Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
KULAP fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.
KULAP fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.
Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.
Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb, die die Definition des aktiven Landwirts erfüllen.
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb, die die Definition des aktiven Landwirts erfüllen.
Einige Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn die betreffenden Flächen in einer Kulisse liegen.
Weitere und genau auf den Feldblock bezogene Förderangaben können Sie dem Internetkartendienst des Landes Brandenburg entnehmen .
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Agrarumweltmaßnahmen in einer Kulisse beantragt werden müssen.
Einhaltung der allgemeinen Zuwendungsbestimmungen, und Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen sowie Sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Einige Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn die betreffenden Flächen in einer Kulisse liegen.
Weitere und genau auf den Feldblock bezogene Förderangaben können Sie dem Internetkartendienst des Landes Brandenburg entnehmen .
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Agrarumweltmaßnahmen in einer Kulisse beantragt werden müssen.
Einhaltung der allgemeinen Zuwendungsbestimmungen, und Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen sowie Sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms für einen Zeitraum von 5 Jahren.
Zuwendungsart: Projektförderung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Zuwendungsart: Projektförderung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Der Antrag ist bis zum 31.12. vor Verpflichtungsbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen.
Der Antrag ist bis zum 31.12. vor Verpflichtungsbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft zu stellen.