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Information/Beteiligung der Öffentlichkeit

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Gemäß den Paragraphen 47 c und d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Kommunen, für die durch die aktuelle Umgebungslärmkartierung 2017 belastete Menschen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen wurden, verpflichtet, bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne neu aufzustellen. Soweit  ein Lärmaktionsplan bereits vorhanden ist, muss dieser überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Gleiches gilt für Kommunen in der Nähe der Großflughäfen Berlin-Schönefeld (BER) und Berlin-Tegel sowie für die Landeshauptstadt Potsdam als Ballungsraum. Im Rahmen einer Lärmaktionsplanung sind Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.

Dabei ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit der Mitwirkung einzuräumen. Hierzu sollten die örtlichen Kontaktangebote der jeweiligen kommunalen Verwaltung genutzt werden. Beiträge können natürlich auch direkt an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gesendet werden. Die in Brandenburg lärmkartierten und zur Lärmaktionsplanung verpflichteten Kommunen sind in der Tabelle „Liste kartierungspflichtiger Gemeinden“ in der  Kartenanwendung zur Lärmkartierung aufgeführt.

Eine zentrale Auftaktveranstaltung zur aktuellen 3. Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2017/18 fand am 2. November 2017 in Potsdam statt. Die dort gehaltenen Vorträge sind beim Fachreferat bei Bedarf erhältlich.

Gemäß den Paragraphen 47 c und d Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Kommunen, für die durch die aktuelle Umgebungslärmkartierung 2017 belastete Menschen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen wurden, verpflichtet, bis zum 18. Juli 2018 Lärmaktionspläne neu aufzustellen. Soweit  ein Lärmaktionsplan bereits vorhanden ist, muss dieser überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Gleiches gilt für Kommunen in der Nähe der Großflughäfen Berlin-Schönefeld (BER) und Berlin-Tegel sowie für die Landeshauptstadt Potsdam als Ballungsraum. Im Rahmen einer Lärmaktionsplanung sind Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.

Dabei ist der Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit der Mitwirkung einzuräumen. Hierzu sollten die örtlichen Kontaktangebote der jeweiligen kommunalen Verwaltung genutzt werden. Beiträge können natürlich auch direkt an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gesendet werden. Die in Brandenburg lärmkartierten und zur Lärmaktionsplanung verpflichteten Kommunen sind in der Tabelle „Liste kartierungspflichtiger Gemeinden“ in der  Kartenanwendung zur Lärmkartierung aufgeführt.

Eine zentrale Auftaktveranstaltung zur aktuellen 3. Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2017/18 fand am 2. November 2017 in Potsdam statt. Die dort gehaltenen Vorträge sind beim Fachreferat bei Bedarf erhältlich.