Hauptmenü

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

„“
„“

Die Richtlinie ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Die Richtlinie ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    LEADER soll als wesentlicher Entwicklungsansatz der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse verleihen. Bei umfassender Beteiligung der Akteure vor Ort ist ein möglichst großer Beitrag für einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum zu leisten. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.

    LEADER soll als wesentlicher Entwicklungsansatz der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse verleihen. Bei umfassender Beteiligung der Akteure vor Ort ist ein möglichst großer Beitrag für einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum zu leisten. Im Vordergrund steht die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen unter Berücksichtigung ihrer Potentiale als Lebens- und Wirtschaftsräume. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.

  • Was wird gefördert?

    • Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage regionaler Entwicklungsstrategien (Teil II A)
    • Umsetzung von nicht-investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II B)
    • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II C)
    • Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II D)

    Einschränkungen

    Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

    • Erwerb von Immobilien
    • Kauf von Lebendinventar (Tiere, einjährige Pflanzen inklusive deren Anpflanzung)
    • Kosten des laufenden Betriebs und Unterhaltungskosten
    • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren
    • Buchführungskosten, Leasingkosten, Kosten für Mietkauf, Pachten, Erbbauzinsen und vergleichbare Aufwendungen sowie gewährte Skonti
    • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, außer beim Regionalmanagement
    • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
    • Umsatzsteuer für natürliche Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die – auch anteilig – nach Paragraph 15 des Umsatzsteuergesetzes vorsteuerabzugsberechtigt sind beziehungsweise innerhalb der Zweckbindungsfrist nach Nummer 6.3 werden. Das betrifft auch die Umsatzsteuer für pauschalierende Unternehmen nach Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes und wenn von den Ausnahmeregelungen des Umsatzsteuerrechts (zum Beispiel Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG) Gebrauch gemacht wird.
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Ersatzbeschaffungen
    • Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage regionaler Entwicklungsstrategien (Teil II A)
    • Umsetzung von nicht-investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II B)
    • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II C)
    • Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der Regionalen Entwicklungsstrategien (Teil II D)

    Einschränkungen

    Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

    • Erwerb von Immobilien
    • Kauf von Lebendinventar (Tiere, einjährige Pflanzen inklusive deren Anpflanzung)
    • Kosten des laufenden Betriebs und Unterhaltungskosten
    • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Bank- und Kontoführungsgebühren
    • Buchführungskosten, Leasingkosten, Kosten für Mietkauf, Pachten, Erbbauzinsen und vergleichbare Aufwendungen sowie gewährte Skonti
    • Kosten für Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, außer beim Regionalmanagement
    • Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
    • Umsatzsteuer für natürliche Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die – auch anteilig – nach Paragraph 15 des Umsatzsteuergesetzes vorsteuerabzugsberechtigt sind beziehungsweise innerhalb der Zweckbindungsfrist nach Nummer 6.3 werden. Das betrifft auch die Umsatzsteuer für pauschalierende Unternehmen nach Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes und wenn von den Ausnahmeregelungen des Umsatzsteuerrechts (zum Beispiel Kleinunternehmerregelung nach Paragraph 19 UStG) Gebrauch gemacht wird.
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Ersatzbeschaffungen
  • Wer wird gefördert?

    • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen
    • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Maßnahmen liegen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ sowie in der Gebietskulisse der jeweiligen LEADER-Region und tragen zur Erreichung der Zielsetzungen der jeweiligen LEADER-Region, beschrieben in deren Regionalen Entwicklungsstrategien bei.

    Grundlage für eine Förderung ist ein positives Votum im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der jeweiligen LEADER-Region.

    Maßnahmen liegen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ sowie in der Gebietskulisse der jeweiligen LEADER-Region und tragen zur Erreichung der Zielsetzungen der jeweiligen LEADER-Region, beschrieben in deren Regionalen Entwicklungsstrategien bei.

    Grundlage für eine Förderung ist ein positives Votum im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der jeweiligen LEADER-Region.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region festgelegt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie.

    Die Höhe des Fördersatzes sowie die maximale Höhe der Zuwendung wird von der jeweiligen LEADER-Region festgelegt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung

    Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Ihre Region zuständige Regionalstelle:

    Ansprechpartner im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung  (Regionalteamleiter/innen)
    Name Vorname  Telefon E-Mail Adresse PLZ Ort Straße LEADER Regionen
    Straube Kirsten 033201 4588-110 kirsten.straube@lelf.brandenburg.de 14476 Potsdam /OT Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 Havelland, Rund um die Fläming Skate,  Fläming-Havel
    Raderkopp Karsten 03361 554-311 karsten.raderkopp@lelf.brandeburg.de 15517 Fürstenwalde Rathausstraße 6  Oderland, Märkische Seen
    Winter Bettina 03391 838-228 bettina.winter@lelf.brandenburg.de 16816 Neuruppin Fehrbelliner Straße 4e Ostprignitz-Ruppin, Obere Havel, Storchenland Prignitz
    Schökel  Simone 03544 403166 simone.schoekel@lelf.brandeburg.de 159260 Luckau Karl-Marx-Straße 21 Elbe-Elster, Lausitzer Seenland, Spree-Neiße-Land, Spreewald
    Peper Gerlinde 03984 718-766 gerlinde.peper@lelf.brandenburg.de 17291 Prenzlau Grabowstraße 33 Barnim, Uckermark
    Haase Jutta 03391 838- 227 jutta.haase@lelf.brandenburg.de 16816 Neuruppin Fehrbelliner Straße 4e landesweit

    Die Anträge auf Förderung sind online bei der Bewilligungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zu stellen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Ihre Region zuständige Regionalstelle:

    Ansprechpartner im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung  (Regionalteamleiter/innen)
    Name Vorname  Telefon E-Mail Adresse PLZ Ort Straße LEADER Regionen
    Straube Kirsten 033201 4588-110 kirsten.straube@lelf.brandenburg.de 14476 Potsdam /OT Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 Havelland, Rund um die Fläming Skate,  Fläming-Havel
    Raderkopp Karsten 03361 554-311 karsten.raderkopp@lelf.brandeburg.de 15517 Fürstenwalde Rathausstraße 6  Oderland, Märkische Seen
    Winter Bettina 03391 838-228 bettina.winter@lelf.brandenburg.de 16816 Neuruppin Fehrbelliner Straße 4e Ostprignitz-Ruppin, Obere Havel, Storchenland Prignitz
    Schökel  Simone 03544 403166 simone.schoekel@lelf.brandeburg.de 159260 Luckau Karl-Marx-Straße 21 Elbe-Elster, Lausitzer Seenland, Spree-Neiße-Land, Spreewald
    Peper Gerlinde 03984 718-766 gerlinde.peper@lelf.brandenburg.de 17291 Prenzlau Grabowstraße 33 Barnim, Uckermark
    Haase Jutta 03391 838- 227 jutta.haase@lelf.brandenburg.de 16816 Neuruppin Fehrbelliner Straße 4e landesweit