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Strategie gegen illegale Abfalllagerung in ehemals betriebenen Entsorgungsanlagen und illegale Entsorgung in Tagebauen

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Luftaufnahme: Beräumung des Abfalllagers Neuendorf im Landkreis Potsdam-Mittelmark © Landesamt für Umwelt

Im Land Brandenburg sind zahlreiche Abfalllager von ehemals betriebenen Abfallbehandlungsanlagen durch die dafür verantwortlichen Betreiber nicht ordnungsgemäß stillgelegt und beräumt worden. Bei dieser Fallkonstellation wird von ‚illegalen Abfalllagern‘ gesprochen. In Brandenburg sind insgesamt 77 Fälle illegaler Abfalllager bekannt geworden, für die eine Überwachungszuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (LfU) besteht. 26 Abfalllager sind inzwischen beräumt oder es wurde eine neue Genehmigung erteilt. Darüber hinaus existieren illegale Abfalllager im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte. Weiterhin sind Fälle illegaler Abfallentsorgung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen bekannt, für die eine Überwachungszuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) besteht. Die Lagerung beziehungsweise der Einbau von Abfällen erfolgte in diesen Fällen ohne eine erforderliche Zulassung, entgegen den Bestimmungen einer bestehenden Zulassung oder entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Abfallentsorgung nach Stilllegung von Anlagen.

Gegen diese illegalen Abfalllager und illegalen Entsorgungen gehen die zuständigen Behörden strategisch vor. Über die Fortentwicklung der Strategie zur Beräumung beziehungsweise Sanierung und Vorbeugung illegaler Abfalllager und illegaler Abfallentsorgungen in Tagebauen hat die Landesregierung im November 2020 einen Bericht erstellt. Der Bericht enthält auch Informationen zum Stand der Beräumung beziehungsweise Sanierungen der illegalen Abfalllager und illegalen Abfallentsorgungen in Tagebauen sowie eine aktualisierte Rangfolge für die Priorisierung zukünftiger Beräumungs- beziehungsweise Sanierungsprojekte auf der Basis einer Risikoabschätzung. Die Bewertung der illegalen Abfalllager erfolgte auf der Grundlage eines eigens dafür entwickelten Kriterienkatalogs des Landesamts für Umwelt.

Zu dem Bericht erfolgten folgende Aktualisierungen:

Aktualisierung 01/2023

  1. Aktualisierung der Beräumungs- und Sanierungsplanung gemäß Kapitel 3, Stand 01/2023
  2. Anhang 1 Stand der Beräumung illegaler Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt, Stand 01/2023
  3. Anhang 2 Stand der Sanierung in Fällen illegaler Abfallentsorgung in unter Bergaufsicht stehenden Tagebauen, Stand 01/2023

Aktualisierung 01/2022

  1. Aktualisierung der Beräumungs- und Sanierungsplanung gemäß Kapitel 3, Stand 01/2022
  2. Anhang 1 Stand der Beräumung illegaler Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt, Stand 01/2022
  3. Anhang 2 Stand der Sanierung in Fällen illegaler Abfallentsorgung in unter Bergaufsicht stehenden Tagebauen, Stand 01/2022
Luftaufnahme: Beräumung des Abfalllagers Neuendorf im Landkreis Potsdam-Mittelmark © Landesamt für Umwelt

Im Land Brandenburg sind zahlreiche Abfalllager von ehemals betriebenen Abfallbehandlungsanlagen durch die dafür verantwortlichen Betreiber nicht ordnungsgemäß stillgelegt und beräumt worden. Bei dieser Fallkonstellation wird von ‚illegalen Abfalllagern‘ gesprochen. In Brandenburg sind insgesamt 77 Fälle illegaler Abfalllager bekannt geworden, für die eine Überwachungszuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (LfU) besteht. 26 Abfalllager sind inzwischen beräumt oder es wurde eine neue Genehmigung erteilt. Darüber hinaus existieren illegale Abfalllager im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte. Weiterhin sind Fälle illegaler Abfallentsorgung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen bekannt, für die eine Überwachungszuständigkeit des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) besteht. Die Lagerung beziehungsweise der Einbau von Abfällen erfolgte in diesen Fällen ohne eine erforderliche Zulassung, entgegen den Bestimmungen einer bestehenden Zulassung oder entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Abfallentsorgung nach Stilllegung von Anlagen.

Gegen diese illegalen Abfalllager und illegalen Entsorgungen gehen die zuständigen Behörden strategisch vor. Über die Fortentwicklung der Strategie zur Beräumung beziehungsweise Sanierung und Vorbeugung illegaler Abfalllager und illegaler Abfallentsorgungen in Tagebauen hat die Landesregierung im November 2020 einen Bericht erstellt. Der Bericht enthält auch Informationen zum Stand der Beräumung beziehungsweise Sanierungen der illegalen Abfalllager und illegalen Abfallentsorgungen in Tagebauen sowie eine aktualisierte Rangfolge für die Priorisierung zukünftiger Beräumungs- beziehungsweise Sanierungsprojekte auf der Basis einer Risikoabschätzung. Die Bewertung der illegalen Abfalllager erfolgte auf der Grundlage eines eigens dafür entwickelten Kriterienkatalogs des Landesamts für Umwelt.

Zu dem Bericht erfolgten folgende Aktualisierungen:

Aktualisierung 01/2023

  1. Aktualisierung der Beräumungs- und Sanierungsplanung gemäß Kapitel 3, Stand 01/2023
  2. Anhang 1 Stand der Beräumung illegaler Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt, Stand 01/2023
  3. Anhang 2 Stand der Sanierung in Fällen illegaler Abfallentsorgung in unter Bergaufsicht stehenden Tagebauen, Stand 01/2023

Aktualisierung 01/2022

  1. Aktualisierung der Beräumungs- und Sanierungsplanung gemäß Kapitel 3, Stand 01/2022
  2. Anhang 1 Stand der Beräumung illegaler Abfalllager in der Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt, Stand 01/2022
  3. Anhang 2 Stand der Sanierung in Fällen illegaler Abfallentsorgung in unter Bergaufsicht stehenden Tagebauen, Stand 01/2022

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