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Bodenentsiegelung

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Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.

Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.

Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten  Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.

Förderprogramme

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Seit dem 1. Februar 2024 ist die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) veröffentlicht worden.

Im Rahmen der Richtlinie sind Bodenentsiegelungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen als Teil der direkt geförderten Maßnahmen zur Schaffung von Naturoasen oder als Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen förderfähig. Die Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 Prozent der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Abriss beziehungsweise Rückbau von Hochbauten sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen sind nicht förderfähig.

Die Antragsstellung ist seit dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.

Für die Vorstellung der Förderrichtlinie und zur Antragsstellung wird es einführende Online-Seminare

  • Mittwoch, 14. Februar 2024 | 11 bis 12 Uhr
  • Dienstag, 12. März 2024 |11 bis 12 Uhr

geben. Interessierte melden sich unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/Veranstaltungen/index.jsp bitte an.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".

Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Skizzeneinreichungen waren vom 1. August bis 30. September 2023 möglich. Die Bewertungsphase läuft. Die ZUG informiert alle Skizzeneinreichenden über die Ergebnisse.

Bodenversiegelungen haben den totalen Verlust der natürlichen Bodenfunktionen zur Folge. Zum nachhaltigen Schutz und der Wiederherstellung von Bodenfunktionen gilt es daher vorrangig, Neuversiegelungen zu vermeiden, um dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegen zu treten. Daneben haben Entsiegelungsmaßnahmen eine hohe Bedeutung für die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens. Diese Maßnahmen kommen deshalb primär zur Kompensation nicht vermeidbarer eingriffsrelevanter Neuversiegelungen von Flächen in Betracht.

Damit diese Aspekte in Brandenburg verstärkt Berücksichtigung finden können, werden in einigen Landkreisen Brandenburgs potentielle Entsiegelungsflächen erfasst. Ansprechpartner sind die Unteren Bodenschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden.

Die brandenburgischen „Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung“ enthalten  Ausführungen zur Kompensation von Bodenversiegelungen und durch den Abriss von Hochbauten.

Förderprogramme

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Seit dem 1. Februar 2024 ist die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (AKN) veröffentlicht worden.

Im Rahmen der Richtlinie sind Bodenentsiegelungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen als Teil der direkt geförderten Maßnahmen zur Schaffung von Naturoasen oder als Aufwertungsmaßnahmen zu naturnahen Grünflächen förderfähig. Die Kosten für die Entsiegelungsmaßnahmen sollen dabei nicht mehr als 20 Prozent der beantragten Projektmittel für die entsprechende Maßnahme einnehmen. Abriss beziehungsweise Rückbau von Hochbauten sowie die Beseitigung von Bodenverunreinigungen sind nicht förderfähig.

Die Antragsstellung ist seit dem 1. Februar 2024 bei der KfW möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist.

Für die Vorstellung der Förderrichtlinie und zur Antragsstellung wird es einführende Online-Seminare

  • Mittwoch, 14. Februar 2024 | 11 bis 12 Uhr
  • Dienstag, 12. März 2024 |11 bis 12 Uhr

geben. Interessierte melden sich unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Kommunen-kommunale-soziale-Unternehmen/Veranstaltungen/index.jsp bitte an.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördern das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen Flächen zu entsiegeln und zu renaturieren.
Für das Förderangebot können sich gewerbliche Unternehmen seit dem 15. Juli 2023 bewerben.
Hinweise zu den fachlichen Mindestanforderungen bietet das Merkblatt "Leitlinien für die Förderung einer Teilentsiegelung".

Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum des BMUV vom 10. Juli 2023 fördert ebenfalls im Rahmen des ANK unter anderem die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen und richtet sich an Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über das Förderprogramm informiert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Skizzeneinreichungen waren vom 1. August bis 30. September 2023 möglich. Die Bewertungsphase läuft. Die ZUG informiert alle Skizzeneinreichenden über die Ergebnisse.

Weiterführende Informationen

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