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Nachhaltigkeitsprüfung

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Nachhaltigkeitsprüfungen sollen die Ausrichtung von Politik an den Maßstäben der Nachhaltigkeit unterstützen. Sie erlauben es, Querschnittsaspekte zu erfassen und Auswirkungen auf langfristige Entwicklungen zu erkennen. Die Landesregierung hat erste Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsprüfung gesammelt. Dem waren aus dem Beirat für Nachhaltige Entwicklung heraus 2011 verfasste Anregungen für die Nachhaltigkeitsprüfung von Plänen und Programmen vorausgegangen.

Auf dieser Grundlage haben die damaligen Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) und für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) 2011 den Nachhaltigkeitscheck in eine konkrete Handlungsanweisung überführen lasen und am Beispiel des Gutachtens zu den Grundlagen der Energiestrategie 2030 exemplarisch angewendet. Im Ergebnis entstand Excel-basiertes Prüfwerkzeug. Seine Methodik beruht auf drei Arbeitsschritten:

  1. Beantwortung von vier übergeordneten Fragen zur Nachhaltigkeit
  2. Beantwortung von mindestens sechs aus sechzehn Fragen, die als prioritär eingeschätzt werden, aus den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Soziales beziehungsweise die Schnittmengen davon betreffen
  3. Kurzdarstellung der wichtigsten Ergebnisse als "executive summary" für Entscheidungsträger

Die 2014 beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie kündigt folgende weitere Schritte an: 

  • Auswertung der bisherigen Erfahrungen auf Bundes- und Länderebene unter Einbeziehung des in Brandenburg probeweise angewandten Prüfschemas; dabei gegebenenfalls Einbeziehung bestehender fachspezifischer prüfverfahren (zum Beispiel Strategische Umweltprüfung, Demografiecheck) 
  • Identifikation zentraler Vorhaben, auf die eine Nachhaltigkeitsprüfung angewendet werden soll

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen die Ausrichtung von Politik an den Maßstäben der Nachhaltigkeit unterstützen. Sie erlauben es, Querschnittsaspekte zu erfassen und Auswirkungen auf langfristige Entwicklungen zu erkennen. Die Landesregierung hat erste Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsprüfung gesammelt. Dem waren aus dem Beirat für Nachhaltige Entwicklung heraus 2011 verfasste Anregungen für die Nachhaltigkeitsprüfung von Plänen und Programmen vorausgegangen.

Auf dieser Grundlage haben die damaligen Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) und für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) 2011 den Nachhaltigkeitscheck in eine konkrete Handlungsanweisung überführen lasen und am Beispiel des Gutachtens zu den Grundlagen der Energiestrategie 2030 exemplarisch angewendet. Im Ergebnis entstand Excel-basiertes Prüfwerkzeug. Seine Methodik beruht auf drei Arbeitsschritten:

  1. Beantwortung von vier übergeordneten Fragen zur Nachhaltigkeit
  2. Beantwortung von mindestens sechs aus sechzehn Fragen, die als prioritär eingeschätzt werden, aus den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Soziales beziehungsweise die Schnittmengen davon betreffen
  3. Kurzdarstellung der wichtigsten Ergebnisse als "executive summary" für Entscheidungsträger

Die 2014 beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie kündigt folgende weitere Schritte an: 

  • Auswertung der bisherigen Erfahrungen auf Bundes- und Länderebene unter Einbeziehung des in Brandenburg probeweise angewandten Prüfschemas; dabei gegebenenfalls Einbeziehung bestehender fachspezifischer prüfverfahren (zum Beispiel Strategische Umweltprüfung, Demografiecheck) 
  • Identifikation zentraler Vorhaben, auf die eine Nachhaltigkeitsprüfung angewendet werden soll

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