Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist ein integrierendes Verfahren. Sie schließt fast alle sonstigen Zulassungen ein, wie Baugenehmigung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder Zustimmungen der Straßenbaubehörde. Nicht eingeschlossen sind wasserrechtliche Erlaubnisse, für die ein gesonderter Antrag zu stellen ist.
Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob alle Vorschriften bezüglich
- Reinhaltung der Luft,
- Schutz vor Lärm,
- Abfallvermeidung und -verwertung,
- Naturschutz,
- Gewässerschutz,
- Arbeitsschutz und
- Anlagensicherheit
eingehalten werden.
Des Weiteren ist der Stand der Technik einzuhalten. Zur Prüfung beteiligt das Landesamt für Umwelt alle betroffenen Behörden.
Das Genehmigungsverfahren wird entweder als förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit oder als vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Für bestimmte Anlagenarten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.