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Förderung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

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Das Land unterstützt mit den Förderprogrammen

  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - GAK-VV-HWS,
  • ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes -  ELER-VV-HWS und
  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationales Hochwasserschutzprogramms - GAK-VV-NHWSP
  • Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.

Das Land unterstützt mit den Förderprogrammen

  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - GAK-VV-HWS,
  • ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes -  ELER-VV-HWS und
  • GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationales Hochwasserschutzprogramms - GAK-VV-NHWSP
  • Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.

Anträge für die Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben gemäß ELER-VV-HWS können bis zum 30. Januar 2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Insgesamt 6 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.
Anträge können ausschließlich vom Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden.

Anträge für die Finanzierung von Hochwasserschutzvorhaben gemäß ELER-VV-HWS können bis zum 30. Januar 2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden.
Insgesamt 6 Millionen Euro stehen für die Förderung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie stehen.
Anträge können ausschließlich vom Landesamt für Umwelt (LfU) gestellt werden.

Kurzinformationen

  • Wer wird gefördert?

    Für die GAK-VV-HWS ist Projektträger der Vorhaben das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt oder die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) als Finanzierungsempfänger.

    Für die ELER-VV-HWS ist Projektträger/Finanzierungsempfänger das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

    Für die GAK-VV-NWHSP ist Maßnahmenträger/Finanzierungsempfänger das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt.

    Für die GAK-VV-HWS ist Projektträger der Vorhaben das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt oder die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) als Finanzierungsempfänger.

    Für die ELER-VV-HWS ist Projektträger/Finanzierungsempfänger das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

    Für die GAK-VV-NWHSP ist Maßnahmenträger/Finanzierungsempfänger das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt.

  • Was wird gefördert?

    Über die GAK-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:

    • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben zum Neubau und zur Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen
    • Neubau und zur Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen
    • Rückverlegung und Rückbau von Deichen

    Über die ELER-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:

    • Technische und naturschutzrechtliche Planung sowie allgemeine Aufwendungen der Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung in Zusammenhang mit den nachfolgenden Vorhaben
    • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen undn die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern

    Über die GAK-VV-NHWSP werden folgende Vorhaben gefördert:

    • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten sowie für Maßnahmen zur Gewinnung von Retentionsflächen, wie die Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken und -poldern
    • Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten
    • Maßnahmen zur Gewinnung von Retentionsflächen, wie die Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken und -poldern

    Bezogen auf die drei Verwaltungsvorschriften sind von der Finanzierung ausgeschlossen:

    • die Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichenn Anlagen
    • Entwässerungsmaßnahmen
    • Zwischenerwerb von Grund und Boden
    • Bau von Verwaltungsgebäuden
    • Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
    • Institutionelle Förderungen
    • gewässerkundliche Daueraufgaben
    • Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    • Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragssstellers gegen das Land Brandenburg
    • mobile Hochwasserschutzwände
    • Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und -poldern
    • Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuen oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete

    Über die GAK-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:

    • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben zum Neubau und zur Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen
    • Neubau und zur Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen
    • Rückverlegung und Rückbau von Deichen

    Über die ELER-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:

    • Technische und naturschutzrechtliche Planung sowie allgemeine Aufwendungen der Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung in Zusammenhang mit den nachfolgenden Vorhaben
    • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen undn die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern

    Über die GAK-VV-NHWSP werden folgende Vorhaben gefördert:

    • Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten sowie für Maßnahmen zur Gewinnung von Retentionsflächen, wie die Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken und -poldern
    • Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten
    • Maßnahmen zur Gewinnung von Retentionsflächen, wie die Schaffung von Hochwasserrückhaltebecken und -poldern

    Bezogen auf die drei Verwaltungsvorschriften sind von der Finanzierung ausgeschlossen:

    • die Unterhaltung und Pflege von Gewässern und wasserwirtschaftlichenn Anlagen
    • Entwässerungsmaßnahmen
    • Zwischenerwerb von Grund und Boden
    • Bau von Verwaltungsgebäuden
    • Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
    • Institutionelle Förderungen
    • gewässerkundliche Daueraufgaben
    • Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    • Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragssstellers gegen das Land Brandenburg
    • mobile Hochwasserschutzwände
    • Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und -poldern
    • Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuen oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete
  • Wie wird gefördert?

    GAK-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten werden zu 100 vom Hundert finanziert.

    ELER-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe an Dritte werden zu 100 vom Hundert finanziert.

    GAK-VV-NHWSP: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe von Leistungen an Dritte werden zu 100 Prozent finanziert.

    GAK-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten werden zu 100 vom Hundert finanziert.

    ELER-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe an Dritte werden zu 100 vom Hundert finanziert.

    GAK-VV-NHWSP: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe von Leistungen an Dritte werden zu 100 Prozent finanziert.

  • Wo ist der Antrag einzureichen?

    Eine Zusage zur Finanzierung über die GAK-VV-HWS erfolgt auf Antrag des jeweiligen Vorhabenträgers durch die für das Fördermanagement zuständige Stelle im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

    Der Antrag zur Finanzierung über die ELER-VV-HWS ist inklusive dem fachlichen Votum des Wasserwirtschaftsamtes vollständig und formgebunden in einfacher Ausfertigung an die Bewilligungsbehörde zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Investionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

    Der Antrag zur Finanzierung über die GAK-VV-NHWSP ist rechtszeitig vor dem 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde an für das Fördermanagement zuständige Stelle zu stellen. Für das Fördermanagement zuständige Stelle ist das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

    Eine Zusage zur Finanzierung über die GAK-VV-HWS erfolgt auf Antrag des jeweiligen Vorhabenträgers durch die für das Fördermanagement zuständige Stelle im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

    Der Antrag zur Finanzierung über die ELER-VV-HWS ist inklusive dem fachlichen Votum des Wasserwirtschaftsamtes vollständig und formgebunden in einfacher Ausfertigung an die Bewilligungsbehörde zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Investionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

    Der Antrag zur Finanzierung über die GAK-VV-NHWSP ist rechtszeitig vor dem 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde an für das Fördermanagement zuständige Stelle zu stellen. Für das Fördermanagement zuständige Stelle ist das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).

Weiterführende Informationen

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