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Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel in landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich Garten- und Weinbau

Aufruf beendet (Mittelvolumen erreicht)

Das Referat für Acker und Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Gartenbau und Düngemittelrecht des Brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ruft im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfond des Landes Brandenburg“ zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich Garten-und Weinbau auf.

  • Haushaltsjahr 2022 und Haushaltstitel: 10020 8927300
  • Das Gesamtfinanzvolumen beträgt 430.000 Euro.

Aufruf beendet (Mittelvolumen erreicht)

Das Referat für Acker und Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Gartenbau und Düngemittelrecht des Brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz ruft im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfond des Landes Brandenburg“ zur Einreichung von Förderanträgen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben einschließlich Garten-und Weinbau auf.

  • Haushaltsjahr 2022 und Haushaltstitel: 10020 8927300
  • Das Gesamtfinanzvolumen beträgt 430.000 Euro.

Kurzinformation

  • Ziel der Förderung

    Für das Land Brandenburg besteht ein besonderes Interesse an der Stabilisierung und Verbesserung der Selbstversorgungsketten und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Eine wesentliche Aufgabe ist dabei die Anpassung an die Klimaveränderungen, die in den letzten Jahren im Land Brandenburg vermehrt zu Spätfrost, Dürre und Hagel geführt haben. Durch die Verschiebung der Niederschläge zu feuchten Wintern, trockenen Sommern und Frühjahren muss zum Beispiel das Thema Wasserspeicherung weiter an Bedeutung gewinnen.

    Ziel ist es daher, durch klimaanpassende Maßnahmen zukunftsfähigen Pflanzenanbau in Brandenburg sicherzustellen. Mit den Beihilfen sollen landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützt werden, ressourcenschonenden Anbau qualitativ hochwertiger Lebensmittel umzusetzen.

    Für das Land Brandenburg besteht ein besonderes Interesse an der Stabilisierung und Verbesserung der Selbstversorgungsketten und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Eine wesentliche Aufgabe ist dabei die Anpassung an die Klimaveränderungen, die in den letzten Jahren im Land Brandenburg vermehrt zu Spätfrost, Dürre und Hagel geführt haben. Durch die Verschiebung der Niederschläge zu feuchten Wintern, trockenen Sommern und Frühjahren muss zum Beispiel das Thema Wasserspeicherung weiter an Bedeutung gewinnen.

    Ziel ist es daher, durch klimaanpassende Maßnahmen zukunftsfähigen Pflanzenanbau in Brandenburg sicherzustellen. Mit den Beihilfen sollen landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützt werden, ressourcenschonenden Anbau qualitativ hochwertiger Lebensmittel umzusetzen.

  • Was wird gefördert?

    Folgende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden gefördert (Förderschwerpunkte):

    • Investitionen zur Schadensprävention gegen Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, wie zum Beispiel Hagel, Frost oder Dürre
    • Insbesondere auch effiziente Bewässerungssysteme, einschließlich Frostschutzbewässerung
    • Maßnahmen zur Speicherung von Wasser

    Folgende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden gefördert (Förderschwerpunkte):

    • Investitionen zur Schadensprävention gegen Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse, wie zum Beispiel Hagel, Frost oder Dürre
    • Insbesondere auch effiziente Bewässerungssysteme, einschließlich Frostschutzbewässerung
    • Maßnahmen zur Speicherung von Wasser
  • Wer wird gefördert?

