

    • Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
    • Stärkung der Direktvermarktung
    • Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
    • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen

    Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden.

    Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch:

    • Höhere Inwertsetzung regionaler Produkte und touristischer Angebote
    • Stärkung der Direktvermarktung
    • Landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen
    • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg und seiner Regionen
  • Was wird gefördert?

    • Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
    • Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
    • Vernetzung von Kleinstunternehmen der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelkette und anderen Akteuren im ländlichen Raum zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
    • Zusammenarbeit zwischen Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen
  • Wer wird gefördert?

    • Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
    • Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände
    • Überregional tätige Vereine/Verbände als Branchenverband
    • Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts als Kleinstunternehmen im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine/Verbände
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.

    Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

    Grundlage des Vorhabens ist ein Konzept der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren der Land-, der Ernährungswirtschaft und des ländlichen Tourismus.

    Gegenstand des Konzeptes ist die Projektumsetzung neuer Projekte der Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen bei der Vermarktung landtouristischer Angebote und Dienstleistungen.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    • Zuwendungsart: Projektförderung
    • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
    • Form der Zuwendung:b Zuschuss

    Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.

    • Zuwendungsart: Projektförderung
    • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
    • Form der Zuwendung:b Zuschuss

    Die Höhe der Zuwendung ist sehr differenziert nach den Fördergegenständen. Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde formgebunden zu stellen.

    Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde formgebunden zu stellen.

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Kirsten
    Nachname:
    Straube
    Organisationsname:
    Bewilligungsbehörde
    Abteilung:
    Referat F2 - Bewilligung
    E-Mail:
    kirsten.straube@­lelf.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 33201 4588-110