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Brandenburger Geruchsimmissions-Richtlinie

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Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL-LAI)

Der Betrieb landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. In der Nachbarschaft kann dies zu Belästigungen führen. Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage der Geruchs-Immissionsrichtlinie. Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen Regelungen aufgeführt:

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen - Anwendung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL-LAI)

Der Betrieb landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. In der Nachbarschaft kann dies zu Belästigungen führen. Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage der Geruchs-Immissionsrichtlinie. Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen Regelungen aufgeführt:

Fachliche Zuständigkeit

Ansprechpartner:
Vorname:
Thomas
Nachname:
Wohlfahrt
Organisationsname:
Abteilung Technischer Umweltschutz
Abteilung:
Referat T 14 - Luftqualität, Nachhaltigkeit
E-Mail:
thomas.wohlfahrt@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 - 4991-1452