Hauptmenü

Förderung der Europäischen Kommission von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

„“
„“

Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) bietet Fördermöglichkeiten für anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse. Grundlage der Förderung sind nationale Strategien der Mitgliedstaaten, in denen Ziele und Voraussetzungen der Förderung niedergelegt sind. Auf dieser Basis erstellen Erzeugerorganisationen operationelle Programme, in denen sie ihre Entwicklungsziele und die dafür geplanten Maßnahmen darstellen.

Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) bietet Fördermöglichkeiten für anerkannte Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse. Grundlage der Förderung sind nationale Strategien der Mitgliedstaaten, in denen Ziele und Voraussetzungen der Förderung niedergelegt sind. Auf dieser Basis erstellen Erzeugerorganisationen operationelle Programme, in denen sie ihre Entwicklungsziele und die dafür geplanten Maßnahmen darstellen.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktorientierung des Sektors, um einen Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen Erzeugung zu leisten
    • Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf dem Binnen- als auch auf dem Ausfuhrmarkt
    • Verringerung von krisenbedingten Schwankungen im Einkommen der Obst- und Gemüseerzeuger
    • Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in der Gemeinschaft und Fortführung der Bemühungen des Sektors zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt
    • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktorientierung des Sektors, um einen Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen Erzeugung zu leisten
    • Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf dem Binnen- als auch auf dem Ausfuhrmarkt
    • Verringerung von krisenbedingten Schwankungen im Einkommen der Obst- und Gemüseerzeuger
    • Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in der Gemeinschaft und Fortführung der Bemühungen des Sektors zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt
  • Was wird gefördert?

    Innerhalb eines operationellen Programms einer Erzeugerorganisation werden die spezifischen Ziele aus der nationalen Strategie einschließlich des nationalen Umweltrahmens (siehe "Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland") festgelegt. Die Ziele werden mit Aktionen untersetzt. Nachfolgend einige wesentliche förderfähige Aktionen:

    • Produktionsplanung
    • Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
    • Verbesserung der Vermarktung
    • Forschungs- und Versuchsvorhaben
    • Weiterbildung und Beratung
    • Krisenprävention und Krisenmanagement
    • Umweltaktionen:
      • Verminderung von Rückständen und unerwünschten Stoffen als Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit
      • Nachhaltige Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen, insbesondere Boden und Wasser
      • Beitrag zum Klimaschutz
      • Reduzierung des Abfallvolumens

    Innerhalb eines operationellen Programms einer Erzeugerorganisation werden die spezifischen Ziele aus der nationalen Strategie einschließlich des nationalen Umweltrahmens (siehe "Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland") festgelegt. Die Ziele werden mit Aktionen untersetzt. Nachfolgend einige wesentliche förderfähige Aktionen:

    • Produktionsplanung
    • Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität
    • Verbesserung der Vermarktung
    • Forschungs- und Versuchsvorhaben
    • Weiterbildung und Beratung
    • Krisenprävention und Krisenmanagement
    • Umweltaktionen:
      • Verminderung von Rückständen und unerwünschten Stoffen als Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit
      • Nachhaltige Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen, insbesondere Boden und Wasser
      • Beitrag zum Klimaschutz
      • Reduzierung des Abfallvolumens

  • Wer wird gefördert?

    Anerkannte Erzeugerorganisationen (Zusammenschlüsse von Erzeugern, Gründung auf Veranlassung von deren Betriebsinhabern, in Form von natürlichen oder juristischen Personen oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtliche Status die Vereinigung und ihre Mitglieder haben) die als Haupttätigkeit die Vermarktung und den Absatz von Obst- und Gemüseerzeugnissen ihrer Mitglieder übernehmen.

    Zur Umsetzung der allgemeinen und spezifischen Ziele des operationellen Programms können Aktionen der Erzeugerorganisationen, in juristischen Personen mit einer 90%igen Beteiligung der Erzeugerorganisation und in Mitgliedsbetrieben der Erzeugerorganisation gefördert werden.

    Anerkannte Erzeugerorganisationen (Zusammenschlüsse von Erzeugern, Gründung auf Veranlassung von deren Betriebsinhabern, in Form von natürlichen oder juristischen Personen oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtliche Status die Vereinigung und ihre Mitglieder haben) die als Haupttätigkeit die Vermarktung und den Absatz von Obst- und Gemüseerzeugnissen ihrer Mitglieder übernehmen.

    Zur Umsetzung der allgemeinen und spezifischen Ziele des operationellen Programms können Aktionen der Erzeugerorganisationen, in juristischen Personen mit einer 90%igen Beteiligung der Erzeugerorganisation und in Mitgliedsbetrieben der Erzeugerorganisation gefördert werden.

