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WRRL: Information und Anhörung der Öffentlichkeit

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Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält den Auftrag alle interessierten Stellen an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne zu beteiligen (Artikel 14 WRRL). Für jedes Flussgebiet auf nationaler und auf internationaler Ebene müssen die Mitgliedsstaaten dafür folgende Unterlagen zur Anhörung veröffentlichen:

  • Zeitplan und Arbeitsprogramm
    (spätestens drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
  • Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung
    (spätestens zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
  • Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
    (spätestens ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums).

Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen. Wie das erfolgt und an wen die Stellungnahme gerichtet werden soll, wird in den Anhörungsunterlagen genau beschrieben.

Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse.

Die nationalen Anhörungsunterlagen werden hier veröffentlicht beziehungsweise angekündigt:

Die internationalen Anhörungsdokumente werden in nachfolgend benannten Internetangeboten veröffentlicht:

Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen derzeit folgende Anhörungen:

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) enthält den Auftrag alle interessierten Stellen an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne zu beteiligen (Artikel 14 WRRL). Für jedes Flussgebiet auf nationaler und auf internationaler Ebene müssen die Mitgliedsstaaten dafür folgende Unterlagen zur Anhörung veröffentlichen:

  • Zeitplan und Arbeitsprogramm
    (spätestens drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
  • Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung
    (spätestens zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
  • Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
    (spätestens ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums).

Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen. Wie das erfolgt und an wen die Stellungnahme gerichtet werden soll, wird in den Anhörungsunterlagen genau beschrieben.

Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse.

Die nationalen Anhörungsunterlagen werden hier veröffentlicht beziehungsweise angekündigt:

Die internationalen Anhörungsdokumente werden in nachfolgend benannten Internetangeboten veröffentlicht:

Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen derzeit folgende Anhörungen: