Das Land unterstützt mit den folgenden Förderprogrammen Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.
Die GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - GAK-VV-HWS - trat am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - ELER-VV-HWS - trat am 1. Juli 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Die GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationales Hochwasserschutzprogramms - GAK-VV-NHWSP - trat am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Das Land unterstützt mit den folgenden Förderprogrammen Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.
Die GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - GAK-VV-HWS - trat am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Die ELER-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes - ELER-VV-HWS - trat am 1. Juli 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Die GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Maßnahmen des Nationales Hochwasserschutzprogramms - GAK-VV-NHWSP - trat am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Für die GAK-VV-HWS ist Projektträger der Vorhaben das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt oder die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) als Finanzierungsempfänger.
Für die ELER-VV-HWS ist Projektträger/Finanzierungsempfänger das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).
Für die GAK-VV-NWHSP ist Maßnahmenträger/Finanzierungsempfänger das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt.
Für die GAK-VV-HWS ist Projektträger der Vorhaben das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt oder die Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) als Finanzierungsempfänger.
Für die ELER-VV-HWS ist Projektträger/Finanzierungsempfänger das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).
Für die GAK-VV-NWHSP ist Maßnahmenträger/Finanzierungsempfänger das Land Brandenburg, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt.
Über die GAK-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:
Über die ELER-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:
Über die GAK-VV-NHWSP werden folgende Vorhaben gefördert:
Bezogen auf drei Verwaltungsvorschriften sind von der Finanzierung ausgeschlossen:
Über die GAK-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:
Über die ELER-VV-HWS werden folgende Vorhaben gefördert:
Über die GAK-VV-NHWSP werden folgende Vorhaben gefördert:
Bezogen auf drei Verwaltungsvorschriften sind von der Finanzierung ausgeschlossen:
GAK-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten werden zu 100 vom Hundert finanziert.
ELER-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe an Dritte werden zu 100 vom Hundert finanziert.
GAK-VV-NHWSP: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe von Leistungen an Dritte werden zu 100 Prozent finanziert.
GAK-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten werden zu 100 vom Hundert finanziert.
ELER-VV-HWS: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe an Dritte werden zu 100 vom Hundert finanziert.
GAK-VV-NHWSP: Die erstattungsfähigen Gesamtkosten der Vergabe von Leistungen an Dritte werden zu 100 Prozent finanziert.
Eine Zusage zur Finanzierung über die GAK-VV-HWS erfolgt auf Antrag des jeweiligen Vorhabenträgers durch die für das Fördermanagement zuständige Stelle im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).
Der Antrag zur Finanzierung über die ELER-VV-HWS ist inklusive dem fachlich Votum des Wasserwirtschaftsamtes vollständig und formgebunden in einfacher Ausfertigung an die Bewilligungsbehörde zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Investionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Der Antrag zur Finanzierung über die GAK-VV-NHWSP ist rechtszeitig vor dem 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde an für das Fördermanagement zuständige Stelle zu stellen. Für das Fördermanagement zuständige Stelle ist das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).
Eine Zusage zur Finanzierung über die GAK-VV-HWS erfolgt auf Antrag des jeweiligen Vorhabenträgers durch die für das Fördermanagement zuständige Stelle im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).
Der Antrag zur Finanzierung über die ELER-VV-HWS ist inklusive dem fachlich Votum des Wasserwirtschaftsamtes vollständig und formgebunden in einfacher Ausfertigung an die Bewilligungsbehörde zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Investionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Der Antrag zur Finanzierung über die GAK-VV-NHWSP ist rechtszeitig vor dem 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde an für das Fördermanagement zuständige Stelle zu stellen. Für das Fördermanagement zuständige Stelle ist das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).