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Industrieanlagen im Land Brandenburg - Anlagenüberwachung

Anlageningenieur beim Telefonieren mit Industrieanlage im Hintergrund
© christian42/Fotolia.com
Anlageningenieur beim Telefonieren mit Industrieanlage im Hintergrund
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Die Überwachung von Anlagen soll sicherzustellen, dass Anlagen genehmigungskonform errichtet und betrieben werden. Dazu gehört, dass beim Betrieb der Anlagen ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt eingehalten wird und alle Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Vorsorge und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erfüllt werden.

Industrieanlagen (IED)

Besonders umweltrelevante Industrieanlagen fallen in den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED). Für diese sind seit Mai 2013 besondere Anforderungen unter anderem an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung zu erfüllen.

Im Rahmen eines Überwachungskonzepts kontrolliert das Landesamt für Umwelt (LfU) vor Ort. Hierfür sind die sechs Überwachungsreferate des LfU zuständig.

Die Vorgaben für die Anlagenüberwachung sind in einem Überwachungsplan für das Land Brandenburg festgelegt, der auch die IED-Deponien, - Abwasserbehandlungsanlagen und -Indirekteinleitungen erfasst.

Weitere Aufgaben der Überwachungsreferate

Zu den Aufgaben der Überwachungsreferate zählt außerdem im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gemäß Paragraph 15 BImSchG zu prüfen, ob die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer erneuten Genehmigung nach Paragraph 16 BImSchG bedarf (Änderungsgenehmigung).

Welche Schadstoffmengen Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft ausstoßen, können interessierte Bürger im deutschen Schadstoffemissionsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) recherchieren. Das Umweltbundesamt betreibt hierfür das Internetportal www.thru.de, in dem Daten von cirka 5.000 Unternehmen einsehbar sind. In Brandenburg legen cirka 200 Betriebe Daten offen, darunter cirka 60 aus der Abfall- und Abwasserentsorgung.

Die Überwachung von Anlagen soll sicherzustellen, dass Anlagen genehmigungskonform errichtet und betrieben werden. Dazu gehört, dass beim Betrieb der Anlagen ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt eingehalten wird und alle Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Vorsorge und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erfüllt werden.

Industrieanlagen (IED)

Besonders umweltrelevante Industrieanlagen fallen in den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen (IED). Für diese sind seit Mai 2013 besondere Anforderungen unter anderem an die Anlagenüberwachung und die Berichterstattung zu erfüllen.

Im Rahmen eines Überwachungskonzepts kontrolliert das Landesamt für Umwelt (LfU) vor Ort. Hierfür sind die sechs Überwachungsreferate des LfU zuständig.

Die Vorgaben für die Anlagenüberwachung sind in einem Überwachungsplan für das Land Brandenburg festgelegt, der auch die IED-Deponien, - Abwasserbehandlungsanlagen und -Indirekteinleitungen erfasst.

Weitere Aufgaben der Überwachungsreferate

Zu den Aufgaben der Überwachungsreferate zählt außerdem im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gemäß Paragraph 15 BImSchG zu prüfen, ob die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer erneuten Genehmigung nach Paragraph 16 BImSchG bedarf (Änderungsgenehmigung).

Welche Schadstoffmengen Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft ausstoßen, können interessierte Bürger im deutschen Schadstoffemissionsregister PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) recherchieren. Das Umweltbundesamt betreibt hierfür das Internetportal www.thru.de, in dem Daten von cirka 5.000 Unternehmen einsehbar sind. In Brandenburg legen cirka 200 Betriebe Daten offen, darunter cirka 60 aus der Abfall- und Abwasserentsorgung.

Weiterführende Informationen

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