Hauptmenü

Investitionen in eine klimagerechte Landnutzung und Entwicklung von organischen Böden - Klima-/Moorschutz - investiv

„“
„“

Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben.

Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024 - eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026 ist vorgesehen.

Eine Bewilligung von Vorhaben, die der allgemeinen De-minimis-Verordnung (Vorhaben außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion nach Ziffer II.3.2.2 sowie Vorhaben nach Ziffer II.5.2.1 – Ziffer II.5.2.3) unterliegen, können nur bis zum 31. Dezember 2023 bewilligt werden.

Die Umstellung der Nutzung von organischen Böden auf klimagerechte moorschonende Bewirtschaftungsverfahren ist für die Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 unerlässlich. Diese Richtlinie unterstützt Maßnahmen dieses Transformationsprozesses. Das vorliegende Förderprogramm wird aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert und soll nachhaltige Impulse für eine ressourcen- sowie klimaschonende und auch langfristig existenzsichernde Landwirtschaft geben.

Diese Richtlinie tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024 - eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026 ist vorgesehen.

Eine Bewilligung von Vorhaben, die der allgemeinen De-minimis-Verordnung (Vorhaben außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion nach Ziffer II.3.2.2 sowie Vorhaben nach Ziffer II.5.2.1 – Ziffer II.5.2.3) unterliegen, können nur bis zum 31. Dezember 2023 bewilligt werden.

Kurzinformation

  • Zielsetzung

    Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses. Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:

    • Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
    • Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
    • Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten

    Über Jahrhunderte war die Urbarmachung und Bewirtschaftung und damit auch die Entwässerung von Flächen für die Versorgung der Menschen erforderlich. Mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels müssen nun jedoch neue Wege, zu einer klimagerechten Landwirtschaft gefunden werden. Dabei gilt es, die landwirtschaftlichen Strukturen in Brandenburg zu erhalten und gleichzeitig die Flächennutzung so umzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf das Klima deutlich reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dies bedarf eines umfassenden Transformationsprozesses. Die Förderrichtlinie soll diesen Transformationsprozess unterstützen und beinhaltet folgende investive Förderschwerpunkte:

    • Renaturierung von Mooren und Anpassung des Staumanagements
    • Einführung/Verbreitung moorschonender Bewirtschaftungstechnik sowie Verwertungsverfahren für moorschonend erzeugte Biomasse (innovative und komplexe Verfahren mit wissenschaftlicher Begleitung und Standardverfahren)
    • Erprobung moorangepasster Nutztierrassen und Pflanzensorten
  • Was wird gefördert?

    Die Förderziele und –schwerpunkte werden durch folgende Fördergegenstände untersetzt:

    II.1. Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
    II.2. Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
    II.3. Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
    II.4. Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
    II.5. Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung

    Die Förderziele und –schwerpunkte werden durch folgende Fördergegenstände untersetzt:

    II.1. Moorrevitalisierung und Anpassung des Staumanagements zur Erreichung höherer Wasserstände
    II.2. Einführung und Erprobung von Verfahren zur Erzeugung und Verwertung von Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung mit wissenschaftlicher Begleitung
    II.3. Einführung und Erprobung moorschonender und moorerhaltender Bewirtschaftungsverfahren
    II.4. Erprobung von Nutztierrassen und Pflanzensorten zur Umstellung auf moorschonende oder moorerhaltende Flächennutzung
    II.5. Einführung von dezentralen Verwertungsverfahren für Biomasse aus moorschonender oder moorerhaltender Bewirtschaftung
  • Wer kann gefördert werden?

    Grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen (weiterführende Informationen in den spezifischen Richtlinienteilen)

    Grundsätzlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen (weiterführende Informationen in den spezifischen Richtlinienteilen)

  • Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

    Die wesentlichen allgemein geltenden Fördervoraussetzungen sind unter anderem:

    • Projektflächen in Brandenburg
    • Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
    • Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
    • Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
    • Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns

    Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.

    Die wesentlichen allgemein geltenden Fördervoraussetzungen sind unter anderem:

    • Projektflächen in Brandenburg
    • Projekte müssen Mindestpunktzahl erreichen (siehe Projektbewertungskriterien)
    • Bei kooperativen Vorhaben: Vorlage Kooperationsvertrag
    • Bei genehmigungsrelevanten Vorhaben: Nachweis der Beantragung der Genehmigung.
    • Einhaltung von Zweckbindungsfristen, Voraussetzung für kooperative Vorhaben, Möglichkeit der Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns

    Darüber hinaus gelten für die unterschiedlichen Fördergegenstände spezifische Fördervoraussetzungen. Die wichtigsten dieser spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie sowie weiterführende Informationen in der Förderrichtlinie.

  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

    Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung beziehungsweise für Renaturierung und Anpassung des Staumanagements als Vollfinanzierung gewährt.

    Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Förderhöhen und Fördersätze. Die spezifischen maximalen Förderhöhen/Fördersätze finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie und detailliert in der Förderrichtinie.

    Die Förderung ist eine Projektförderung und wird als Zuschuss in Form der Anteilsfinanzierung beziehungsweise für Renaturierung und Anpassung des Staumanagements als Vollfinanzierung gewährt.

    Für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten unterschiedliche Förderhöhen und Fördersätze. Die spezifischen maximalen Förderhöhen/Fördersätze finden Sie im Steckbrief zur Förderrichtlinie und detailliert in der Förderrichtinie.

  • Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

    Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde - dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) - formgebunden zu stellen.

    Die Anträge auf Förderung sind bei der Bewilligungsbehörde - dem Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) - formgebunden zu stellen.

