Überschwemmungsgebiete sind alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu. Alle Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Das Land Brandenburg ist verpflichtet, eine Teilmenge der vorgenannten Gebiete förmlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
Die Festsetzungen erfolgen unter anderem innerhalb von Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko, den sogenannten Risikogebieten. In diesen Gebieten werden die bei einem Hochwasser mittlerer Wiederkehrswahrscheinlichkeit (alle 100 Jahre – HQ100) überschwemmten Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gegenüber den nachfolgend genannten Überschwemmungsgebieten, machen sie den bei Weitem größten Flächenanteil aus.
Auch die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete wie zum Beispiel Flutungspolder werden förmlich als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Ausschließlich in diesen Überschwemmungsgebieten erfolgt eine künstliche Flutung. Alle anderen Überschwemmungen sind Folge des natürlichen Hochwassergeschehens.
Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Bis zur Neufestsetzung bestehen auch die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Hochwassergebiete als Überschwemmungsgebiete fort.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass
Überschwemmungsgebiete sind alle Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden. Auch die Gebiete, die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, gehören dazu. Alle Überschwemmungsgebiete sind grundsätzlich in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Das Land Brandenburg ist verpflichtet, eine Teilmenge der vorgenannten Gebiete förmlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.
Die Festsetzungen erfolgen unter anderem innerhalb von Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko, den sogenannten Risikogebieten. In diesen Gebieten werden die bei einem Hochwasser mittlerer Wiederkehrswahrscheinlichkeit (alle 100 Jahre – HQ100) überschwemmten Flächen als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gegenüber den nachfolgend genannten Überschwemmungsgebieten, machen sie den bei Weitem größten Flächenanteil aus.
Auch die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete wie zum Beispiel Flutungspolder werden förmlich als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Ausschließlich in diesen Überschwemmungsgebieten erfolgt eine künstliche Flutung. Alle anderen Überschwemmungen sind Folge des natürlichen Hochwassergeschehens.
Als bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten die Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern (Vorländer). Bis zur Neufestsetzung bestehen auch die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Hochwassergebiete als Überschwemmungsgebiete fort.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass
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Die Überschwemmungsgebiete können Sie über die Auskunftsplattform Wasser (APW) einsehen. Ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie schnell über die Adresssuche oder die Flurstücksuche feststellen. (Verringern Sie erforderlichenfalls die Deckkraft der Themen über der topographischen Grundkarte mit dem Schieberegler auf der linken Seite.)
In der APW haben Sie auch die Möglichkeit, die Karten beziehungsweise Kartenentwürfe der Überschwemmungsgebiete im Format PDF herunterzuladen. Wählen Sie dazu unter „weitere Funktionen“ „Ausweisung von Überschwemmungsgebieten“
In der Zeit vom 28. Oktober bis 29. November 2019 werden Entwurfskarten zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Großen Havelländischen Hauptkanals (GHHK) öffentlich ausgelegt.
Die Auslegungsorte und deren Öffnungszeiten sowie weitere Informationen wurden in einer Bekanntmachung des Umweltministeriums unter anderem im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 41 vom 16. Oktober 2019 (Seiten 1102 – 1104) veröffentlicht.
Die Überschwemmungsgebiete können Sie über die Auskunftsplattform Wasser (APW) einsehen. Ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie schnell über die Adresssuche oder die Flurstücksuche feststellen. (Verringern Sie erforderlichenfalls die Deckkraft der Themen über der topographischen Grundkarte mit dem Schieberegler auf der linken Seite.)
In der APW haben Sie auch die Möglichkeit, die Karten beziehungsweise Kartenentwürfe der Überschwemmungsgebiete im Format PDF herunterzuladen. Wählen Sie dazu unter „weitere Funktionen“ „Ausweisung von Überschwemmungsgebieten“
In der Zeit vom 28. Oktober bis 29. November 2019 werden Entwurfskarten zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets des Großen Havelländischen Hauptkanals (GHHK) öffentlich ausgelegt.
Die Auslegungsorte und deren Öffnungszeiten sowie weitere Informationen wurden in einer Bekanntmachung des Umweltministeriums unter anderem im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 41 vom 16. Oktober 2019 (Seiten 1102 – 1104) veröffentlicht.