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Beratung für private Besitzer

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Das Waldgesetz des Landes Brandenburg weist den Forstbehörden die Aufgabe zu, die Privatwaldbesitzer durch Rat und Anleitung zu unterstützen sowie Dienstleistungen zu erbringen. Während die forstfachliche Beratung und Anleitung kostenlos erfolgen, muss für Dienstleistungen ein Entgelt entrichtet werden.

Darüber hinaus bietet die EU-MLUL-Forst-Richtlinie die Förderung von Beratungsdiensten an. Einzelwaldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse haben die Möglichkeit, sich von einem der über 60 in Brandenburg anerkannten forstlichen Berater Unterstützung bei der Planung ihrer Waldbewirtschaftung zu holen. Dafür kann der forstliche Berater eine Förderung beantragen und Einzelwaldbesitzer einmal sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bis zu dreimal jährlich kostenlos beraten. Die maximale Förderung richtet sich nach der jeweiligen Größe des Waldbesitzes. Beratungsschwerpunkte können unter anderem

  • die Waldbewirtschaftung in Schutzgebieten,
  • die Erhöhung der Stabilität und Vitalität des Waldes,
  • die Beratung zur Holzeinschlags- und Vermarktungskonzeption und/oder
  • die Entwicklung und Umsetzung von Betriebskonzepten sein.

Um den Privat- und Körperschaftswald ordnungsgemäß zu bewirtschaften und die von der Gesellschaft an den Wald gestellten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es der Hilfe des Landes und des Bundes. Wichtige Maßnahmen hierzu sind

  • die Betreuung der Waldbesitzer durch die Forstbehörden,
  • die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen,
  • die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und
  • die Beratung der Waldbesitzer durch anerkannte forstliche Berater.

Das Waldgesetz des Landes Brandenburg weist den Forstbehörden die Aufgabe zu, die Privatwaldbesitzer durch Rat und Anleitung zu unterstützen sowie Dienstleistungen zu erbringen. Während die forstfachliche Beratung und Anleitung kostenlos erfolgen, muss für Dienstleistungen ein Entgelt entrichtet werden.

Darüber hinaus bietet die EU-MLUL-Forst-Richtlinie die Förderung von Beratungsdiensten an. Einzelwaldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse haben die Möglichkeit, sich von einem der über 60 in Brandenburg anerkannten forstlichen Berater Unterstützung bei der Planung ihrer Waldbewirtschaftung zu holen. Dafür kann der forstliche Berater eine Förderung beantragen und Einzelwaldbesitzer einmal sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse bis zu dreimal jährlich kostenlos beraten. Die maximale Förderung richtet sich nach der jeweiligen Größe des Waldbesitzes. Beratungsschwerpunkte können unter anderem

  • die Waldbewirtschaftung in Schutzgebieten,
  • die Erhöhung der Stabilität und Vitalität des Waldes,
  • die Beratung zur Holzeinschlags- und Vermarktungskonzeption und/oder
  • die Entwicklung und Umsetzung von Betriebskonzepten sein.

Um den Privat- und Körperschaftswald ordnungsgemäß zu bewirtschaften und die von der Gesellschaft an den Wald gestellten Anforderungen zu erfüllen, bedarf es der Hilfe des Landes und des Bundes. Wichtige Maßnahmen hierzu sind

  • die Betreuung der Waldbesitzer durch die Forstbehörden,
  • die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen,
  • die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und
  • die Beratung der Waldbesitzer durch anerkannte forstliche Berater.

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