    • kleine und mittelständische landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in der Region Markendorf (Land Brandenburg), die durch ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Extremwetterereignissen gekennzeichnet ist.
    • kleine und mittelständische landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in der Region Markendorf (Land Brandenburg), die durch ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Extremwetterereignissen gekennzeichnet ist.
  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    • Für Vorhaben, die im Zusammenhang mit Bewässerung oder Wasserspeicherung stehen, muss mit der Antragstellung eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung vorgelegt werden.
    • Wasserspeicherbecken sind mit Rand-/Wallbegrünung zu versehen (Stauden, Strauchgehölze).
    • Das Umfeld von Wasserspeicherbecken ist mit Strauchgehölzen, Stauden oder Blühwiesen zu begrünen.
    • Für die Begrünung sind gebietsheimische Pflanzen und regionales Saatgut zu verwenden.
    • Die Vorhaben müssen im Rahmen eines Betriebsnetzwerkes zur Klimaanpassung der Öffentlichkeit zugänglich sein.
    • Für Vorhaben, die im Zusammenhang mit Bewässerung oder Wasserspeicherung stehen, muss mit der Antragstellung eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung vorgelegt werden.
    • Wasserspeicherbecken sind mit Rand-/Wallbegrünung zu versehen (Stauden, Strauchgehölze).
    • Das Umfeld von Wasserspeicherbecken ist mit Strauchgehölzen, Stauden oder Blühwiesen zu begrünen.
    • Für die Begrünung sind gebietsheimische Pflanzen und regionales Saatgut zu verwenden.
    • Die Vorhaben müssen im Rahmen eines Betriebsnetzwerkes zur Klimaanpassung der Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Das Land Brandenburg fördert mit einer Intensität von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Maximale Förderhöhe beträgt 300.000 Euro je Vorhaben.

    Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

    Das Land Brandenburg fördert mit einer Intensität von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Maximale Förderhöhe beträgt 300.000 Euro je Vorhaben.

    Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

  • Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

    Antragstellung

    Für die Antragstellung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare unter Downloads. Weiterhin muss mit dem Antrag eine Kostenkalkulation / Finanzierungsplan für die beantragte Förderung eingereicht werden.

     

    Bewilligungsbehörde, bei der die Förderanträge einzureichen sind:

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 36
    Henning-von-Tresckow-Str. 2 - 13
    14467 Potsdam

     

    Bewilligung / Auswahl der Vorhaben

    Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens richtet sich die Reihenfolge der Vergabe der Fördermittel nach der Reihenfolge der vollständig und entsprechend des Förderziels eingereichten Anträge und erfolgt bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

    Antragstellung

    Für die Antragstellung nutzen Sie bitte die verlinkten Formulare unter Downloads. Weiterhin muss mit dem Antrag eine Kostenkalkulation / Finanzierungsplan für die beantragte Förderung eingereicht werden.

     

    Bewilligungsbehörde, bei der die Förderanträge einzureichen sind:

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 36
    Henning-von-Tresckow-Str. 2 - 13
    14467 Potsdam

     

    Bewilligung / Auswahl der Vorhaben

    Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens richtet sich die Reihenfolge der Vergabe der Fördermittel nach der Reihenfolge der vollständig und entsprechend des Förderziels eingereichten Anträge und erfolgt bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

  • Was sind die Rechtsgrundlagen?

    Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendungen auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:

    • Pragraphen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (VV-LHO) sowie die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
    • Die Vorhaben werden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZiFoG) finanziert.
    • Den beihilferechtlichen Rahmen bildet Artikel 14 der Verordnung (EU) Nummer 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nummer L 193/1 vom 1. Juli 2014, in der Fassung der Verordnung (EU) Nummer 2020/2008 vom 08. Dezember 2020, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nummer L 414/15 vom 09.12.2020 (Gruppenfreistellungsverordnung Agrarsektor (Agrar-GVO)).

    Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendungen auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:

    • Pragraphen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (VV-LHO) sowie die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
    • Die Vorhaben werden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZiFoG) finanziert.
    • Den beihilferechtlichen Rahmen bildet Artikel 14 der Verordnung (EU) Nummer 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nummer L 193/1 vom 1. Juli 2014, in der Fassung der Verordnung (EU) Nummer 2020/2008 vom 08. Dezember 2020, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nummer L 414/15 vom 09.12.2020 (Gruppenfreistellungsverordnung Agrarsektor (Agrar-GVO)).

Weiterführende Informationen

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