Der Betrieb landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. In der Nachbarschaft kann dies zu Belästigungen führen. Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage der Geruchs-Immissionsrichtlinie. Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen Regelungen aufgeführt:
Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz
Referat T 14 - Luftqualität, Nachhaltigkeit
Thomas Wohlfahrt
Telefon: +49 355 - 4991-1452
E-Mail: thomas.wohlfahrt@lfu.brandenburg.de
Der Betrieb landwirtschaftlichen und industriellen Anlagen, sowie gewerblicher Tätigkeiten können mit Emissionen von Geruchsstoffen verbunden sein. In der Nachbarschaft kann dies zu Belästigungen führen. Die Ermittlung und Beurteilung von Geruchsimmissionen erfolgt auf Grundlage der Geruchs-Immissionsrichtlinie. Im Folgenden sind die für Brandenburg geltenden rechtlichen Regelungen aufgeführt:
Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz
Referat T 14 - Luftqualität, Nachhaltigkeit
Thomas Wohlfahrt
Telefon: +49 355 - 4991-1452
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