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Brandenburgs größter Reichtum sind seine Landschaften. Gerade in einem Flächenland, das mit seiner reichen Naturausstattung besondere Verantwortung für den Erhalt von Lebensräumen und den Schutz wertvoller Tier- und Pflanzenarten hat, sind Naturschutz und Landschaftspflege von zentraler Bedeutung. So sind Naturschutz und Landnutzung zwei Seiten einer Medaille. Ein wichtiges Anliegen ist, Landnutzer, vor allem Landwirte und Forstleute, als Partner für den Erhalt schutzwürdiger Lebensräume und bei der Sicherung der Artenvielfalt einzubinden. Im Bereich der Förderung ist der Naturschutz eng mit der Agrarförderung verzahnt. Auf Grund seiner Lage hat Brandenburg im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 besondere Verantwortung für die kontinentale Region und für eine Vielzahl von Rast- und Brutvögeln in Deutschland.

Zum Konzept des Flächenschutzes gehören Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, die häufig innerhalb der Grenzen der 15 Nationalen Naturlandschaften liegen, unter deren Dach ein Nationalpark, drei Biosphärenreservate und 11 Naturparks vereint sind. Für die wirtschaftliche Entwicklung notwendige Projekte, die mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden sind, werden von den zuständigen Naturschutzbehörden fachlich so begleitet, dass der Schaden möglichst gering gehalten wird. Durch Umweltbildung, ein wesentlicher Bestandteil des Umwelt- und Naturschutzes in Brandenburg, wird das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Natur und Landschaft geweckt und zum verantwortungsvollen Umgang mit den Naturgütern angeregt. Oberste Landesbehörde im Naturschutz ist das Ministerium, das den Rahmen für die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Landesamt für Umwelt als Landesoberbehörde beziehungsweise für die Unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten setzt.

Die Naturschutzbemühungen in Brandenburg sind vielfältig darauf ausgerichtet, die Naturlandschaften Brandenburgs für die Bevölkerung zugänglich und erlebbar zu machen.

Brandenburgs größter Reichtum sind seine Landschaften. Gerade in einem Flächenland, das mit seiner reichen Naturausstattung besondere Verantwortung für den Erhalt von Lebensräumen und den Schutz wertvoller Tier- und Pflanzenarten hat, sind Naturschutz und Landschaftspflege von zentraler Bedeutung. So sind Naturschutz und Landnutzung zwei Seiten einer Medaille. Ein wichtiges Anliegen ist, Landnutzer, vor allem Landwirte und Forstleute, als Partner für den Erhalt schutzwürdiger Lebensräume und bei der Sicherung der Artenvielfalt einzubinden. Im Bereich der Förderung ist der Naturschutz eng mit der Agrarförderung verzahnt. Auf Grund seiner Lage hat Brandenburg im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 besondere Verantwortung für die kontinentale Region und für eine Vielzahl von Rast- und Brutvögeln in Deutschland.

Zum Konzept des Flächenschutzes gehören Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, die häufig innerhalb der Grenzen der 15 Nationalen Naturlandschaften liegen, unter deren Dach ein Nationalpark, drei Biosphärenreservate und 11 Naturparks vereint sind. Für die wirtschaftliche Entwicklung notwendige Projekte, die mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden sind, werden von den zuständigen Naturschutzbehörden fachlich so begleitet, dass der Schaden möglichst gering gehalten wird. Durch Umweltbildung, ein wesentlicher Bestandteil des Umwelt- und Naturschutzes in Brandenburg, wird das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Natur und Landschaft geweckt und zum verantwortungsvollen Umgang mit den Naturgütern angeregt. Oberste Landesbehörde im Naturschutz ist das Ministerium, das den Rahmen für die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Landesamt für Umwelt als Landesoberbehörde beziehungsweise für die Unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten setzt.

Die Naturschutzbemühungen in Brandenburg sind vielfältig darauf ausgerichtet, die Naturlandschaften Brandenburgs für die Bevölkerung zugänglich und erlebbar zu machen.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat in Umsetzung des Beschlusses des Landtags Brandenburg in der 86. Sitzung vom 11. Mai 2023 „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ „Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten" erarbeitet.  Weiterlesen

Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat in Umsetzung des Beschlusses des Landtags Brandenburg in der 86. Sitzung vom 11. Mai 2023 „Photovoltaik-Potenziale landesweit besser nutzen“ „Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten" erarbeitet.  Weiterlesen

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