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Unterteilung eines Wasserschutzgebietes in Schutzzonen

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Schutzzone 1

Der Fassungsbereich. Er beschreibt einen Umkreis von 10 Meter um den jeweiligen Brunnen. Hier sind nur Tätigkeiten erlaubt, die zur Aufrechterhaltung der Wassergewinnung dienen. Das Gebiet dieser Zone wird in der Regel gegen unbefugtes Betreten gesichert. Es findet grundsätzlich keinerlei Flächennutzung statt.

Schutzzone 2

Die engere Schutzzone. Sie ist so bemessen, das das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit von der äußersten Grenze der Zone bis zum Brunnen benötigt und dabei eine Strecke von mindestens 100 Meter überwindet. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch krankheitserregende Mikroorganismen.

Schutzzone 3

Die weitere Schutzzone soll in der Regel das gesamt Einzugsgebiet umfassen. Bei sehr großen, langgestreckten Einzugsgebieten kann die Zone 3 in Zuflussrichtung bei einer Entfernung von 4 Kilometer von der Fassung begrenzt werden. Alternativ dazu wird im Land Brandenburg zur Bemessung der Zone III auch die Linie verwendet, von der das Grundwasser 30 Jahre Fließzeit bis zum Brunnen benötigt (30-Jahres-Isochrone).

Ob das gesamte Einzugsgebiet als Zone 3 ausgewiesen wird oder ob eine Reduktion nach den vorgenannten Verfahren erfolgt, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.

Schutzzone 1

Der Fassungsbereich. Er beschreibt einen Umkreis von 10 Meter um den jeweiligen Brunnen. Hier sind nur Tätigkeiten erlaubt, die zur Aufrechterhaltung der Wassergewinnung dienen. Das Gebiet dieser Zone wird in der Regel gegen unbefugtes Betreten gesichert. Es findet grundsätzlich keinerlei Flächennutzung statt.

Schutzzone 2

Die engere Schutzzone. Sie ist so bemessen, das das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit von der äußersten Grenze der Zone bis zum Brunnen benötigt und dabei eine Strecke von mindestens 100 Meter überwindet. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch krankheitserregende Mikroorganismen.

Schutzzone 3

Die weitere Schutzzone soll in der Regel das gesamt Einzugsgebiet umfassen. Bei sehr großen, langgestreckten Einzugsgebieten kann die Zone 3 in Zuflussrichtung bei einer Entfernung von 4 Kilometer von der Fassung begrenzt werden. Alternativ dazu wird im Land Brandenburg zur Bemessung der Zone III auch die Linie verwendet, von der das Grundwasser 30 Jahre Fließzeit bis zum Brunnen benötigt (30-Jahres-Isochrone).

Ob das gesamte Einzugsgebiet als Zone 3 ausgewiesen wird oder ob eine Reduktion nach den vorgenannten Verfahren erfolgt, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab.