Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, dem Rückgang der biologischen Vielfalt insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie entgegenzuwirken, und das Bewusstsein in der Bevölkerung für Natur und Umwelt zu verbessern.
In dieser Antragsrunde werden nur Vorhaben der Teile B - F (ohne D.1.4 GAK) gefördert.
Es können nur Vorhaben bewilligt werden, die ab Herbst 2020 begonnen werden und bis spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein werden.
Die Richtlinie und Verwaltungsvorschrift traten mit Wirkung zum 1. August 2017 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2020.
Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, dem Rückgang der biologischen Vielfalt insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie entgegenzuwirken, und das Bewusstsein in der Bevölkerung für Natur und Umwelt zu verbessern.
In dieser Antragsrunde werden nur Vorhaben der Teile B - F (ohne D.1.4 GAK) gefördert.
Es können nur Vorhaben bewilligt werden, die ab Herbst 2020 begonnen werden und bis spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein werden.
Die Richtlinie und Verwaltungsvorschrift traten mit Wirkung zum 1. August 2017 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2020.
Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten und für Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und deren Betreuung auf Grundlage von Natura-2000-Managementplänen in Brandenburg.
Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins in Brandenburg.
D.1.1-1.3 Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes in Brandenburg:
Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren der Nationalen Naturlandschaften in Brandenburg.
Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura-2000-Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura 2000 in Brandenburg.
Für alle Richtlinienteile gilt: Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren durch Dritte gelten als förderfähig.
Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten und für Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und deren Betreuung auf Grundlage von Natura-2000-Managementplänen in Brandenburg.
Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins in Brandenburg.
D.1.1-1.3 Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes in Brandenburg:
Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren der Nationalen Naturlandschaften in Brandenburg.
Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura-2000-Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura 2000 in Brandenburg.
Für alle Richtlinienteile gilt: Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren durch Dritte gelten als förderfähig.
Je nach Förderschwerpunkt:
Je nach Förderschwerpunkt:
Das gemeinsame Budget für die Richtlinienteile C - F sowie für die Verwaltungsvorschrift II - IV beträgt 4,3 Millionen Euro. Das Budget für den Richtlinienteil B beträgt 1,2 Millionen Euro. In dieser Förderperiode ist noch ein weiterer Aufruf für den Teil A geplant. Für D.1.4 (GAK) sind jeweils im 1. Quartal des Jahres weitere Aufrufe geplant. Die Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
Das gemeinsame Budget für die Richtlinienteile C - F sowie für die Verwaltungsvorschrift II - IV beträgt 4,3 Millionen Euro. Das Budget für den Richtlinienteil B beträgt 1,2 Millionen Euro. In dieser Förderperiode ist noch ein weiterer Aufruf für den Teil A geplant. Für D.1.4 (GAK) sind jeweils im 1. Quartal des Jahres weitere Aufrufe geplant. Die Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
Anträge sind vollständig und formgebunden in zweifacher Ausfertigung ab dem 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zuständige Bewilligungsbehörde zu richten. Die fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) wird von der ILB angefordert. Es wird daher empfohlen, das LfU vor Antragstellung im Hinblick auf das Vorhaben zu konsultieren.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter:
Anträge sind vollständig und formgebunden in zweifacher Ausfertigung ab dem 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019 an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zuständige Bewilligungsbehörde zu richten. Die fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) wird von der ILB angefordert. Es wird daher empfohlen, das LfU vor Antragstellung im Hinblick auf das Vorhaben zu konsultieren.
Ausführliche Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Formulare finden Sie unter: