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Fluglärmkommission

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Mitarbeit in Fluglärmkommission

Als Mitglied der Fluglärmkommission Berlin Brandenburg wurde für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) durch die Genehmigungsbehörde Diplom-Biophysiker Jens Krüsmann berufen.

Als stellvertretendes Mitglied wurde für das MLUK Dr. Frank Beck berufen.

Gemäß Paragraph 32 b des Luftverkehrsgesetzes ist vorgesehen, für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission (Fluglärmkommission) zu bilden. Diese soll die Genehmigungsbehörde - hier die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) - sowie des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Flugsicherungsorganisation (Deutsche Flugsicherung GmbH - DFS) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge beraten. In diesem Zusammenhang unterrichten die Genehmigungsbehörde, das BAF sowie die Flugsicherungsorganisation die Kommission regelmäßig über beabsichtigte Maßnahmen. Umgekehrt ist die Fluglärmkommission berechtigt, der Genehmigungsbehörde, dem BAF sowie der Flugsicherungsorganisation entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Halten diese die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so teilen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründe mit. Die beratende Tätigkeit der Fluglärmkommission hat vor dem Hintergrund der notwendigen Evaluierung, Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Flugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg nach dessen Inbetriebnahme besondere Bedeutung.

Der Kommission soll gemäß Paragraph 32 b Absatz 4 Luftverkehrsgesetz unter anderem ein Vertreter der Obersten Immissionsschutzbehörde - hier des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - angehören.

Fachliche Informationen zur Arbeit in der Fluglärmkommission

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz verfolgt mit der Arbeit in der Fluglärmkommission das Ziel, den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. In Bezug auf die Optimierung der Flugverfahren am Flughafen BER bedeutet dies, die Anzahl stark lärmbelasteter Menschen zu minimieren und die Anzahl deutlich Belästigter möglichst gering zu halten. Das Brandenburger Umweltministerium trat zurückliegend dafür ein, einem Vergleich möglicher Flugroutenalternativen objektive Bewertungskriterien zu Grunde zu legen und so die sachliche Diskussion zu fördern. Die Aktivitäten zielten insbesondere auf:

  • die Entwicklung von objektiven Abwägungskriterien für die Lärmoptimierung 
  • die Optimierung der Abflugverfahren (Westwindwetterlagen, Nordbahn) 
  • die Optimierung der Abflugverfahren (Ostwindwetterlagen, Südbahn) 
  • die Optimierung von Radarführungsstrecken 
  • die Verminderung der Doppelbelastung durch An- und Abflüge durch Betriebskonzepte mit unterschiedlichen Bahnnutzungsanteilen

Nach der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zu den zukünftigen Flugverfahren am Flughafen BER kommt es jetzt vor allem darauf an, eine Validierung dieser Flugverfahren im praktischen Betrieb nach Eröffnung des ausgebauten Flughafens vorzubereiten. In diesem Zusammenhang müssen auch zukünftig Optimierungsmöglichkeiten zur Verminderung der Fluglärmbelastung geprüft werden. 
Hierzu vertritt das Brandenburger Umweltministerium die Auffassung, dass insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen sind:

  • späteres Verlassen der Abflugstrecken durch Heraufsetzen der Freigabehöhe 
  • Lärmentlastung durch möglichst große Flughöhen bei Anflügen 
  • Optimierung der Nutzungsverteilung zwischen Nord- und Südbahn 
  • Lärmentlastung durch kontinuierlichen Sinkflug (Continuous Descent Approach)
  • Lärmentlastung durch segmentierte Anflugverfahren 
  • Festlegungen zur bevorzugten Bahnnutzung (Dedicated Runway Operations)
  • Prüfung eines lärmentlastenden Anflugkonzeptes (Point-Merge-Konzept)
  • Überprüfung und Weiterentwicklung des lärmabhängigen Entgeltsystems

Die meisten dieser Möglichkeiten sind bereits Gegenstand der Beratungen in der Fluglärmkommission.