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen einer Erzeugerorganisation (unter anderen Mindestanzahl der Erzeuger, Mindestwert oder Mindestmenge einer vermarktbaren Erzeugung, hinreichende Sicherheit und sachgerechte Ausübung der Bündelung des Angebotes, tatsächliche Bereitstellung technischer Mittel) sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds und ein genehmigtes operationelles Programm mit einer Laufzeit von mindestens drei bis maximal fünf Jahren.

    Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag muss unter anderen Regelungen zu den Stimmanteilen und Geschäftsanteilen, Kündigung der Mitgliedschaft und Direktvermarktung enthalten. Die Erzeugerorganisation verwaltet den eingerichteten Betriebsfonds über eine Finanzbuchhaltung, die es ermöglicht, alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Betriebsfonds zu erkennen. Die Aktionen des operationellen Programms müssen Bestandteil der nationalen Strategie und des genehmigten nationalen Umweltrahmens sein.


    Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen einer Erzeugerorganisation (unter anderen Mindestanzahl der Erzeuger, Mindestwert oder Mindestmenge einer vermarktbaren Erzeugung, hinreichende Sicherheit und sachgerechte Ausübung der Bündelung des Angebotes, tatsächliche Bereitstellung technischer Mittel) sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds und ein genehmigtes operationelles Programm mit einer Laufzeit von mindestens drei bis maximal fünf Jahren.

    Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag muss unter anderen Regelungen zu den Stimmanteilen und Geschäftsanteilen, Kündigung der Mitgliedschaft und Direktvermarktung enthalten. Die Erzeugerorganisation verwaltet den eingerichteten Betriebsfonds über eine Finanzbuchhaltung, die es ermöglicht, alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Betriebsfonds zu erkennen. Die Aktionen des operationellen Programms müssen Bestandteil der nationalen Strategie und des genehmigten nationalen Umweltrahmens sein.


  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Finanzierung erfolgt über einen eingerichteten Betriebsfonds der  Erzeugerorganisation. Der Betriebsfonds wird wie folgt finanziert:

    • Finanzbeiträge der Mitglieder
    • Finanzbeiträge der Erzeugerorganisation
    • Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

    Die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft beträgt maximal 4,1 Prozent des Wertes der vermarkteten Erzeugung jeder Erzeugerorganisation, im Falle der Einbeziehung der Krisenprävention gemäß der nationalen Strategie maximal 4,6 Prozent. Die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft ist jedoch gleich der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge der Mitglieder oder der Erzeugerorganisation, beträgt aber höchstens 50 Prozent des Betrages der tatsächlichen Ausgaben.

    Welche Einschränkungen gibt es ?

    Die Gewährung von Ruhegehältern oder ruhegehaltsähnlichen Zahlungen dürfen nicht Gegenstand eines operationellen Programms sein. Die Beihilfefähigkeit von Aktionen ist im Übrigen sehr komplex und richtet sich nach der Liste der Transaktionen und Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme nicht bezuschusst werden. Darüber hinaus sind Auslegungsvermerke der Kommission und des Bundes zu berücksichtigen.

    Die Finanzierung erfolgt über einen eingerichteten Betriebsfonds der  Erzeugerorganisation. Der Betriebsfonds wird wie folgt finanziert:

    • Finanzbeiträge der Mitglieder
    • Finanzbeiträge der Erzeugerorganisation
    • Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

    Die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft beträgt maximal 4,1 Prozent des Wertes der vermarkteten Erzeugung jeder Erzeugerorganisation, im Falle der Einbeziehung der Krisenprävention gemäß der nationalen Strategie maximal 4,6 Prozent. Die finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft ist jedoch gleich der Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge der Mitglieder oder der Erzeugerorganisation, beträgt aber höchstens 50 Prozent des Betrages der tatsächlichen Ausgaben.

    Welche Einschränkungen gibt es ?

    Die Gewährung von Ruhegehältern oder ruhegehaltsähnlichen Zahlungen dürfen nicht Gegenstand eines operationellen Programms sein. Die Beihilfefähigkeit von Aktionen ist im Übrigen sehr komplex und richtet sich nach der Liste der Transaktionen und Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme nicht bezuschusst werden. Darüber hinaus sind Auslegungsvermerke der Kommission und des Bundes zu berücksichtigen.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Für die Anerkennung als Erzeugerorganisation und für die Genehmigung der operationellen Programme sind die formgebundenen Anträge einzureichen beim:

    Landesamt für Ländliche Entwicklung,
    Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
    Referat 41: Agrarökonomie

    Dorfstraße 1
    14513 Teltow/Ruhlsdorf

    Für die Anerkennung als Erzeugerorganisation und für die Genehmigung der operationellen Programme sind die formgebundenen Anträge einzureichen beim:

    Landesamt für Ländliche Entwicklung,
    Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
    Referat 41: Agrarökonomie

    Dorfstraße 1
    14513 Teltow/Ruhlsdorf