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Überwachung und Sicherung der Luftqualität

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In die Luft freigesetzte Schadstoffe belasten die menschliche Gesundheit. Auch wenn sich in Brandenburg die Luftqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, bleibt deren Sicherung eine wichtige Herausforderung. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Luftqualitätsrichtlinie, Paragraph 44 des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sowie 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) überwachen und bewerten die Umweltbehörden kontinuierlich die Luftqualität. Im Fokus stehen dabei Schadstoffe wie Feinstaubpartikel (PM10, PM2,5) und die Gase Ozon, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt dafür ein automatisches Luftgütemessnetz mit derzeit 26 Stationen. Die detaillierte Überwachung der Schadstoffkonzentrationen erfolgt sowohl in Städten als auch ländlichen Regionen. Dabei befinden sich die Messstationen an Orten mit besonders hohen Belastungspotentialen im verkehrsnahen Raum.

In die Luft freigesetzte Schadstoffe belasten die menschliche Gesundheit. Auch wenn sich in Brandenburg die Luftqualität in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, bleibt deren Sicherung eine wichtige Herausforderung. Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Luftqualitätsrichtlinie, Paragraph 44 des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes sowie 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) überwachen und bewerten die Umweltbehörden kontinuierlich die Luftqualität. Im Fokus stehen dabei Schadstoffe wie Feinstaubpartikel (PM10, PM2,5) und die Gase Ozon, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt dafür ein automatisches Luftgütemessnetz mit derzeit 26 Stationen. Die detaillierte Überwachung der Schadstoffkonzentrationen erfolgt sowohl in Städten als auch ländlichen Regionen. Dabei befinden sich die Messstationen an Orten mit besonders hohen Belastungspotentialen im verkehrsnahen Raum.