Mitarbeit in Fluglärmkommission

Als Mitglied der Fluglärmkommission Berlin Brandenburg wurde für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) durch die Genehmigungsbehörde Diplom-Biophysiker Jens Krüsmann berufen.

Als stellvertretendes Mitglied wurde für das MLUK Dr. Frank Beck berufen.

Gemäß Paragraph 32 b des Luftverkehrsgesetzes ist vorgesehen, für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission (Fluglärmkommission) zu bilden. Diese soll die Genehmigungsbehörde - hier die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) - sowie des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Flugsicherungsorganisation (Deutsche Flugsicherung GmbH - DFS) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge beraten. In diesem Zusammenhang unterrichten die Genehmigungsbehörde, das BAF sowie die Flugsicherungsorganisation die Kommission regelmäßig über beabsichtigte Maßnahmen. Umgekehrt ist die Fluglärmkommission berechtigt, der Genehmigungsbehörde, dem BAF sowie der Flugsicherungsorganisation entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Halten diese die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so teilen sie dies der Kommission unter Angabe der Gründe mit. Die beratende Tätigkeit der Fluglärmkommission hat vor dem Hintergrund der notwendigen Evaluierung, Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Flugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg nach dessen Inbetriebnahme besondere Bedeutung.

Der Kommission soll gemäß Paragraph 32 b Absatz 4 Luftverkehrsgesetz unter anderem ein Vertreter der Obersten Immissionsschutzbehörde - hier des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - angehören.

Fachliche Informationen zur Arbeit in der Fluglärmkommission

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz verfolgt mit der Arbeit in der Fluglärmkommission das Ziel, den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten. In Bezug auf die Optimierung der Flugverfahren am Flughafen BER bedeutet dies, die Anzahl stark lärmbelasteter Menschen zu minimieren und die Anzahl deutlich Belästigter möglichst gering zu halten. Das Brandenburger Umweltministerium trat zurückliegend dafür ein, einem Vergleich möglicher Flugroutenalternativen objektive Bewertungskriterien zu Grunde zu legen und so die sachliche Diskussion zu fördern. Die Aktivitäten zielten insbesondere auf:

  • die Entwicklung von objektiven Abwägungskriterien für die Lärmoptimierung 
  • die Optimierung der Abflugverfahren (Westwindwetterlagen, Nordbahn) 
  • die Optimierung der Abflugverfahren (Ostwindwetterlagen, Südbahn) 
  • die Optimierung von Radarführungsstrecken 
  • die Verminderung der Doppelbelastung durch An- und Abflüge durch Betriebskonzepte mit unterschiedlichen Bahnnutzungsanteilen

Nach der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zu den zukünftigen Flugverfahren am Flughafen BER kommt es jetzt vor allem darauf an, eine Validierung dieser Flugverfahren im praktischen Betrieb nach Eröffnung des ausgebauten Flughafens vorzubereiten. In diesem Zusammenhang müssen auch zukünftig Optimierungsmöglichkeiten zur Verminderung der Fluglärmbelastung geprüft werden. 
Hierzu vertritt das Brandenburger Umweltministerium die Auffassung, dass insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen sind:

  • späteres Verlassen der Abflugstrecken durch Heraufsetzen der Freigabehöhe 
  • Lärmentlastung durch möglichst große Flughöhen bei Anflügen 
  • Optimierung der Nutzungsverteilung zwischen Nord- und Südbahn 
  • Lärmentlastung durch kontinuierlichen Sinkflug (Continuous Descent Approach)
  • Lärmentlastung durch segmentierte Anflugverfahren 
  • Festlegungen zur bevorzugten Bahnnutzung (Dedicated Runway Operations)
  • Prüfung eines lärmentlastenden Anflugkonzeptes (Point-Merge-Konzept)
  • Überprüfung und Weiterentwicklung des lärmabhängigen Entgeltsystems

Die meisten dieser Möglichkeiten sind bereits Gegenstand der Beratungen in der Fluglärmkommission.

Weiterführende Informationen

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