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Gewässerentwicklungskonzepte

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Mit Gewässerentwicklungskonzepten hydromorphologische und hydrologische Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) planen

Im Rahmen der Erarbeitung der Maßnahmenprogramme für das Elbe- und das Odergebiet hat das Land Brandenburg ab 2008 mit der Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) begonnen.

Dazu wurde Brandenburg in 161 hydrologisch abgegrenzte Gebiete unterteilt (Karte, Liste), um Bewirtschaftungsziele, Defizite und Maßnahmen kleinräumiger und gebietskonkreter auswerten und diskutieren zu können.

Die GEK sind als konzeptionelle Voruntersuchungen zur regionalen Umsetzung der Maßnahmenprogramme im Sinne einer Angebotsplanung zu verstehen. Sie sollen in erster Linie alle notwendigen Maßnahmen beinhalten, die für ein Erreichen der WRRL-Ziele aus hydromorphologischer und hydrologischer Sicht sowie im Hinblick auf die Gewässerunterhaltung erforderlich sind. Dabei ist auch ein Abgleich mit nähr- und schadstoffbezogenen Maßnahmen sowie Zielen des Hochwasserschutzes und des NATURA-2000-Managements vorzunehmen, die mit anderen Gebietszuschnitten und anderen zeitlichen Vorgaben bearbeitet werden müssen.

Für die zeitliche Priorisierung der GEK-Bearbeitung wurden die 161 Gebiete hinsichtlich ihrer fischbiologischen Bedeutung (zum Beispiel Durchgängigkeit von Gewässern), ihres biologischen Potenzials beziehungsweise ihrer Strahlwirkung und ihrer Bedeutung für die Reduzierung von Nährstofffrachten bewertet. Im Ergebnis sind 64 dieser GEK-Gebiete als prioritär eingeordnet worden. Folgende Tabellarische Übersicht mit Flyern der GEK gibt einen Überblick zu den bereits abgeschlossenen und den derzeit in Bearbeitung befindlichen GEK mit Links zu den jeweiligen Detailinformationen.

Die Erarbeitung der GEK erfolgt mittels Vergabe und wurde von einer zentralen Projektgruppe des Landesamtes für Umwelt gesteuert. Für jedes GEK stand ein Betreuer der gebietsbezogenen zuständigen Regionalabteilung des Landesumweltamtes zur Verfügung. Die Einrichtung eines Projektbegleitenden Arbeitskreises diente dazu, regionale Behörden, Kommunen, Körperschaften, Verbände und Interessenvertreter möglichst frühzeitig einzubinden. In der Regel fanden bis zum Vorliegen des Endberichtes drei Arbeitskreisberatungen mit den Schwerpunkten 

  • Defizite und Handlungsziele 
  • Maßnahmenvorschläge 
  • Maßnahmenpläne und Umsetzungsstrategien 

statt. 

Zum Ende der GEK-Bearbeitung wurden die Ergebnisse in einer öffentlichen Informationsveranstaltung (Bürgerforum) vorgestellt und erläutert.

Interessierte können detaillierte Informationen zu den einzelnen GEK (Beratungsprotokolle, Zwischenergebnisse und Endberichte) über die Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform "WasserBLIcK" abrufen.

Mit Gewässerentwicklungskonzepten hydromorphologische und hydrologische Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) planen

Im Rahmen der Erarbeitung der Maßnahmenprogramme für das Elbe- und das Odergebiet hat das Land Brandenburg ab 2008 mit der Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) begonnen.

Dazu wurde Brandenburg in 161 hydrologisch abgegrenzte Gebiete unterteilt (Karte, Liste), um Bewirtschaftungsziele, Defizite und Maßnahmen kleinräumiger und gebietskonkreter auswerten und diskutieren zu können.

Die GEK sind als konzeptionelle Voruntersuchungen zur regionalen Umsetzung der Maßnahmenprogramme im Sinne einer Angebotsplanung zu verstehen. Sie sollen in erster Linie alle notwendigen Maßnahmen beinhalten, die für ein Erreichen der WRRL-Ziele aus hydromorphologischer und hydrologischer Sicht sowie im Hinblick auf die Gewässerunterhaltung erforderlich sind. Dabei ist auch ein Abgleich mit nähr- und schadstoffbezogenen Maßnahmen sowie Zielen des Hochwasserschutzes und des NATURA-2000-Managements vorzunehmen, die mit anderen Gebietszuschnitten und anderen zeitlichen Vorgaben bearbeitet werden müssen.

Für die zeitliche Priorisierung der GEK-Bearbeitung wurden die 161 Gebiete hinsichtlich ihrer fischbiologischen Bedeutung (zum Beispiel Durchgängigkeit von Gewässern), ihres biologischen Potenzials beziehungsweise ihrer Strahlwirkung und ihrer Bedeutung für die Reduzierung von Nährstofffrachten bewertet. Im Ergebnis sind 64 dieser GEK-Gebiete als prioritär eingeordnet worden. Folgende Tabellarische Übersicht mit Flyern der GEK gibt einen Überblick zu den bereits abgeschlossenen und den derzeit in Bearbeitung befindlichen GEK mit Links zu den jeweiligen Detailinformationen.

Die Erarbeitung der GEK erfolgt mittels Vergabe und wurde von einer zentralen Projektgruppe des Landesamtes für Umwelt gesteuert. Für jedes GEK stand ein Betreuer der gebietsbezogenen zuständigen Regionalabteilung des Landesumweltamtes zur Verfügung. Die Einrichtung eines Projektbegleitenden Arbeitskreises diente dazu, regionale Behörden, Kommunen, Körperschaften, Verbände und Interessenvertreter möglichst frühzeitig einzubinden. In der Regel fanden bis zum Vorliegen des Endberichtes drei Arbeitskreisberatungen mit den Schwerpunkten 

  • Defizite und Handlungsziele 
  • Maßnahmenvorschläge 
  • Maßnahmenpläne und Umsetzungsstrategien 

statt. 

Zum Ende der GEK-Bearbeitung wurden die Ergebnisse in einer öffentlichen Informationsveranstaltung (Bürgerforum) vorgestellt und erläutert.

Interessierte können detaillierte Informationen zu den einzelnen GEK (Beratungsprotokolle, Zwischenergebnisse und Endberichte) über die Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform "WasserBLIcK" abrufen.

Weiterführende Informationen

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