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Abfallwirtschaftsplan - Fortschreibung

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Öffentliches Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Gefährliche Abfälle“

Vom 1. Februar 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 wurde der Entwurf des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ öffentlich ausgelegt und konnte online eingesehen werden (siehe Bekanntmachung vom 11. Januar 2024)

Zusätzlich konnten die Auslegungsunterlagen nach telefonischer Terminabstimmung, Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 15 Uhr und Freitag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, persönlich bei den folgenden Auslegungsstellen eingesehen werden.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Abteilung Abfallwirtschaft und Rechtsangelegenheiten
Referat 52
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
+49 331 866-7347
+49 331 866-7912

Landesamt für Umwelt Brandenburg
Abteilung T1, Technischer Umweltschutz
Standorte:

Referat T 16
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
+49 033201 442-345

Referat T12
Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus
+49 355 4991-1421
+49 355 4991-1411

Referat T13
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
+49 335 60676-5182

Anmerkungen und Hinweise zum Entwurf des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ können vom 1. Februar 2024 bis einschließlich 14. März 2024 vorgebracht werden. Schriftliche Äußerungen zum Entwurf können unter dem Stichwort „AWP TP Gefährliche Abfälle Öffentlichkeitsverfahren“ per E-Mail an awp@mluk.brandenburg.de oder postalisch an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gerichtet werden.

Öffentliches Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Gefährliche Abfälle“

Vom 1. Februar 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 wurde der Entwurf des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ öffentlich ausgelegt und konnte online eingesehen werden (siehe Bekanntmachung vom 11. Januar 2024)

Zusätzlich konnten die Auslegungsunterlagen nach telefonischer Terminabstimmung, Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 15 Uhr und Freitag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, persönlich bei den folgenden Auslegungsstellen eingesehen werden.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Abteilung Abfallwirtschaft und Rechtsangelegenheiten
Referat 52
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
+49 331 866-7347
+49 331 866-7912

Landesamt für Umwelt Brandenburg
Abteilung T1, Technischer Umweltschutz
Standorte:

Referat T 16
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
+49 033201 442-345

Referat T12
Von-Schön-Straße 7
03050 Cottbus
+49 355 4991-1421
+49 355 4991-1411

Referat T13
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
+49 335 60676-5182

Anmerkungen und Hinweise zum Entwurf des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ können vom 1. Februar 2024 bis einschließlich 14. März 2024 vorgebracht werden. Schriftliche Äußerungen zum Entwurf können unter dem Stichwort „AWP TP Gefährliche Abfälle Öffentlichkeitsverfahren“ per E-Mail an awp@mluk.brandenburg.de oder postalisch an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gerichtet werden.

Abfallwirtschaftsplan

Seit 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar.

Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan - Teilplan „Gefährliche Abfälle“

Nach Paragraph 31 Absatz 5 KrWG sind die Pläne mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg erarbeitet zurzeit die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans auf der Grundlage der Teilpläne „Siedlungsabfälle“, „Gefährliche Abfälle“ und „Mineralische Abfälle“.

Der Inhalt des Abfallwirtschaftsplanes Teilplan „Gefährliche Abfälle“ beruht auf den Anforderungen nach Paragraph 30 KrWG. Im Vordergrund des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ steht die ununterbrochene Gewährleistung der Entsorgungssicherheit dieser Abfälle. Alle Phasen der Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegen besonders hohen Anforderungen. Der Teilplan „Gefährliche Abfälle“ stellt die erforderlichen Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung dar, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Ziele des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ sind insbesondere die verstärkte Vermeidung von gefährlichen Abfällen und die Erhöhung des Anteils der gefährlichen Abfälle, der stofflich verwertet und insbesondere recycelt wird. Darüber hinaus werden folgende relevante Zielstellungen weiterhin verfolgt:

  • Die Nutzung der verfügbaren Steuerungsmöglichkeiten zur Lenkung von Abfällen in hochwertige und effiziente Entsorgungsverfahren, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung.
  • Die Sicherung hoher Entsorgungsstandards nach dem Stand der Technik zum nachhaltigen Schutz von Mensch und Umwelt.
  • Die Gewährleistung der Entsorgung durch das ansässige Gewerbe und die Industrie zu wirtschaftlichen

Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan – Teilplan „Siedlungsabfälle“

Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Siedlungsabfälle“ erfolgte im Zeitraum vom 14. September bis 1. November 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Teilplan befindet sich aktuell in der Endredaktion und die Veröffentlichung wird vorbereitet.

Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan – Teilplan „Mineralische Abfälle“

Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Mineralische Abfälle“ und zum Umweltbericht erfolgte im Zeitraum vom 28. Dezember 2022 bis 3. März 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet.

Abfallwirtschaftsplan

Seit 30 Jahren erfolgt im Land Brandenburg eine kontinuierliche Abfallwirtschaftsplanung. Dabei sind Abfallwirtschaftspläne Fachpläne, die entsprechend der Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Sie bilden im Kern die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung ab, benennen die Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallvermeidung, ‑verwertung und -beseitigung und stellen die Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Abfälle sowie von Siedlungsabfällen zur Verwertung dar.

Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan - Teilplan „Gefährliche Abfälle“

Nach Paragraph 31 Absatz 5 KrWG sind die Pläne mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg erarbeitet zurzeit die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans auf der Grundlage der Teilpläne „Siedlungsabfälle“, „Gefährliche Abfälle“ und „Mineralische Abfälle“.

Der Inhalt des Abfallwirtschaftsplanes Teilplan „Gefährliche Abfälle“ beruht auf den Anforderungen nach Paragraph 30 KrWG. Im Vordergrund des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ steht die ununterbrochene Gewährleistung der Entsorgungssicherheit dieser Abfälle. Alle Phasen der Entsorgung gefährlicher Abfälle unterliegen besonders hohen Anforderungen. Der Teilplan „Gefährliche Abfälle“ stellt die erforderlichen Maßnahmen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung dar, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Ziele des Teilplans „Gefährliche Abfälle“ sind insbesondere die verstärkte Vermeidung von gefährlichen Abfällen und die Erhöhung des Anteils der gefährlichen Abfälle, der stofflich verwertet und insbesondere recycelt wird. Darüber hinaus werden folgende relevante Zielstellungen weiterhin verfolgt:

  • Die Nutzung der verfügbaren Steuerungsmöglichkeiten zur Lenkung von Abfällen in hochwertige und effiziente Entsorgungsverfahren, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung.
  • Die Sicherung hoher Entsorgungsstandards nach dem Stand der Technik zum nachhaltigen Schutz von Mensch und Umwelt.
  • Die Gewährleistung der Entsorgung durch das ansässige Gewerbe und die Industrie zu wirtschaftlichen

Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan – Teilplan „Siedlungsabfälle“

Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Siedlungsabfälle“ erfolgte im Zeitraum vom 14. September bis 1. November 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abschließend ausgewertet. Der Teilplan befindet sich aktuell in der Endredaktion und die Veröffentlichung wird vorbereitet.

Fortschreibung Abfallwirtschaftsplan – Teilplan „Mineralische Abfälle“

Das Öffentliche Auslegungsverfahren zum Abfallwirtschaftsplan, Teilplan „Mineralische Abfälle“ und zum Umweltbericht erfolgte im Zeitraum vom 28. Dezember 2022 bis 3. März 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls eingearbeitet.

Weiterführende Informationen

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