Hauptmenü

Finanzierung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes

„“
„“

Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, die durch das Landesamt für Umwelt an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.

Kurzinformationen

Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern werden nur Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert, die durch das Landesamt für Umwelt an die Wasser- und Bodenverbände zur Umsetzung auf der Rechtsgrundlage der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (Paragraph 1 Satz 1 Nummern 2) übertragen werden. Dritte sind nicht antragsberechtigt. Das Landesamt für Umwelt koordiniert die Aufgabenübertragung an die Wasser- und Bodenverbände.

Kurzinformationen