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Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union

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Bundesebene

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Seit dem 1. Februar 2024 ist die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) veröffentlicht worden.
Im Rahmen der Richtlinie sind Bodenentsiegelungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen als Teil der direkt geförderten Maßnahmen zur Schaffung von Naturoasen oder als Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen förderfähig. Die Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 Prozent der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Abriss beziehungsweise Rückbau von Hochbauten sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen sind nicht förderfähig.

Die Antragsstellung ist seit dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.

Für die Vorstellung der Förderrichtlinie und zur Antragsstellung wird es einführende Online-Seminare

  • Mittwoch, 14. Februar 2024 | 11 bis 12 Uhr
  • Dienstag, 12. März 2024 |11 bis 12 Uhr

geben. Interessierte melden sich unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/Veranstaltungen/index.jsp bitte an.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
 
Ökosysteme schützen und stärken - Gefördert werden die Maßnahmen

  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  • Meere und Küsten
  • Wildnis und Schutzgebiete  

Weitere Förderprogramme

Bundesebene

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Seit dem 1. Februar 2024 ist die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) veröffentlicht worden.
Im Rahmen der Richtlinie sind Bodenentsiegelungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen als Teil der direkt geförderten Maßnahmen zur Schaffung von Naturoasen oder als Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen förderfähig. Die Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 Prozent der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Abriss beziehungsweise Rückbau von Hochbauten sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen sind nicht förderfähig.

Die Antragsstellung ist seit dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.

Für die Vorstellung der Förderrichtlinie und zur Antragsstellung wird es einführende Online-Seminare

  • Mittwoch, 14. Februar 2024 | 11 bis 12 Uhr
  • Dienstag, 12. März 2024 |11 bis 12 Uhr

geben. Interessierte melden sich unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/Veranstaltungen/index.jsp bitte an.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".
Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
 
Ökosysteme schützen und stärken - Gefördert werden die Maßnahmen

  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässungen
  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  • Meere und Küsten
  • Wildnis und Schutzgebiete  

Weitere Förderprogramme

Europäische Union 

  • LIFE Programm
    Förderpakete für "Natur und Biodiversität", "Abschwächung und Anpassung des Klimawandels", "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
    (Die Webseiten sind in Englisch verfasst, können aber ins Deutsche per Klick übersetzt werden.)

Europäische Union 

  • LIFE Programm
    Förderpakete für "Natur und Biodiversität", "Abschwächung und Anpassung des Klimawandels", "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
    (Die Webseiten sind in Englisch verfasst, können aber ins Deutsche per Klick übersetzt werden.)