Hauptmenü

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Blick auf einen Waldweg mit Eichen und Kiefern bewachsen.
© Archiv/MLUK
Blick auf einen Waldweg mit Eichen und Kiefern bewachsen.
© Archiv/MLUK

Die Entwicklung reiner Kiefernwälder zu Mischwäldern bildet den Schwerpunkt der Förderung. Kiefernwälder sind nicht nur anfällig gegen Schädlinge sondern auch gegen Waldbrände. Deshalb wird die Anlage von Löschwasserentnahmestellen ebenso gefördert wie die Unterhaltung von Waldwegen und Brandschutzstreifen. Sollte doch ein Waldstück durch Brand vernichtet werden, können Zuschüsse für die Wiederaufforstung gewährt werden.

Alte und abgestorbene Bäume haben einen besonders hohen Wert für den Naturschutz. Für eine große Menge von Pilzen und Käfern bilden sie die Lebensgrundlage. Altbäume und Höhlenbäume tragen wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Wälder bei. Für die Sicherung stabiler Artenvorkommen ist das Vorhandensein von geeigneten Habitaten sowohl in zeitlicher als auch räumlicher Kontinuität entscheidend.

Fast ein Viertel des Brandenburger Waldes gehört Privateigentümern mit maximal 20 Hektar Wald. Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei sieben Hektar. Solche geringe Eigentumsgröße führt zu erheblichen Bewirtschaftungsnachteilen gegenüber großen Forstbetrieben. Für Waldbesitzer ist es daher sinnvoll sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu wirtschaften. Das ermöglicht eine stabilere Marktposition und damit bessere Umsätze. Um eine professionelle Bewirtschaftung dieser Kleinwaldflächen zu ermöglichen, hat das Land zum 1. Januar 2016 eine Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse verabschiedet, mit der insbesondere die Entwicklung selbstständig wirtschaftender Zusammenschlüsse unterstützt werden soll. 

Die Bewilligungsbehörde "forstliche Förderung"

Die Bewilligungsbehörde "Forstliche Förderung" ist zentraler Fördermittelverwalter der beiden Richtlinien des Ministeriums für  Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-Richtlinie) und forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ).

Im Zusammenhang mit der EU-MLUK-Forst-Richtlinie überwacht sie die Einhaltung der Projektauswahlkriterien und der Prüftermine.

Die Bewilligungsbehörde vergibt die Mittel aus der Walderhaltungsabgabe und ist verantwortlich für die Bezuschussung zu den Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden.

Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung von Anträgen, deren Bewilligung, die Mittelauszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie die stichprobenweise Kontrolle vor Ort.

Die Entwicklung reiner Kiefernwälder zu Mischwäldern bildet den Schwerpunkt der Förderung. Kiefernwälder sind nicht nur anfällig gegen Schädlinge sondern auch gegen Waldbrände. Deshalb wird die Anlage von Löschwasserentnahmestellen ebenso gefördert wie die Unterhaltung von Waldwegen und Brandschutzstreifen. Sollte doch ein Waldstück durch Brand vernichtet werden, können Zuschüsse für die Wiederaufforstung gewährt werden.

Alte und abgestorbene Bäume haben einen besonders hohen Wert für den Naturschutz. Für eine große Menge von Pilzen und Käfern bilden sie die Lebensgrundlage. Altbäume und Höhlenbäume tragen wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Wälder bei. Für die Sicherung stabiler Artenvorkommen ist das Vorhandensein von geeigneten Habitaten sowohl in zeitlicher als auch räumlicher Kontinuität entscheidend.

Fast ein Viertel des Brandenburger Waldes gehört Privateigentümern mit maximal 20 Hektar Wald. Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei sieben Hektar. Solche geringe Eigentumsgröße führt zu erheblichen Bewirtschaftungsnachteilen gegenüber großen Forstbetrieben. Für Waldbesitzer ist es daher sinnvoll sich zusammenzuschließen und gemeinsam zu wirtschaften. Das ermöglicht eine stabilere Marktposition und damit bessere Umsätze. Um eine professionelle Bewirtschaftung dieser Kleinwaldflächen zu ermöglichen, hat das Land zum 1. Januar 2016 eine Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse verabschiedet, mit der insbesondere die Entwicklung selbstständig wirtschaftender Zusammenschlüsse unterstützt werden soll. 

Die Bewilligungsbehörde "forstliche Förderung"

Die Bewilligungsbehörde "Forstliche Förderung" ist zentraler Fördermittelverwalter der beiden Richtlinien des Ministeriums für  Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-Richtlinie) und forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ).

Im Zusammenhang mit der EU-MLUK-Forst-Richtlinie überwacht sie die Einhaltung der Projektauswahlkriterien und der Prüftermine.

Die Bewilligungsbehörde vergibt die Mittel aus der Walderhaltungsabgabe und ist verantwortlich für die Bezuschussung zu den Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden.

Zu ihren Aufgaben gehört die Prüfung von Anträgen, deren Bewilligung, die Mittelauszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie die stichprobenweise Kontrolle vor Ort.

Weitere Informationen

Weitere Informationen