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EMAS - Das europäische Öko-Audit

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Logo des Europäischen Umwelt-Audit-Systems "Eco-Management and Audit Scheme"

Allgemeines

EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem für Betriebe und Organisationen, das weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Es sorgt für die eigenverantwortliche und kontinuierliche Verbesserung des internen Umweltschutzes und darüber hinaus für die Wahrung und Dokumentation der Rechtskonformität (legal compliance).

EMAS steht für das europäische "Eco-Management and Audit Scheme" und beruht auf einer Verordnung der Europäischen Union von 2009 (EMAS III).

Der Weg zu EMAS

An EMAS kann sich jede Organisation beteiligen, die ihren betrieblichen Umweltschutz verbessern möchte - Unternehmen, Agrar-, Handwerks- oder Gewerbebetriebe aber auch alle öffentlichen Einrichtungen. Für die EMAS-Teilnahme müssen die Organisationen ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Grundlage ein Umweltmanagementsystem entwickeln. Die EMAS-Teilnehmer erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Darin werden die eigene Umweltpolitik und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt, verbunden mit einer umfassenden, möglichst zahlenmäßigen Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines jeden Standorts und der bereits erzielten Verbesserungen. Auf diese Weise erbringen die Teilnehmer einen erheblichen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis-, Berichts- und Überprüfungspflichten, da die Umwelterklärung diese Daten bereits einschließt.

Jede Umwelterklärung muss von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden (Auditierung). Erfüllt sie die strengen Voraussetzungen der EG-Umwelt-Audit-Verordnung, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig (Validierung). Die Organisation wird bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam in das EMAS-Register eingetragen.

Nach der Registrierung können die Teilnehmer mit dem EMAS-Logo werben. Das Logo darf auf Broschüren, Briefköpfen und in der Unternehmenswerbung verwendet werden. In der Produktwerbung ist das Logo in der Regel nicht erlaubt, da es sich nicht auf die Umweltverträglichkeit der hergestellten Produkte bezieht.

Vorteile

Für ein betriebliches Umweltmanagement gibt es unterschiedliche Systeme, wie zum Beispiel die Norm ISO 14001 oder das „Brandenburger Umweltsiegel“. EMAS ist das System mit den weitreichendsten Anforderungen und mit größten Nutzen für die Organisationen, aber auch die Öffentlichkeit und die Umwelt.

  1. EMAS enthält einen umfassenden betriebsbezogenen Umweltschutzansatz. Es erfolgt eine Gesamtbetrachtung der von einzelnen Unternehmensstandorten ausgehenden Belastungen der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.
  2. Bei der Begutachtung werden nicht nur einzelne Anlagen eines Betriebes erfasst, sondern für die gesamte Organisation oder einen oder mehrere Standorte wird die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften dokumentiert.
  3. Durch die gezielte Einbeziehung der Beschäftigten wird im Unternehmen ein allgemeines Bewusstsein über den Nutzen des betrieblichen Umweltschutzes etabliert und so das Managementsystem mit Leben erfüllt.
  4. EMAS setzt auf Transparenz. Unternehmen treten mit einer von unabhängigen Sachverständigen, den zugelassenen Umweltgutachtern, überprüften Umwelterklärung an die Öffentlichkeit. Sie informieren darin über ihre Umweltschutzaktivitäten, Umweltziele und die Auswirkungen.
  5. Im Gegensatz zu unverbindlichen Aussagen in Hochglanzbroschüren vieler Unternehmen handeln Organisationen mit dem EMAS-Logo tatsächlich umweltbewusst. Sie können damit glaubwürdig werben.
  6. EMAS verursacht zunächst natürlich gewisse Kosten, zahlt sich aber für die Organisation aus. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, die Reduzierung von Risiken sowie der Stoff- und Energieströme lassen sich deutliche finanzielle Einsparungen erzielen. Außerdem lässt sich EMAS mit anderen Managementsystemen, wie dem Energiemanagement nach der Norm ISO 50001 oder dem Nachhaltigkeitsmanagement (Deutsche Nachhaltigkeitskodex, ISO 26000) vorteilhaft kombinieren. Unternehmen, die EMAS nutzen, erhalten zudem viele Vorteile beim ordnungsrechtlichen Vollzug von Umweltvorschriften.
  7. Die Einhaltung der EMAS-Kriterien wird in allen Mitgliedstaaten der EU streng überwacht. Für die Qualitätssicherung in Deutschland ist unter anderem der Umweltgutachterausschuss (UGA) zuständig. Die Zulassung und Tätigkeit der Umweltgutachter unterliegt in Deutschland einer staatlichen Aufsicht. Mit dieser Aufgabe ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) betraut.

Beispiele

1 Umweltpolitik, -ziele und -programm

  • Verpflichtung zu stetiger Verbesserung des Umweltschutzes
  • Bereitstellung von Mitteln für den Umweltschutz
  • Einwirkung auf Zulieferer und Kunden

2 Organisation- und Personal

  • Festlegung der Zuständigkeiten
  • Benennung von Betriebsbeauftragten
  • Erstellung eines Organigramms

3 Auswirkungen auf die  Umwelt

  • Abfall-/Reststoffe
  • Abluft/Emissionen
  • Abwasser
  • Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauch
  • Lärm
  • Gefahrstoffe
  • Bodenverunreinigung und Altlasten

4 Ablaufkontrolle

  • Festlegung von Aufbau- und Ablaufverfahren
  • Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen
  • Einleitung von Korrekturmaßnahmen

5 Dokumentation

  • Management-Handbuch
  • Verfahrensanweisung
  • Arbeitsanweisung
Logo des Europäischen Umwelt-Audit-Systems "Eco-Management and Audit Scheme"

Allgemeines

EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem für Betriebe und Organisationen, das weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Es sorgt für die eigenverantwortliche und kontinuierliche Verbesserung des internen Umweltschutzes und darüber hinaus für die Wahrung und Dokumentation der Rechtskonformität (legal compliance).