    Hausanschrift

    Organisation
    Organisation:
    Landesamt für Umwelt
    Standort
    Straße:
    Seeburger Chaussee 2
    PLZ Ort:
    14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
    Ansprechpartner:
    Organisationsname:
    Abteilung W2
    Abteilung:
    Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement

    Postanschrift

    Organisation
    Organisation:
    Landesamt für Umwelt
    Standort
    Postfach:
    60 10 61
    PLZ Ort:
    14410 Potsdam
    Ansprechpartner:
    Organisationsname:
    Abteilung W2
    Abteilung:
    Stabsstelle Finanz- und Fördermanagement
  • Weiterführende Beratung zur Antragstellung

    Organisation
    Organisation:
    Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V. Berlin/Brandenburg
    Standort
    Straße:
    Saarmunder Straße 7-9
    PLZ Ort:
    14552 Michendorf
    Ansprechpartner:
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Christin
    Nachname:
    Dammann
    Position:
    Teamleitung
    E-Mail:
    c.dammann@­dvl.org
    Telefon:
    +49 176 46518588

    Zuständigkeiten in den Gebieten

    Hinweis: Die Beratung durch die Mitarbeiter des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL e.V.) ist ein kostenloses Informationsangebot für potenzielle Antragsteller. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung darstellt und sich daraus keinerlei Haftung des DVL e.V. und seiner Mitarbeiter ableitet (Haftungsausschluss).

    Zuständigkeiten in den Gebieten

    Hinweis: Die Beratung durch die Mitarbeiter des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL e.V.) ist ein kostenloses Informationsangebot für potenzielle Antragsteller. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keine Rechtsberatung oder Steuerberatung darstellt und sich daraus keinerlei Haftung des DVL e.V. und seiner Mitarbeiter ableitet (Haftungsausschluss).

    Beratung für Nordwestbrandenburg

    Beratung für Nordwestbrandenburg

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Juliane
    Nachname:
    Petri
    E-Mail:
    j.petri@­dvl.org
    Telefon:
    +49 176 20182330
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Gerhard
    Nachname:
    Richter
    E-Mail:
    g.richter@­dvl.org
    Telefon:
    +49 157 58092021

    Beratung für Nordostbrandenburg

    Beratung für Nordostbrandenburg

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Carolin
    Nachname:
    Priefert
    E-Mail:
    c.priefert@­dvl.org
    Telefon:
    +49 159 01209306

    Beratung für Südbrandenburg

    Beratung für Südbrandenburg

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Johanna
    Nachname:
    Henkel
    E-Mail:
    j.henkel@­dvl.org
    Telefon:
    +49 176 85644833
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Kristin
    Nachname:
    Klass
    E-Mail:
    k.klass@­dvl.org
    Telefon:
    +49 176 46580664
  • Beratungsangebot zur Anwendung des Vergaberechts

    Bei der Verwendung der im Rahmen der Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel ist unter bestimmten Voraussetzungen (Zuwendungsbetrag ab 50.000 Euro) das geltende Vergaberecht anzuwenden. Entsprechende Reglungen sind den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu entnehmen beziehungsweise werden im Zuwendungsbescheid beauflagt.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Dentons wurde vom Umweltministerium Brandenburg beauftragt, Antragsteller und Zuwendungsempfänger bei der Umsetzung der Vergabeverfahren zu unterstützen. Ziel ist

    • die Rechtskonformität der Vergabeverfahren zu sichern und
    • die Antragsteller/Zuwendungsempfänger diesbezüglich zu entlasten.

    Die Rechtsberatung ist kostenfrei. 

    Um eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, geben Sie bitte vorab Ihre Projektdaten in die Eingabemaske ein.

    Bei der Nutzung älterer Browser können bei der Eingabe in die Maske stellenweise Probleme auftreten. In diesem Fall nutzen Sie bitte die E-Mail von Dr. Braun für die direkte Kontaktaufnahme.

    Bei der Verwendung der im Rahmen der Förderrichtlinie bewilligten Fördermittel ist unter bestimmten Voraussetzungen (Zuwendungsbetrag ab 50.000 Euro) das geltende Vergaberecht anzuwenden. Entsprechende Reglungen sind den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zu entnehmen beziehungsweise werden im Zuwendungsbescheid beauflagt.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Dentons wurde vom Umweltministerium Brandenburg beauftragt, Antragsteller und Zuwendungsempfänger bei der Umsetzung der Vergabeverfahren zu unterstützen. Ziel ist

    • die Rechtskonformität der Vergabeverfahren zu sichern und
    • die Antragsteller/Zuwendungsempfänger diesbezüglich zu entlasten.

    Die Rechtsberatung ist kostenfrei. 

    Um eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, geben Sie bitte vorab Ihre Projektdaten in die Eingabemaske ein.

    Bei der Nutzung älterer Browser können bei der Eingabe in die Maske stellenweise Probleme auftreten. In diesem Fall nutzen Sie bitte die E-Mail von Dr. Braun für die direkte Kontaktaufnahme.

    Ansprechpartner:
    Titel:
    Dr.
    Vorname:
    Peter
    Nachname:
    Braun
    Position:
    Partner, Rechtsanwalt
    E-Mail:
    peter.braun@­dentons.com
    Telefon:
    +49 30 26473-850

    Folgende Hinweise sind zu beachten:

    1. Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz-investiv“ erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
    2. Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten betreffen, können nicht berücksichtigt werden.
    3. Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.

    Folgende Hinweise sind zu beachten:

    1. Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz-investiv“ erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
    2. Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten betreffen, können nicht berücksichtigt werden.
    3. Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen