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Flächenpools in Brandenburg

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Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools

Flächenpoolmodelle sind moderne Konzepte des Naturschutzes, die einen flexibleren Umgang mit der Eingriffsfolgenbewältigung ermöglichen. Der Paragraph 16 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Paragraph 7 Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Maßnahmen und Flächenpools. Anforderungen zur Umsetzung der Eingriffsregelung mit Hilfe von Flächenpools finden sich auch in den "Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg".

Der Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools gehört zu den Schwerpunktthemen des Naturschutzes, da mit diesem Instrument viele Vorteile sowohl für den Vorhabensträger als auch für Genehmigungs- und Naturschutzbehörden verbunden sein können. Aus den ersten Pilotprojekten, liegen bereits Ergebnisse und Erfahrungen zu diesem komplexen Instrument vor.

Neben dem Aufbau von kommunalen Lösungen hat das Agrar- und Umweltministerium großes Interesse an regionalen Flächenpools. In der "Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg (Flächenpoolverordnung - FPV)" vom 24. Februar 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, Nummer 8, Seite 111) wird ein Qualitätsstandard für regionale Flächenpools und ein Anrechungsverfahren für vorgezogene Maßnahmen festgelegt. Regionale Flächenpools, die Qualitätskriterien (Checkliste) erfüllen, erhalten ein Zertifikat. Maßnahmen in zertifizierten Flächenpools besitzen einen naturschutzfachlichen Mehrwert, der sich in einem reduzierten Flächenumfang ausdrückt. Gleiches gilt für Maßnahmen die vorgezogen umgesetzt werden. Brandenburg strebt an, in jeder der 14 naturräumlichen Regionen des Landes einen zertifizierten Flächenpool vorzuhalten.

In der Flächenpoolverordnung vom 24. Februar 2009 werden außerdem die Voraussetzungen festgeschrieben, damit ein Poolbetreiber die rechtlichen Kompensationsverpflichtungen Dritter gegen Entgelt übernehmen kann. Die landeseigene Stiftung Naturschutzfonds hat zu diesem Zweck eine Tochtergesellschaft gegründet, die Flächenagentur Brandenburg GmbH.

Flächen- und Maßnahmepools in Brandenburg

Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools

Flächenpoolmodelle sind moderne Konzepte des Naturschutzes, die einen flexibleren Umgang mit der Eingriffsfolgenbewältigung ermöglichen. Der Paragraph 16 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Paragraph 7 Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Maßnahmen und Flächenpools. Anforderungen zur Umsetzung der Eingriffsregelung mit Hilfe von Flächenpools finden sich auch in den "Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung im Land Brandenburg".

Der Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools gehört zu den Schwerpunktthemen des Naturschutzes, da mit diesem Instrument viele Vorteile sowohl für den Vorhabensträger als auch für Genehmigungs- und Naturschutzbehörden verbunden sein können. Aus den ersten Pilotprojekten, liegen bereits Ergebnisse und Erfahrungen zu diesem komplexen Instrument vor.

Neben dem Aufbau von kommunalen Lösungen hat das Agrar- und Umweltministerium großes Interesse an regionalen Flächenpools. In der "Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg (Flächenpoolverordnung - FPV)" vom 24. Februar 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, Nummer 8, Seite 111) wird ein Qualitätsstandard für regionale Flächenpools und ein Anrechungsverfahren für vorgezogene Maßnahmen festgelegt. Regionale Flächenpools, die Qualitätskriterien (Checkliste) erfüllen, erhalten ein Zertifikat. Maßnahmen in zertifizierten Flächenpools besitzen einen naturschutzfachlichen Mehrwert, der sich in einem reduzierten Flächenumfang ausdrückt. Gleiches gilt für Maßnahmen die vorgezogen umgesetzt werden. Brandenburg strebt an, in jeder der 14 naturräumlichen Regionen des Landes einen zertifizierten Flächenpool vorzuhalten.

In der Flächenpoolverordnung vom 24. Februar 2009 werden außerdem die Voraussetzungen festgeschrieben, damit ein Poolbetreiber die rechtlichen Kompensationsverpflichtungen Dritter gegen Entgelt übernehmen kann. Die landeseigene Stiftung Naturschutzfonds hat zu diesem Zweck eine Tochtergesellschaft gegründet, die Flächenagentur Brandenburg GmbH.

Flächen- und Maßnahmepools in Brandenburg

Weiterführende Informationen

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