EMAS steht für das europäische "Eco-Management and Audit Scheme" und beruht auf einer Verordnung der Europäischen Union von 2009 (EMAS III).

Der Weg zu EMAS

An EMAS kann sich jede Organisation beteiligen, die ihren betrieblichen Umweltschutz verbessern möchte - Unternehmen, Agrar-, Handwerks- oder Gewerbebetriebe aber auch alle öffentlichen Einrichtungen. Für die EMAS-Teilnahme müssen die Organisationen ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Grundlage ein Umweltmanagementsystem entwickeln. Die EMAS-Teilnehmer erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Darin werden die eigene Umweltpolitik und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt, verbunden mit einer umfassenden, möglichst zahlenmäßigen Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines jeden Standorts und der bereits erzielten Verbesserungen. Auf diese Weise erbringen die Teilnehmer einen erheblichen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis-, Berichts- und Überprüfungspflichten, da die Umwelterklärung diese Daten bereits einschließt.

Jede Umwelterklärung muss von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden (Auditierung). Erfüllt sie die strengen Voraussetzungen der EG-Umwelt-Audit-Verordnung, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig (Validierung). Die Organisation wird bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) in Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam in das EMAS-Register eingetragen.

Nach der Registrierung können die Teilnehmer mit dem EMAS-Logo werben. Das Logo darf auf Broschüren, Briefköpfen und in der Unternehmenswerbung verwendet werden. In der Produktwerbung ist das Logo in der Regel nicht erlaubt, da es sich nicht auf die Umweltverträglichkeit der hergestellten Produkte bezieht.

Vorteile

Für ein betriebliches Umweltmanagement gibt es unterschiedliche Systeme, wie zum Beispiel die Norm ISO 14001 oder das „Brandenburger Umweltsiegel“. EMAS ist das System mit den weitreichendsten Anforderungen und mit größten Nutzen für die Organisationen, aber auch die Öffentlichkeit und die Umwelt.

  1. EMAS enthält einen umfassenden betriebsbezogenen Umweltschutzansatz. Es erfolgt eine Gesamtbetrachtung der von einzelnen Unternehmensstandorten ausgehenden Belastungen der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden.
  2. Bei der Begutachtung werden nicht nur einzelne Anlagen eines Betriebes erfasst, sondern für die gesamte Organisation oder einen oder mehrere Standorte wird die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften dokumentiert.
  3. Durch die gezielte Einbeziehung der Beschäftigten wird im Unternehmen ein allgemeines Bewusstsein über den Nutzen des betrieblichen Umweltschutzes etabliert und so das Managementsystem mit Leben erfüllt.
  4. EMAS setzt auf Transparenz. Unternehmen treten mit einer von unabhängigen Sachverständigen, den zugelassenen Umweltgutachtern, überprüften Umwelterklärung an die Öffentlichkeit. Sie informieren darin über ihre Umweltschutzaktivitäten, Umweltziele und die Auswirkungen.
  5. Im Gegensatz zu unverbindlichen Aussagen in Hochglanzbroschüren vieler Unternehmen handeln Organisationen mit dem EMAS-Logo tatsächlich umweltbewusst. Sie können damit glaubwürdig werben.
  6. EMAS verursacht zunächst natürlich gewisse Kosten, zahlt sich aber für die Organisation aus. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, die Reduzierung von Risiken sowie der Stoff- und Energieströme lassen sich deutliche finanzielle Einsparungen erzielen. Außerdem lässt sich EMAS mit anderen Managementsystemen, wie dem Energiemanagement nach der Norm ISO 50001 oder dem Nachhaltigkeitsmanagement (Deutsche Nachhaltigkeitskodex, ISO 26000) vorteilhaft kombinieren. Unternehmen, die EMAS nutzen, erhalten zudem viele Vorteile beim ordnungsrechtlichen Vollzug von Umweltvorschriften.
  7. Die Einhaltung der EMAS-Kriterien wird in allen Mitgliedstaaten der EU streng überwacht. Für die Qualitätssicherung in Deutschland ist unter anderem der Umweltgutachterausschuss (UGA) zuständig. Die Zulassung und Tätigkeit der Umweltgutachter unterliegt in Deutschland einer staatlichen Aufsicht. Mit dieser Aufgabe ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) betraut.

Beispiele

1 Umweltpolitik, -ziele und -programm

  • Verpflichtung zu stetiger Verbesserung des Umweltschutzes
  • Bereitstellung von Mitteln für den Umweltschutz
  • Einwirkung auf Zulieferer und Kunden

2 Organisation- und Personal

  • Festlegung der Zuständigkeiten
  • Benennung von Betriebsbeauftragten
  • Erstellung eines Organigramms

3 Auswirkungen auf die  Umwelt

  • Abfall-/Reststoffe
  • Abluft/Emissionen
  • Abwasser
  • Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauch
  • Lärm
  • Gefahrstoffe
  • Bodenverunreinigung und Altlasten

4 Ablaufkontrolle

  • Festlegung von Aufbau- und Ablaufverfahren
  • Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen
  • Einleitung von Korrekturmaßnahmen

5 Dokumentation

  • Management-Handbuch
  • Verfahrensanweisung
  • Arbeitsanweisung

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen