Förderung der Bienenhaltung


Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
Diese Verwaltungsvorschrift ist am 1. August 2020 rückwirkend in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
Diese Verwaltungsvorschrift ist am 1. August 2020 rückwirkend in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Kurzinformation
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Ziel der Förderung
Zweck der Förderung ist es, bei der Erzeugung marktfähiger Qualitätshonige und wettbewerbsfähiger Vermarktungsstrategien finanzielle Hilfe zu gewähren. Die Förderung dient der Stabilisierung der Bienenwirtschaft und der für die ökologische Bestäubung notwendigen gesunden Bienenbestände.
Zweck der Förderung ist es, bei der Erzeugung marktfähiger Qualitätshonige und wettbewerbsfähiger Vermarktungsstrategien finanzielle Hilfe zu gewähren. Die Förderung dient der Stabilisierung der Bienenwirtschaft und der für die ökologische Bestäubung notwendigen gesunden Bienenbestände.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die
- die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Honige gegenüber Importhonigen aus Drittländern verbessern
- der Erzeugung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Honige dienen
- die Bestäubungsleistung zur Sicherung der Vielfalt von Kultur- und Wildpflanzenbeständen im Rahmen einer standortgebundenen und umweltverträglichen Bienenhaltung fördern
Gegenstand der Förderung
- Schulung und Fortbildung der Imker
- Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen
- Zuwendungen für die Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose
- Unterstützung zur Organisation der Bienenwanderung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bienenhonig
- Angewandte Forschungsprojekte, die der Bienenzucht sowie der Verbesserung der Qualität der Bienenerzeugnisse dienen
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die
- die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Honige gegenüber Importhonigen aus Drittländern verbessern
- der Erzeugung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Honige dienen
- die Bestäubungsleistung zur Sicherung der Vielfalt von Kultur- und Wildpflanzenbeständen im Rahmen einer standortgebundenen und umweltverträglichen Bienenhaltung fördern
Gegenstand der Förderung
- Schulung und Fortbildung der Imker
- Aufbau, Einrichtung und Ausstattung von Lehrbienenständen
- Zuwendungen für die Erstausstattung von Neuimkern zur erstmaligen Einrichtung einer Imkerei
- Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroose
- Unterstützung zur Organisation der Bienenwanderung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Bienenhonig
- Angewandte Forschungsprojekte, die der Bienenzucht sowie der Verbesserung der Qualität der Bienenerzeugnisse dienen
- Wer wird gefördert?
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Der Antragsteller hat die Förderwürdigkeit der Maßnahme mit dem Antrag nachzuweisen. Die gewährten Zuwendungen sind für Maßnahmen zu verwenden, die Imker mit ständiger Bienenhaltung im Land Brandenburg betreffen. Bei den Forschungsprojekten muss ein Nutzen für Imker in den beteiligten Ländern und gegebenenfalls darüber hinaus deutlich werden.
Der Antragsteller hat die Förderwürdigkeit der Maßnahme mit dem Antrag nachzuweisen. Die gewährten Zuwendungen sind für Maßnahmen zu verwenden, die Imker mit ständiger Bienenhaltung im Land Brandenburg betreffen. Bei den Forschungsprojekten muss ein Nutzen für Imker in den beteiligten Ländern und gegebenenfalls darüber hinaus deutlich werden.
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Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neuimkern. Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger.
Die Förderung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neuimkern. Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger.
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Wo und wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist schriftlich an das
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat 44
Ortsteil Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
14513 Teltowzu stellen.
Der Antrag ist schriftlich an das
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat 44
Ortsteil Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
14513 Teltowzu stellen.