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Biologische Vielfalt

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Die biologische Vielfalt (Biodiversität) verzeichnet weltweit einen dramatischen Rückgang. Der besorgniserregende Verlust an Arten, Ökosystemen und genetischer Vielfalt geht einher mit einer irreparablen Verarmung der Natur. Dies gefährdet letztendlich die Lebensgrundlagen und mindert die Lebensqualität der Menschen.

Die Brandenburger Naturschutzpolitik hat in den letzten 20 Jahren ein umfangreiches Instrumentarium zum Schutz der biologischen Vielfalt entwickelt. Die Errichtung des Natura 2000 Netzwerkes mit 620 FFH-Gebieten und 27 internationalen Vogelschutzgebieten auf rund einem Viertel der Landesfläche, das System der Nationalen Naturlandschaften auf rund einem Drittel der Landesfläche oder die Erarbeitung von Artenschutzprogrammen sind wichtige Beispiele dafür.

Dennoch ist auch in Brandenburg die Situation für die biologische Vielfalt nicht befriedigend. Trotz vorhandener positiver, auf den aktiven Schutz von Natur und Landschaft zurückzuführender Trends für einzelne bedrohte Arten und Lebensräume sind nach wie vor gravierende Rückgänge bei einer Vielzahl von Organismengruppen und deren Lebensräumen zu verzeichnen. Rund die Hälfte aller Arten ist gefährdet, bei den Lebensräumen sind es sogar drei Viertel.

Hintergrundinformationen:

  • Im Juni 1992 haben die Vereinten Nationen auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Biodiversity, CBD) beschlossen;
  • Die Bundesregierung hat im November 2007 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Durch die Verwirklichung von rund 330 Zielen und 430 Maßnahmen mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 soll der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden;
  • Im März 2010 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) anerkannt, dass das Biodiversitätsziel für 2010 trotz einiger größerer Erfolge wie der Errichtung von Natura 2000, dem weltgrößten Netz von Schutzgebieten, nicht erreicht wurde;
  • Durchbruch auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien in Nagoya 2010: Verabschiedung eines globalen Strategieplans für die biologische Vielfalt 2011-2020;
  • Seit 2011 legte das Bundesumweltministerium ein Förderprogramm Biologische Vielfalt mit einem Finanzvolumen von 15 Millionen Euro jährlich auf;
  • Am 3. Mai 2011 legte die EU-Kommission eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 vor. Das übergeordnete Ziel für 2020 ist:
    "Aufhalten des Verlustes an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU und deren weitest mögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Beitrags der Europäischen Union zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit."
  • Der Bundesumweltminister hat am 8. November 2011 in Berlin die UN-Dekade Biologische Vielfalt offiziell eröffnet. Er folgte damit einem Aufruf der Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Jahrzehnt von 2011 - 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Weltweit sind die Staaten, aber auch private Akteure gefordert, sich für die Natur und den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen.
  • Mit Landtagsbeschluss vom 10. November 2011 wird die Landesregierung aufgefordert, den Schutz der biologischen Vielfalt bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen und ein Maßnahmepaket "Schutz der biologischen Vielfalt" zu erstellen, um die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt in Brandenburg umzusetzen.
  • Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) - das jetzige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) - erarbeitete gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung ein Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt, welches am 15. April 2014 durch das Brandenburger Kabinett beschlossen wurde.

Die biologische Vielfalt (Biodiversität) verzeichnet weltweit einen dramatischen Rückgang. Der besorgniserregende Verlust an Arten, Ökosystemen und genetischer Vielfalt geht einher mit einer irreparablen Verarmung der Natur. Dies gefährdet letztendlich die Lebensgrundlagen und mindert die Lebensqualität der Menschen.

Die Brandenburger Naturschutzpolitik hat in den letzten 20 Jahren ein umfangreiches Instrumentarium zum Schutz der biologischen Vielfalt entwickelt. Die Errichtung des Natura 2000 Netzwerkes mit 620 FFH-Gebieten und 27 internationalen Vogelschutzgebieten auf rund einem Viertel der Landesfläche, das System der Nationalen Naturlandschaften auf rund einem Drittel der Landesfläche oder die Erarbeitung von Artenschutzprogrammen sind wichtige Beispiele dafür.

Dennoch ist auch in Brandenburg die Situation für die biologische Vielfalt nicht befriedigend. Trotz vorhandener positiver, auf den aktiven Schutz von Natur und Landschaft zurückzuführender Trends für einzelne bedrohte Arten und Lebensräume sind nach wie vor gravierende Rückgänge bei einer Vielzahl von Organismengruppen und deren Lebensräumen zu verzeichnen. Rund die Hälfte aller Arten ist gefährdet, bei den Lebensräumen sind es sogar drei Viertel.

Hintergrundinformationen:

  • Im Juni 1992 haben die Vereinten Nationen auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Biodiversity, CBD) beschlossen;
  • Die Bundesregierung hat im November 2007 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Durch die Verwirklichung von rund 330 Zielen und 430 Maßnahmen mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 soll der Rückgang der biologischen Vielfalt aufgehalten und der Trend umgekehrt werden;
  • Im März 2010 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) anerkannt, dass das Biodiversitätsziel für 2010 trotz einiger größerer Erfolge wie der Errichtung von Natura 2000, dem weltgrößten Netz von Schutzgebieten, nicht erreicht wurde;
  • Durchbruch auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien in Nagoya 2010: Verabschiedung eines globalen Strategieplans für die biologische Vielfalt 2011-2020;
  • Seit 2011 legte das Bundesumweltministerium ein Förderprogramm Biologische Vielfalt mit einem Finanzvolumen von 15 Millionen Euro jährlich auf;
  • Am 3. Mai 2011 legte die EU-Kommission eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 vor. Das übergeordnete Ziel für 2020 ist:
    "Aufhalten des Verlustes an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU und deren weitest mögliche Wiederherstellung bei gleichzeitiger Erhöhung des Beitrags der Europäischen Union zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit."
  • Der Bundesumweltminister hat am 8. November 2011 in Berlin die UN-Dekade Biologische Vielfalt offiziell eröffnet. Er folgte damit einem Aufruf der Generalversammlung der Vereinten Nationen, im Jahrzehnt von 2011 - 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Weltweit sind die Staaten, aber auch private Akteure gefordert, sich für die Natur und den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen.
  • Mit Landtagsbeschluss vom 10. November 2011 wird die Landesregierung aufgefordert, den Schutz der biologischen Vielfalt bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie zu berücksichtigen und ein Maßnahmepaket "Schutz der biologischen Vielfalt" zu erstellen, um die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt in Brandenburg umzusetzen.
  • Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) - das jetzige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) - erarbeitete gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung ein Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt, welches am 15. April 2014 durch das Brandenburger Kabinett beschlossen wurde.

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